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Mal wieder Militär, TR (Gelesen: 10.791 mal)
collafish
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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29.08.2006 um 11:47:59
 
Hallo,

nettes Forum habt Ihr hier, Kompliment!!

Ich hab da mal ein paar Fragen zu der Situation meines Freundes.
Er ist seit er 12 Jahre alt ist, in Deutschland, türkische StB, in D unbefristete Aufenthaltserlaubnis (und Arbeit) und soll jetzt (Baujahr 66) seine Ablöse an das türkische Militär zahlen.
Was passiert, wenn er weder zahlt, noch den Wehrdienst leistet?
Ist es möglich, die Ablöse in Raten zu zahlen, wenn ja, wie geht das?
Gibt es Fristen, bis wann das alles geregelt sein muß?
Wie kommt er zur Deutschen StB? Gibt es überhaupt einen Weg, dazu zu kommen, bevor die Wehrdienstgeschichte geregelt ist?
Welche Konsequenzen hat Staatenlosigkeit? Gibt es Möglichkeiten, aus der SL heraus, die deutsche StA zu bekommen? Wenn ja, welche?

Sorry, daß ich soviele Fragen auf einmal habe, mir qualmt selber der Kopf....
Viele Grüße und Danke im Voraus,

Collafish
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maki
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Antwort #1 - 29.08.2006 um 11:55:29
 
Zitat:
Was passiert, wenn er weder zahlt, noch den Wehrdienst leistet?

Er würde ernsthafte probleme mit der Türkei bekommen, so etwas ist auch in D strafbar. Der eine oder andere hier wird sicher mehr dazu wissen.

Zitat:
Ist es möglich, die Ablöse in Raten zu zahlen, wenn ja, wie geht das?
Gibt es Fristen, bis wann das alles geregelt sein muß?

davon hab ich schon mal was gehört, wie gesagt, andere sollten mehr dazu wissen.

Zitat:
Wie kommt er zur Deutschen StB? Gibt es überhaupt einen Weg, dazu zu kommen, bevor die Wehrdienstgeschichte geregelt ist?

Nein, er muss die Wehrdienstgeschichte erst regeln.

Zitat:
Welche Konsequenzen hat Staatenlosigkeit? Gibt es Möglichkeiten, aus der SL heraus, die deutsche StA zu bekommen? Wenn ja, welche?

Eine selbstverschuldete staatenlosigkeit hilft nicht bei dem Erwerb der deutschen staatsangehörigkeit.

Gruß,

maki
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collafish
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.08.2006 um 11:58:48
 
Hallo Maki,

vielen Dank schonmal für Deine Antworten!

LG,

Collafish
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Ralf
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Antwort #3 - 29.08.2006 um 12:32:37
 
maki schrieb am 29.08.2006 um 11:55:29:
Eine selbstverschuldete staatenlosigkeit hilft nicht bei dem Erwerb der deutschen staatsangehörigkeit.

Doch schon, denn dann würde ja das Entlassungsverfahren entfallen. Ich meine aber, die Türkei hat die Praxis der Zwangsausbürgerung wegen Wehrdienstverweigerung vor einiger Zeit aufgegeben.

Also mal der Reihe nach:

1. Der Verlust der bisherigen StA ist Voraussetzung für die Einbürgerug.
2. Die Türkei entlässt ihre Leute i.d.R. nur dann, wenn die Wehrdienstangelegenheit geregelt ist.
3. § 12 Abs. 3 StAG kommt hier nicht zum Tragen, da aufgrund des Alters nicht mehr mit einer Einberufung zur Bundeswehr gerechnet werden kann.
4. § 12 Abs. 1 Nr. 3 StAG kann grundsätzlich ebenfalls nicht angewendet werden, weil der Grund für die Verweigerung der Entlassung vom Bewerber selbst zu vertreten ist.
5. Bleibt evtl. die hierbei vorgesehene Ausnahme nach Nr. 12.1.2.3.2.2 VAH-StAG (alt Nr. 87.1.2.3.2.2 StAR-VwV):
Zitat:
Macht der Herkunftsstaat - ohne dass die Voraussetzungen des Absatzes 3 vorliegen -
die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von der Leistung des Wehrdienstes abhängig, so ist
dies eine unzumutbare Entlassungsbedingung, wenn der Einbürgerungsbewerber
a) über 40 Jahre alt ist und seit mehr als 15 Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr
im Herkunftsstaat hat, davon mindestens zehn Jahre im Inland,
...


Aber dabei ist noch folgendes zu beachten:

Zitat:
Kann die nach den Buchstaben a) bis d) unzumutbare Wehrdienstleistung durch Zahlung einer
Geldsumme abgewendet werden („Freikauf“), so ist dies in der Regel unzumutbar, wenn das
Dreifache eines durchschnittlichen Bruttomonatseinkommens des Einbürgerungsbewerbers
überschritten wird. Ein Betrag von 5 112,92 Euro (umgerechnet von 10 000 DM) ist immer
zumutbar.

Wie hoch ist denn gegenwärtig die "Ablösesumme" und das aktuelle monatliche Brutto-Einkommen?
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collafish
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.08.2006 um 12:38:14
 
Hallo Ralf,

vielen Dank.

Die Summe ist auf jeden Fall unter 5000 Eus....
also gibts keinen Weg drumrum, hab ich das richtig verstanden?

Hast Du eine Ahnung bezüglich Ratenzahlung, ob es geht, und wie man das regeln kann?

LG,
Collafish
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maki
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Antwort #5 - 29.08.2006 um 12:42:43
 
Ralf,

ist eine selbstverschuldete staatenlosigkeit und die damit verbundene "Passlosigkeit" nicht ein Grund um keinen AE Titel mehr auszustellen?

Danke,

maki
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Ralf
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Antwort #6 - 29.08.2006 um 12:46:12
 
collafish schrieb am 29.08.2006 um 12:38:14:
Die Summe ist auf jeden Fall unter 5000 Eus....
also gibts keinen Weg drumrum, hab ich das richtig verstanden?

Das sieht dann wohl so aus.

Zitat:
Hast Du eine Ahnung bezüglich Ratenzahlung, ob es geht, und wie man das regeln kann?

Keine Ahnung, aber das Konsulat wird hier wohl die Antwort kennen.
Ich frage mich allerdings, ob bei einem etwa 40-Jährigen die Wehrdienstfrage wirklich so plötzlich und unerwartet kommt. Zwinkernd
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lacrima
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Antwort #7 - 29.08.2006 um 14:04:17
 
Hi collafish,
Bis zum 38. Lebensjahr.. muss der Militärdienst erledigt sein. (Ablösegeld Bezahlung und Grundwehrdienst(21 Tage) Absolvierung, nur die Bezahlung allein reicht dafür nicht aus..)
Wenn er jetzt 40 Jahre Alt ist, dafür bis Heute nichts unternommen hat, dann kann man jetzt auch nicht viel machen. Er wird wahrscheinlich seine türkische Staatsbürgerschaft verlieren, weil er seine bürgerlichen Pflichte nicht nachgekommen ist.

Wenn er junger als 38 wäre, in Raten bezahlen ginge.. aber jetzt ist es für alles zu Spät.. Ich würde an Deiner Stelle beim Konsulat nachfragen. Vor ein paar Jahren, gab es so eine Sonderregelung, indem man für die Wehrdienstpflichtige, die älter als 38 sind, die Tür wieder geöffnet und die Chance gegeben hat, mit einer erhöhten Summe(ca. 7000 Euro) die Wehrdienst zu absolvieren. Ich weiss nicht, ob diese Sonderregelung immer noch im Kraft ist oder nicht. Bei dieser Sonderregelung war aber die Ratenzahlung nicht möglich.

Gruß,

Lacrima
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Antwort #8 - 29.08.2006 um 14:35:30
 
Zitat:
Wenn er jetzt 40 Jahre Alt ist, dafür bis Heute nichts unternommen hat, dann kann man jetzt auch nicht viel machen. Er wird wahrscheinlich seine türkische Staatsbürgerschaft verlieren, weil er seine bürgerlichen Pflichte nicht nachgekommen ist.

Na in dem Fall wäre doch alles in Butter? Wenn ich Ralf richtig verstanden habe, würde das dann ja bedeuten, dass eine Ausbürgerung entfällt und er einen Einbürgerungsantrag stellen kann.
Aber ich vermute mal eher, dass die türkischen Behörden ihn nicht ausbürgern, sondern sich wohl nur weigern werden, seinen Pass zu verlängern. Und DANN hätte er ja wohl doch ein Problem?
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Antwort #9 - 29.08.2006 um 14:53:22
 
Bis vor kurzer Zeit - Caya weiß es sicher genauer - war es genau so, er wurde ausgebürgert. Dieses Gesetz wurde jedoch geändert. Heute schätze ich auch, dass man ihm so erst mal Schwierigkeiten bei der Passverlängerung machen wird.
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lacrima
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Antwort #10 - 29.08.2006 um 15:00:42
 
inge schrieb am 29.08.2006 um 14:35:30:
Na in dem Fall wäre doch alles in Butter? Wenn ich Ralf richtig verstanden habe, würde das dann ja bedeuten, dass eine Ausbürgerung entfällt und er einen Einbürgerungsantrag stellen kann.


Ehrlich gesagt, da bin ich mir nicht sicher, wie die türkischen Behörden in dem Fall vorgehen würden. Ich kenne aber Fälle, in denen die wehrpflichtigen türkischen Staatsbürger(jünger als 38) ohne den Wehrdienst geleistet zu haben, ausgebürgert werden konnten. (Auf ihren Antrag)

Wenn die Person jetzt innerhalb des für Wehrdienst gedachten Zeitfensters, den Dienst nicht abgeleistet hat(älter als 38) und dazu sich ausbürgern lassen will, vielleicht ändert sich die Sachlage ein bisschen. Ich halte es aber eher unwahrscheinlich, dass ihm die Ausbürgerung verweigert wird.

Viele Grüße,

Lacrima
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Antwort #11 - 29.08.2006 um 15:19:28
 
Okay, das sind ja schonmal einige Anregungen,

ich werde ihn mal fragen, was genau in dem Schreiben steht, und seit wann er das weiß.

Zitat:
Ich frage mich allerdings, ob bei einem etwa 40-Jährigen die Wehrdienstfrage wirklich so plötzlich und unerwartet kommt.


Das weiß ich nicht, denn so lange sind wir noch nicht zusammen, aber darum geht es ja auch nicht, im Moment.

Ich hatte übrigens auch bisher die Info, daß die Grenze nicht 38 sondern 40 ist und war sehr überrascht, hier 38 zu lesen.  unentschlossen

Was ratet ihr mir, können und sollten wir jetzt konkret tun?

LG

Collafish
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Antwort #12 - 29.08.2006 um 16:32:35
 
Hallo zusammen,

zum einen denke ich dass der türkische Konsulat da bessere Infos drüber geben kann als die ganze Spekulation hier.

Aber was ich zu dem Ganzen beitragen kann.
Generell ist eine Ratenzahlung möglich (3 Raten) aber die letzte Rate muss bezahlt werden bevor man 38 Jahre wird (oder nach  Vereinbarung halt), wenn man auch nur eine Rate nicht zahlt , gibt es Probleme mit dem Staat, weil es so gehandhabt wird als hätte man den Wehrdienst nicht abgeleistet.
( ich hoffe das ist verständlich formuliert).
Zudem für Ältere wehrdienstweigerer gab es vor kurzem die Möglichkeit trotzdem den Wehrdienst zu leisten (mehr bezahlen, alles auf einmal und 4 Wochen Wehrdienst leisten)
Aber vor gut einem Monat hat sich da was geändert, Wehrdienst nur noch 21 Tage, keine Ausbürgerung mehr wenn man Wehrdienst nicht aufgeschoben hat. Also einfacher ist es zum Konsulat gehen und alles auf den Tisch legen.
Weil durch das neue Gesetz sehe ich die Gefahr darin dass die türkische Behörde sagen wird, wir bürgern dich nicht aus und die Deutschen werden sagen, wir nehmen dich nicht auf weil die Türkei dich nicht ausbürgert. Mehrstaatlichkeit ??? Kann ich mir kaum vorstellen.
Und noch eins die Fristen wie lange verschoben wird, liegt alleine an einem Grund, wenn man z.B. in einer Ausbildung ist, wird der Wehrdienst so weit verschoben, dass man die Ausbildung beendet und dann auch noch einige Monate Zeit hat einen Job zu finden.

Liebe Grüße Durchgedreht
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Caya
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Antwort #13 - 29.08.2006 um 16:48:25
 
- Nicht abgeleistete Militärdienst ist kein Grund mehr für eine Ausbürgerung.
- Ratenzahlung geht erst wenn die Pflicht bis zum 38 Lebensjahr abgeleistet wurde.
- Solange er seine Pflicht nicht erfüllt, wird er weder in die Türkei einreisen können, noch aus dem tr. StA entlassen werden.
- Die beste  Lösung wäre, die Pflicht schnell wie möglich ableisten, bevor es noch teurer wird.
- es muß ca. 7668,-€ bezahlen.
lg
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Antwort #14 - 30.08.2006 um 06:45:10
 
Guten Morgen, @all!

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde heute mal beim Konsulat anrufen und rein hypothetisch ein paar Fragen stellen.... und-wo wir gerade bei Hypothesen sind, wie wäre es denn, wenn er eine Deutsche heiraten würde?

LG,
Cordula
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