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Umzug (Gelesen: 1.108 mal)
GrauerWolf
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Beiträge: 51

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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28.08.2006 um 15:25:21
 
Na, ich bin`s mal wieder.. Zwinkernd
Habe da mal ne interessante Frage. Wenn ich als Spätaussiedler schon 2 Jahre in Deutschland lebe, kann ich dann innerhalb des mir zugeteilten Bundeslandes in eine andere Stadt ziehen?
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beiträge: 9.269

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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 29.08.2006 um 14:32:19
 
Hallo Grauer Wolf,

nach meiner Kenntnis geht das auch innerhalb eines Bundeslandes nicht, da das Wohnortzuweisungsgesetz seinem Wortlaut nach auf den "zugewiesenen Wohnort"  und nicht auf das zugewiesene Bundesland abstellt. - Ein Umzug in einen anderen Ort ist demnach erst nach drei Jahren möglich.

Ausnahmen kommen nur in Betracht, wenn ein Härtefall vorliegt, was einzelfallbezogen vorzutragen und zu begründen wäre (z.B. wenn Ehegantten untereinander oder Eltern und ihre minderjährigen Kinder aufgrund der Verteilungs- bzw. Zuweisungsentscheidung an verschiedenen Orten leben müssten oder die Verteilungs- bzw. Zuweisungsentscheidung einer nicht nur vorübergehenden Teilerwerbstätigkeit entgegensteht) oder wenn nachgewiesen wird, dass an einem anderen Ort nicht nur vorübergehend ausreichender Wohnraum  nicht nur vorübergehend ohne Inanspruchname von Sozialeistungen bezogen werden könnte - heißt, wenn Du eine sichere Arbeitsstelle nachweisen könntest, die ausreicht, um Deinen Lebensunterhalt zu sichern.

Solltest Du aufgrund aktueller Heirat und der früher ergangenen Zuweisungsentscheidung nicht bei Deiner Partnerin leben können, dürfte allerdings ein Härtefall gegeben sein.

Ich hoffe, meine Antwort konnte Deine Frage klären.


=schweitzer=
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