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Eine 2. Visum auf Arbeitssuche? (Gelesen: 3.229 mal)
lola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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20.08.2006 um 23:02:30
 
Hallo,
es geht um ein Freund von mir. Er ist aus Pakistan und bald wird fertig mit seiner Studium. Fast gleich zeitig wird seine Visum ablaufen. Er will weiter in Deutschland studieren zwar in einer bestimmter Hochschule in einer bestimmter Fachrichtung. Die wiederum haben von ihm verlangt einer Management Kurs für ein halbes Jahr zu besuchen, die er aus finanziellen Gründen in Pakistan absolvieren möchte. Er kriegt erst mal keine Zulassung von der Hochschule. Deswegen will er jetzt eine Arbeitssuchevisum beantragen dann in Pakistan reisen. Angenommen alles hat gut gelaufen,nach dem Kurs in Pakistan, hat er Zulassung bekommen und zwei Jahre noch studiert, kann er danach noch mal eine Visum auf Arbeitssuche beantragen? Oder diese halbes Jahr wird abgerechnet?  hä?

Danke im Voraus!

lola
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Sondra
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Antwort #1 - 22.08.2006 um 09:11:48
 
lola schrieb am 20.08.2006 um 23:02:30:
Er will weiter in Deutschland studieren zwar in einer bestimmter Hochschule in einer bestimmter Fachrichtung. Die wiederum haben von ihm verlangt einer Management Kurs für ein halbes Jahr zu besuchen, die er aus finanziellen Gründen in Pakistan absolvieren möchte. Er kriegt erst mal keine Zulassung von der Hochschule. Deswegen will er jetzt eine Arbeitssuchevisum beantragen dann in Pakistan reisen.

Warum denn alles so kompliziert machen, wenn es auch logischer geht? Wenn er so wie so unbedingt diese bestimmte Fachrichtung noch absolvieren will und dafür zuerst in den Pakistan noch etwas lernen muss, dann sollte er erst das tun, dann wieder als Student dieser bestimmten Hochschule zurückkehren und wenn er dann auch mit dem Studium fertig ist, seine AE nach § 18 (möglicherweise sogar § 19, wenn er dann "Hochqualifiziert" ist) beantragen. Somit gibt es kein Risiko einer "Kollission" mit dem AufenthG und er bräuchte sich keine Gedanken über Zeiten machen.

Aber - ist er auch sicher, dass er eine Zulassung bekommt, wenn er diesen Managementkurs im Pakistan absolviert? Diese Frage wäre dringlicher mit der Hochschule zu klären. Weil wenn doch nicht, dann wäre es möglicherweise vernünftiger, erst hier zu bleiben (mit dem "Visum auf Arbeitssuche"), arbeiten zu gehen, Geld zu sparen, einen Managementkurs hier zu besuchen und es dann erneut mit der Hochschule versuchen. Dann kann er Pakistan vorerst vergessen.

Smiley Sondra
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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brickbat
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Antwort #2 - 22.08.2006 um 11:02:59
 
Zitat:
Warum denn alles so kompliziert machen...

hä?
Um damit das Risiko auszuschließen, nach einer offiziellen Ausreise kein neues Visum zu bekommen?

lola, fraglich ist, ob Deinem Freund überhaupt die Möglichkeit eines weiteren Studiums eingeräumt werden wird. Die Chancen, nach einer AE nach § 16,4 nochmal eine AE für ein weiteres Studium zu bekommen, liegen allerdings nach meiner Einschätzung bei Null. Davon mal ganz abgesehen, entspricht ein Managerkurs in Pakistan wohl nicht dem Zweck einer AE zur Suche einer angemessenen Arbeitsstelle, womit die AE -so sie denn erteilt würde- ohnehin hinfällig wäre. Wäre man böswillig könnte man sogar sagen, die AE wäre in diesem Fall mittels falscher Angaben erschlichen worden. Keine gute Basis für die Hoffnung auf einen weiteren Aufenthalt in D.
Die einzige Mögichkeit ist m. E. ein offenes Gespräch mit der ABH. Dein Freund sollte seine Situation darlegen und sehen, ob seine ABH eine Möglichkeit sieht seinem Wunsch zu entsprechen. Ich würde mir aber ehrlich gesagt keine allzugroßen Hoffnungen machen. Etwas günstiger würde ich  die Möglichkeiten  einschätzen, wenn der Managerkurs in D. absolviert würde, aber selbst dann gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung für ein weiteres Studium. Es handelt sich um ein recht spezifisches Problem und ich glaube nicht, daß ohne genaue Fallkenntnis im forum eine abschließende Antwort möglich sein wird.
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lola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.08.2006 um 19:53:47
 
Hallo und herzlichen Dank für die beide Antworten.

Brickbat , Du liegst absolut richtig mit deiner Behauptung wieso dass er alles komplizierter macht. Er hat einfach Angst um als Pakistani (wegen der aktuellen politischen Lage) keine zweite Chance bekommt. Sonst haben wir andere Freunde aus Mongolei die, nach der Studium weiter Master studieren dürfen. Die Idee mit der ABH werde ich mit ihm reden....

Und hast Du auch zweite Mal recht, er soll vielleicht eine professionelle Hilfe beanspruchen...

  unentschlossen

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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 23.08.2006 um 10:10:43
 
Ein Zweitstudium ist zwar theoretisch immer möglich, hängt letztlich allerdings von einzelfallbezogenen Dingen ab, wie z. B. Gesamtdauer des Aufenthaltes, wie schnell wurde das Erststudium durchgezogen, Auffälligkeiten während des Aufenthaltes etc. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei allerdings eigentlich keine Rolle. Allerdings würde ich gerade aufgrund der aktuellen politischen Lage davon abraten, den § 16,4 als Hintertürchen zu nutzen. Es wird mit Sicherheit auffallen und dann ist es mit dem weiteren Studium Essig und wahrscheinlich wird sich Dein Freund noch zusätzlich einen Haufen Probleme aufhalsen. Viel Erfolg bei der ABH.
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lola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.04.2007 um 21:45:38
 
Hallo,
ich bin wieder da  Durchgedreht
Die Geschichte hat sich dazwischen so weiter entwickelt:
Mein pakistanische Freund ließ sich bei ein anderer Hochschule in ein anderen Stadt als Master-Student einschreiben. Da bekam er zwei Jahre Aufenthalt. Ohne Unterrichten oder Prüfungen teil zunehmen fuhr er nach Pakistan um diese Management Kurs zu besuchen.
Einzige Grund dass, sein Traumhochschule von ihm diese Kursbesuch verlangte war seine nicht ausreichende Abschlußnote. Dann hat es sich aber festgestellt dass seine ehemalige Hochschule sein Bachelornote komplett falsch berechnet hat. Dann hat er sich noch mal an seine geliebte Traumhochschule gewendet und bekam prompt eine Zusage.
Kam er zurück nach Deutschland -natürlich verging eine Semester- lässt sich von der andere Hochschule eximmartikulieren. Jetzt wie ihr schon vorahnen könnt, hat er wieder Problem mit der Ausländerbehörde.
Er hat bisher kein einziges Jahr verloren. Hat er immer gute Noten gehabt, erst klassige Praktikums hinter sich usw. Er hat keine Absicht zu hier bleiben. Er will nur seine Traum verwirklichen.

Kurzum Frage: Kann Ausländerbehörde sein Visumantrag ablehnen?  unentschlossen


Vorab besten Dank
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #6 - 04.04.2007 um 07:11:24
 
lola schrieb am 03.04.2007 um 21:45:38:
Kurzum Frage: Kann Ausländerbehörde sein Visumantrag ablehnen? 


Gegenfrage :

Wie lange ist seine AE noch gültig und wie lange genau war er in Pakistan ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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lola
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #7 - 04.04.2007 um 22:48:10
 
Hallo Ronny,

er war genaue vier Monate und 12 Tage in Pakistan. Er bekam einer Aufenthaltsbewiligung (vorausgesetzt Teilnahme dieses Managementkurses) bis zum Ende Februar 2008. Er war ja auch in Pakistan genau aus diesem Grund. Er hat dort tatsächlich dieser Kurs teilgenommen was er schriftlich nachweisen kann.

Ich hoffe es hilft weiter... hä?
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