Nata schrieb am 20.08.2006 um 11:53:10:Aber...sie hat nichts und niemenden mehr im Heimatland, auch keine Mittel zum Leben. Zurück kann sie nicht.
wie ist das möglich ? Klingt sehr lebensfremd !
Daraus läßt sich kaum ein Bleiberecht ableiten.
Zitat:Frage sollte es bis zum Äußersten eskalieren - kann sie eig. Auf.recht nach § 31 Abs. 2 beantragen? Wie hoch sind die Chansen, dass sie es kriegt? Sie hat in De. eine Tochter (einziges Kind), dt. Bürgerin, die auch selbstverständlich bereit ist, sie bei sich jederzeit aufzunehmen. Was kann man da noch machen?
Beantragen kann sie das immer. Es stellt sich nun die Frage, ob hier eine besondere Härte vorliegt. Die anderen Tb liegen offensichtlich nicht vor und die
dt. Tochter dürfte volljähig sein.
Insgesamt sehe ich die Chancen als schlecht an.
Die Entscheidung wird die zust.
ABH treffen, deshalb Versuch macht kluch !
DC