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Arbeitsvertrag für die Einbürgerung (Gelesen: 2.537 mal)
buh
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06.08.2006 um 02:06:15
 
Hallo Zusammen,

ich habe nun einen Arbeitsvertrag von einem deutschen Konzern bekommen, zwar von dessen Landesgesellschaft in meinem Heimatstaat. Ich sollte erst zwei Jahre in der Firmenzentrale in Deutschland arbeiten, danach möglicherweise zurück in meiner Heimat für sie arbeiten.
Ich lebe nun schon seit acht Jahre in Deutschland und bin gerade mit dem Studium fertig geworden.
Ich möchte mal fragen, ob es möglich ist, mit so einem Vertrag die Einbürgerung zu beantragen.

Vielen Dank!

Grüsse,

Buh
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Saxonicus
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Antwort #1 - 06.08.2006 um 10:11:46
 
Schaust Du bitte oben unter Einbürgerung, da kannst Du lesen, welche Voraussetzungen für eine Einbürgerung erforderlich sind.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ralf
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Antwort #2 - 06.08.2006 um 12:58:09
 
buh schrieb am 06.08.2006 um 02:06:15:
... bin gerade mit dem Studium fertig geworden..


Dann dürfte es auch entscheidend darauf ankommen, ob in deinem Bundesland die Zeiten mit A-Bewilligung bzw. AE für Studienzwecke überhaupt anrechenbar sind.
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buh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 06.08.2006 um 16:11:07
 
Danke für den Hinweis, dass es auch davon abhängt, ob die Studienzeit in meinem Bundesland mitgezählt wird.
Meine Frage ist aber vor allem, was für einen Arbeitsvertrag man haben muss. Ich habe unter "Einbürgerung" geguckt. Da steht als eine der Voraussetzungen nur "Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten". Mir ist nicht klar, welche Unterlagen man als Beweis dafür liefern soll, bzgl. ob mein Vertrag in diesem Fall ausreichen wird.

Danke!

Buh
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Ralf
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Antwort #4 - 06.08.2006 um 16:57:52
 
buh schrieb am 06.08.2006 um 16:11:07:
Da steht als eine der Voraussetzungen nur "Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten".

Richtig, so steht es sinngemäß auch im Gesetz.

Zitat:
Mir ist nicht klar, welche Unterlagen man als Beweis dafür liefern soll, bzgl. ob mein Vertrag in diesem Fall ausreichen wird.

Kopie vom Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsbescheinigungen, i.d.R. von den letzten 3 Monaten.
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buh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.08.2006 um 17:41:13
 
Zitat:
Kopie vom Arbeitsvertrag und aktuelle Gehaltsbescheinigungen, i.d.R. von den letzten 3 Monaten.


Was für einen Arbeitsvertrag muss man dann i.d.R. haben, etwa einen unbefristigten, bzw. einen von einem Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland?

Bei mir ist es ein bißchen kompliziert, da ich eine ausländische Tochterfirma eines deutschen Unternehmens als Arbeitgeber habe und erst für zwei Jahre in Deutschland arbeiten soll.

Danke!
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andrej
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Antwort #6 - 07.08.2006 um 12:26:38
 
Das kann problematisch werden, denn Du musst Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, um eingebürgert zu werden.
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maki
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laie!


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Antwort #7 - 07.08.2006 um 12:40:53
 
Zitat:
Bei mir ist es ein bißchen kompliziert, da ich eine ausländische Tochterfirma eines deutschen Unternehmens als Arbeitgeber habe und erst für zwei Jahre in Deutschland arbeiten soll.

Ich hoffe du hast einen Arbeitsvertrag mit einer Firma mit Sitz in Deutschland, ansonsten ist es fraglich ob du hier überhaupt arbeiten darfst.

Gruß,

maki
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