albanese85 schrieb am 06.08.2006 um 14:03:10:Ich habe ein UNMIK Reisedokument, wo drauf steht dass ich Einwohner von kosovo bin,
Niemand wird dies anzweifeln.
Zitat:und ich habe nicht die Serbische Staatsbürgerschaft,
Das schon, denn noch ist Kosovo völkerrechtlich ein Teil Serbiens. Wir reden hier nicht von Ethnien, Volksgruppen oder sonst etwas, sondern von Staatsangehörigkeiten.
Zitat:die EU hat diese Behörde erschaffen.
Das waren die Vereinten Nationen (UN), nicht die EU, es heißt ja auch nicht EUMIK.
Zitat:Aber gab es damals (januar 04) § 25 Abs. 2, wo nach ein Ausländer der nicht abgeschoben werden darf, schon oder wann wurde der Artikel erschaffen?
Spezielle Fragen zum
AufenthG sollten besser nicht hier im Einbürgerungsforum gestellt werden. Ggf. unter "Sonstiges".