Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Ausweisung droht!! (Gelesen: 6.031 mal)
Dream
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausweisung droht!!
31.07.2006 um 08:03:00
 
Guten Morgen ihr Lieben,

ich brauche Hilfe, wer kann mir den Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung nennen???

Der Sachverhalt: mein Freund kroatischer Staatsbürger, in D geboren und aufgewachsen, hier die Schule + Ausbildung abgeschlossen, gearbeitet, das erste mal straffällig geworden zu 3,9 Jahren verurteilt. Wir sind seit 5 Jahren zusammen sind Verlobt, ich bin deutsch, habe eigene Wohnung + einen guten Job, seine Eltern und Bruder leben auch hier (arbeiten+eigentumswohnung)
er ist jedes Jahr für 3-4 Wochen nach Kroatien in Urlaub gefahren das ist sein ganzer Bezug zu Kroatien. Er hat am Freitag ein Schreiben von der AB bekommen, er soll bis zum 31.08. stellung dazu nehmen. Er soll ausgewiesen werden, nun soll er familiäre und wirtschafliche Gründe bennenen die gegen eine Ausweisung sprechen. Er kann auch in seinem alten Job wieder arbeiten wenn er rauskommt!!!

Was sollen wir jetzt tun?? ich würde mit ihm mitgehen, aber wovon sollen wir in Kroatien leben??? Ich würde lieber hier bleiben, meine Familie, meine Freunde, mein Leben und mein zuhause sind hier. was können wir tun um eine Ausweisung zu verhindern?

Lieben Dank eure Drea
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dream
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung droht!!
Antwort #1 - 31.07.2006 um 09:03:03
 
Guten Morgen ihr Lieben,

ich brauche Hilfe, wer kann mir den Unterschied zwischen Ausweisung und Abschiebung erklären???

Der Sachverhalt: mein Freund kroatischer Staatsbürger, in D geboren und aufgewachsen, hier die Schule + Ausbildung abgeschlossen, gearbeitet, das erste Mal straffällig geworden zu 3,9 Jahren verurteilt. Wir sind seit 5 Jahren zusammen sind Verlobt, ich bin deutsch, habe eigene Wohnung + einen guten Job, seine Eltern und Bruder leben auch hier (arbeiten+eigentumswohnung)
er ist jedes Jahr für 3-4 Wochen nach Kroatien in Urlaub gefahren das ist sein ganzer Bezug zu Kroatien. Er hat am Freitag ein Schreiben von der AB bekommen, er soll bis zum 31.08. Stellung dazu nehmen. Er soll ausgewiesen werden, nun soll er familiäre und wirtschaftliche Gründe benennen die gegen eine Ausweisung sprechen. Er kann auch in seinem alten Job wieder arbeiten wenn er rauskommt!!!

Was sollen wir jetzt tun?? ich würde mit ihm mitgehen, aber wovon sollen wir in Kroatien leben??? Ich würde lieber hier bleiben, meine Familie, meine Freunde, mein Leben und mein zuhause sind hier. was können wir tun um eine Ausweisung zu verhindern?

Lieben Dank eure Drea
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung droht!!
Antwort #2 - 31.07.2006 um 09:14:34
 
Hallo,

zu den Definitionen schau hier mal nach :

http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#38

Zur angedachten Ausweisung:

Mehr als drei Jahre Gefängnis sind ein zwingender Ausweisungsgrund:

siehe § 55 AufenthG, d. hh. die Ausländerbehörde muß ausweisen und hat da keinen Spielraum.

Mehr als drei Jahre Gefängnis für einen Ersttäter lassen btw. nicht darauf schließen dass es sich um eine Bagatelle handelt.

Welche Straftat lag vor ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Dream
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung droht!!
Antwort #3 - 31.07.2006 um 09:54:23
 
Hallo Ronny,

er und einpaar andere haben Einbrüche gemacht (er hat es gemacht um seine Drogensucht zu finanzieren), was mich verwundert ist die Tatsache dass er schon seit 15 Monaten sitzt und das eine Drogentherapie die er am 25.02.07 anfängt schon genehmigt wurde!!! Was wird aus der Therapie?? Wenn die Ausweisung schon beschloßene Sache ist warum sollte er sich noch dazu äußern???

Danke Drea
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung droht!!
Antwort #4 - 31.07.2006 um 09:58:40
 
Hi,

die Äußerung gehört zum gesetzl. Anhörungsverfahren nach § 28 VwVfG.
Er muss sich nicht äußern.

Die Drogentherapie richtet sich nach dem BTMG und wenn sie angeordnet wurde,
dann ist sie abzuschließen. Die Ausweisung bewirkt zunächst die Ausreisepflicht
und die Unmöglichkeit der Erteilung einer AE (selbst bei Anspruch).
Erst bei Nichtausreise kann eine Abschiebung erfolgen.


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dream
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung droht!!
Antwort #5 - 31.07.2006 um 10:21:19
 
Heiß das wir haben absolut keine Chance?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ChicaLoca
Expertin
****
Offline




Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung droht!!
Antwort #6 - 31.07.2006 um 12:40:04
 
sieht ganz schlecht aus bei dieser haftstrafe
Zum Seitenanfang
  

PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
IP gespeichert
 
Dream
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung droht!!
Antwort #7 - 31.07.2006 um 12:50:58
 
Hallo Chica Loca,

ich hoffe dass er nicht ausgewisen wird. es geht ja nicht nur um ihn und um sein Leben sondern auch um mein Leben. Ich habe nichts getan, ich habe einen guten Job, eine Wohnung, bin deutsche Staatsangehörige, meine Familie und meine Freunde sind alle hier...ich will hier bleiben bin ja hier zu Haus :heul: aber wenn er geht dann muss ich auch gehen.....

wir wollten nächstes Jahr heiraten sobald er rauskommt, würde es helfen wenn ich in jetzt schon standesamtlich heirate?????? Ich weiß nicht wo wir hin sollen wenn er abgeschoben wird?? seine Eltern wollen ihn enterben wenn er mit mir zusammen bleibt, also können wir nirgendwo hin :heul: wovon sollen wir leben?? er kann auch mehr schlecht als recht kroatisch!!!!

ohhhhh...... ich weiß nicht mehr weiter
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung droht!!
Antwort #8 - 31.07.2006 um 13:30:52
 
Hi,

solltet ihr jetzt heiraten, dann wird aus der Ist-Ausweisung eine Regelausweisung werden. Die Ausweisung wird m.E. trotz allem
verfügt werden. Die Höhe der Haftstrafe spricht Bände und alles
noch im Zusammenhang mit BTM-Mißbrauch.
Sorry, aber da ist jetzt wohl nicht mehr viel zu machen.


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dream
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung droht!!
Antwort #9 - 31.07.2006 um 14:02:16
 
danke unentschlossen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Dream
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung droht!!
Antwort #10 - 01.08.2006 um 08:51:24
 
Guten Morgen ihr lieben

Kann mir einer sagen wie das ist wenn Kroatien nächstes Jahr in die EU kommt, wie sieht es dann mit einer Abschiebung aus????

Ich habe seinen Anwalt gestern verständigt er meinte das war ja abzusehnen dass die versuchen ihn rauszuschmeißen, aber dass es so einfach nicht geht!!! Da er eine Aufenthaltsberechtigung hat.

Ich googele die ganze Zeit und suche nach irgendwas was uns helfen könnte!!!!

LG Drea
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung droht!!
Antwort #11 - 01.08.2006 um 08:58:56
 
Dream schrieb am 01.08.2006 um 08:51:24:
Ich habe seinen Anwalt gestern verständigt er meinte das war ja abzusehnen dass die versuchen ihn rauszuschmeißen, aber dass es so einfach nicht geht!!! Da er eine Aufenthaltsberechtigung hat.

LG Drea



Guckst Du hier: Aufenthaltsgesetz § 53,54
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung droht!!
Antwort #12 - 01.08.2006 um 09:35:49
 
Zitat:
Kann mir einer sagen wie das ist wenn Kroatien nächstes Jahr in die EU kommt, wie sieht es dann mit einer Abschiebung aus???? 

Ich habe seinen Anwalt gestern verständigt er meinte das war ja abzusehnen dass die versuchen ihn rauszuschmeißen, aber dass es so einfach nicht geht!!! Da er eine Aufenthaltsberechtigung hat.


Die Aufenthaltsberechtigung gilt heute als Niederlassungserlaubnis fort.

Dies bedeutet, dass aus der zwingenden Ausweisung nach § 53 AufenthG eine Regelausweisung wird (§ 56 Abs. 1 Satz 3). Damit ist er noch lange nicht aus dem Schneider, da schwerwiegende Gründe vorliegen, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Regelfall ebenfalls die Ausweisung gebieten. Erst wenn aufgrund atypischer Geschehensabläufe die Voraussetzungen des Regelfalls widerlegt sind, kann die ABH von einer Ausweisung absehen.

Der EU-Beitritt Kroatiens wird daran auch nichts ändern, weil die "schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" auch gegenüber einem EU-Bürger eine Ausweisung rechtfertigen würden.
Er stellt in seiner Person im Regelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, sodass spezialpräventive Gründe die Ausweisung im Regelfall rechtfertigen würden.

Da der Fall eine Einzelfallermessensentscheidung der zuständigen ABH sein wird, werden wir ihn hier nicht lösen können.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Dream
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung droht!!
Antwort #13 - 01.08.2006 um 09:48:45
 
Guten Morgen Ronny,

danke für dein Posting.

Ich frage mich aber die ganze Zeit was aus mir wird und hoffe dass du mir eine Antwort geben kannst!

Was wird aus mir??? ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen, lebe ganz normal und seriös, er hat einen sehr großen Fehler gemacht und hat es bitter bereut, den die Konsequenzen sind sehr weitreichend, was wird nun aus mir??? aus meinem Job?? meiner Wohnung??? aus meinem Leben???? wo sollen wir auch hin????

Ich liebe ihn und wir sind schon seit 5 Jahren zusammen, was bedeutet das ganze für mich??? ich möchte mit ihm zusammensein, wir werden auch Heiraten heißt das ich muss mit??? können wir nicht daheim bleiben????

ich bin nicht verzweifelt aber ich kann doch nicht wieder von null anfangen!!!!!!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausweisung droht!!
Antwort #14 - 01.08.2006 um 10:03:46
 
Hallo,

Du hast , obwohl sicher emotional betroffen, derzeit mit der ganzen Angelegenheit rechtlich nichts zu tun. Solange ihr nicht verheiratet seid, wird auf Deine Belange keine Rücksicht genommen werden, weil es eben keine rechtlich zu schützende eheliche Lebensgemeinschaft gibt.

Im Falle einer Eheschließung wird dieses zu Gunsten des Betroffenen berücksichtigt werden müssen, allerdings wird daraus kein absoluter Schutz vor einer Ausweisung abzuleiten sein.
Und Du wirst Dir möglicherweise entgegenhalten lassen müssen, dass Dir die gesamte Situation vor der Eheschließung bekannt gewesen war.
Das mag jetzt unmenschlich klingen, ist aber die aus meiner bisherigen Tätigkeit auch hier gewonnene Erfahrung, dass Ehe und Familie nicht den absoluten Schutz vor ausländerrechtlichen Konsequenzen bieten.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema