Ich muss das noch mal nach vorne holen. Also ich habe mich jetzt notgedrungen wieder ein wenig eingelesen und muss feststellen, dass sich hier ja doch einiges geändert hat. (Niederlassung...)
Dort unter §9 steht jetzt, dass sie mindestens 5 Jahre eine
AE haben muss. Diese hat Sie aber jetzt erst seit 3 Jahren, vorher hatte Sie eine Aufenthaltsbefugnis.
Da Sie wohl in den nächsten zwei Wochen auszieht, was passiert jetzt auf dem Amt. Wenn wir nichts sagen würde Sie ja vermutlich erst wieder eine 3 jährige
AE bekommen oder ist das alles eine "Kann"-Bestimmung?
Klar, wenn die Wind bekommen, dann wird es wohl eine einjährige
AE, aber wenn wir so tun als ob nichts wäre könnte Sie ja ev. sogar eine Niederlassungserlaubnis bekommen, oder würde die bei Bekanntwerden auch wieder rückwirkend auf einjährig geändert ?
Gruß
octo, der ganz schön verwirrt ist, aber eigentlich sind das ja auch gar nicht mehr meine Probleme, ich habe ganz andere....