Auf die mit dem Asylantrag verbundenen gefahren hat man bereits ausreichend hingewiesen.
Mit den Kosten läuft es folgendermaßen:
- sollte deine Freundin von der
ABH wohlwollend behandelt werden, so wird
ABH als Voraussetzung die Übernahme aller Kosten verlangen. "Wohlwollend" wäre in dem Fall z.B., wenn
ABH auf die Maßnahmen zur Vorbereitung einer Abschiebung/Ausweisung bis zum Geburt des Kindes verzichtet.
- sollte dagegen die
ABH eine sofortige Ausreise verlangen und mit allen Mitteln Druck ausüben, dann hat deine Freundin nichts zu verlieren, wenn sie sich bei Sozialamt meldet. Da ihr zusammen wohnt, wird Sozialamt prüfen, ob dein Einkommen für euch beide ausreichend ist. Wenn "ja", dann wird ihr Antrag abgelehnt und Du muss die Kosten der Geburt tragen (es sind ca. 2000,- € im Normalfall). Nach der Geburt ist das Kind bei Dir familienversichert, wenn Du in einer gesetzlichen Versicherung bist.
Deine Freundin wird aber auch in Zukunft eine
KV brauchen. Such mal hier in Foren. Es gab bereits ausreichend Antworten darüber, wie man in eine gesetzliche
KV kommt. Da sie vermuttlich noch relativ jung ist, ist auch private
KV nicht besonders teuer.