Das was garfield2008 schreibt ist richtig, nur sollte man sich im Voraus informieren, wie die übliche Vorgehensweise der ortlichen
ABH ist. Und einen in Ausländerrecht erfahrenem Anwalt sollte man auch bereit halten.
Eine Schrecknesscenario:
Es ist zwar unwahrscheinlich, ist aber vorgekommen, dass eine Woche vor dem Geburt nachts eine Abschiebekommando vor die Tür steht, deine Zukunftige Abhollt und mit einer Rückkehrbescheinigung in zwei Stunden in einer Flugzeug setzt. Wenn deine Freundin gute Nerven hat und kein Frühgeburt bekommt, darfst Du sie dann im Ausland besuchen. Eine Wiedereinreise wäre dann vermuttlich erst nach ein Paar Jahren möglich.
Deswegen soll man
- den Amwalt bereit haben.
- eine Bescheinigung vom Arzt zur Hand haben, die Fluguntauglichkeit bescheinigt (Die kriegst Du in höherem Schwangerschaftsmonat von jedem vernüftigen Frauenarzt)
- mit dem Besuch zur
ABH bis zum 7-8 Monat warten
- nach dem von
ABH irgendwelche Identitätsnachweis erhalten hat, sofort eine ofizielle Vaterschafts- und Sorgerechterklärung machen (Dafür sind meistens Jugendämter zuständig). Bei der Besuch der
ABH umbedingt eine schriftliche Erklärung abgeben, dass das ungeborene Kind dein Kind ist
- für alle Fälle des Lebens, die Situation gedanklich durchzuspielen, was ihr machen wollt, wenn eine Abschiebekommando kommt. Du sollst aber deine Freundin damit nicht beunruhigen, also es ist allein deine Aufgabe.
Und lasst euch nicht überreden, auszureisen. Nach der Geburt des Kindes hat deine Freundin ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland. Und nach dem ihr ein Pass von der Botschaft für sie bekommt, wird ihr auch ein
AE erteilt.
Natürlich könntet ihr dabei Schwierigkeiten mit der Verwaltung haben. Ja und... Die ersten Monate kann deine Freundin sowieso nicht arbeiten und abgeschoben wird sie bei einem guten Anwalt garantiert nicht. Und die Schwierigkeiten mit der Behörden lasen sich mit der Zeit alle lösen.