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Sie ist Schwanger von mir. Aber!!! (Gelesen: 17.492 mal)
kaimati
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 25.07.2006 um 18:06:04
 
Wollt Ihr auch die gesamten Untersuchungen in der Geburtvorbereitung und die Geburt selber ohne eigene Krankenversicherung durchziehen?

Wie wollt Ihr eine Geburtsurkunde bekommen?

Ihr verstrickt euch immer tiefer ins Schlamassel!
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altmatag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #16 - 25.07.2006 um 18:16:17
 
kaimati schrieb am 25.07.2006 um 18:06:04:
Wollt Ihr auch die gesamten Untersuchungen in der Geburtvorbereitung und die Geburt selber ohne eigene Krankenversicherung durchziehen?

Wie wollt Ihr eine Geburtsurkunde bekommen?

Ihr verstrickt euch immer tiefer ins Schlamassel!


Ich möchte so schnell wie möglich mit ihr zu den zuständiegen Ämtern gehen damit Sie offiziel hier ist. Weil noch ist Sie nirgens gemeldet. Aber zu welchen Ämtern müssen wir überhaupt und wohin zu erst
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altmatag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #17 - 25.07.2006 um 18:26:22
 
Und dann ist da noch!
Das ich sehr große Angst davor habe, das Sie Abgeschoben wird. Weil ich möchte mit Ihr zusammen bleiben und Sie und unser Kind auf keinen fall verlieren.
Darum sagt mir doch eine Möglichkeit wie ich das am besten bewerkstelliegen kann.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 25.07.2006 um 19:03:38
 
altmatag schrieb am 25.07.2006 um 18:26:22:
Und dann ist da noch!
Das ich sehr große Angst davor habe, das Sie Abgeschoben wird. Weil ich möchte mit Ihr zusammen bleiben und Sie und unser Kind auf keinen fall verlieren.


Ohne Pass kann sie nicht nach VN abgeschoben werden.

Zitat:
Darum sagt mir doch eine Möglichkeit wie ich das am besten bewerkstelligen kann.


Ganz einfach:

  • Mutterpass besorgen
  • Selbstanzeige bei ABH wegen illegalen Aufenthalt
  • durch dich Verpflichtungerklärung gegenüber ABH, das du alle Kosten inkl. Geburt übernimmst
  • ABH erstellt Duldung (passiert in diesen Fällen im Normalfall, wenn keine weiteren Straftaten vorliegen)
  • ihr bemüht euch bei der Botschaft in Berlin um einen Pass (dauert meistens 3 Monate und kostet 700 Euro)(natürlich mit Besuchserlaubnis für Berlin von der ABH)
  • Abgabe des Passes bei der ABH
  • Geburt des Kindes
  • Ausstellung der Geburtsurkunde, Feststellung der Staatsangehörigkeit des Kindes mit Geburtsurkunde bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis beantragen


Bitte kommt auf keinen Fall auf die Idee, das sie Asyl beantragt. Das wird sowieso abgelehnt. Außerdem gibt es, solange das Asylverfahren läuft, keinen neuen Pass durch die Botschaft. Ohne Pass der Mutter ist aber keine Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind möglich.


mfg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #19 - 25.07.2006 um 19:16:57
 
garfield2008 schrieb am 25.07.2006 um 19:03:38:
Ohne Pass kann sie nicht nach VN abgeschoben werden.
Ganz einfach:
  • Mutterpass besorgen
  • Selbstanzeige bei ABH wegen illegalen Aufenthalt
  • durch dich Verpflichtungerklärung gegenüber ABH, das du alle Kosten inkl. Geburt übernimmst
  • ABH erstellt Duldung (passiert in diesen Fällen im Normalfall, wenn keine weiteren Straftaten vorliegen)
  • ihr bemüht euch bei der Botschaft in Berlin um einen Pass (dauert meistens 3 Monate und kostet 700 Euro)(natürlich mit Besuchserlaubnis für Berlin von der ABH)
  • Abgabe des Passes bei der ABH
  • Geburt des Kindes
  • Ausstellung der Geburtsurkunde, Feststellung der Staatsangehörigkeit des Kindes mit Geburtsurkunde bei der ABH eine Aufenthaltserlaubnis beantragen

Bitte kommt auf keinen Fall auf die Idee, das sie Asyl beantragt. Das wird sowieso abgelehnt. Außerdem gibt es, solange das Asylverfahren läuft, keinen neuen Pass durch die Botschaft. Ohne Pass der Mutter ist aber keine Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind möglich.


Das mit der nicht Abschiebung hört sich ja schon mal gut an! Aber!!!
Wie bekommt Sie denn einen Mutterpass, wenn Sie noch nicht offiziel beim Arzt war?
Muß ich wirklich alle Krankenhauskosten + Geburt übernehmen?
Und wegen dem Pass. Vielleicht hat Sie ja doch einen und sagt es nur nicht, um einer Abschiebung aus dem Weg zu gehen?
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Antwort #20 - 25.07.2006 um 20:04:24
 
altmatag schrieb am 25.07.2006 um 19:16:57:
Wie bekommt Sie denn einen Mutterpass, wenn Sie noch nicht offiziel beim Arzt war?


Einfach als Privatpatient zum Arzt gehen.

Zitat:
Muß ich wirklich alle Krankenhauskosten + Geburt übernehmen?


Wenn die Mutter keine Krankenversicherung hat, ja.
Solltest du nicht Leistungsfähig sein, wird das Sozialamt die Kosten vorstrecken. Allerdings wird es die Kosten auch bei dir eintreiben.

Zitat:
Und wegen dem Pass. Vielleicht hat Sie ja doch einen und sagt es nur nicht, um einer Abschiebung aus dem Weg zu gehen?


Falls wirklich ein Pass vorhanden sein sollte, gilt Micks erstes Posting im Thread.
Das dümmste, was ihr machen könnt, wäre die Sache wie beschrieben durchzuziehen, und dann den alten Pass kurz vor der Geburt des Kindes bei der ABH vorzulegen. Passunterdrückung ist eine Straftat.

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Antwort #21 - 25.07.2006 um 20:25:01
 
Zitat:
Und wegen dem Pass. Vielleicht hat Sie ja doch einen und sagt es nur nicht, um einer Abschiebung aus dem Weg zu gehen?


Lieber Altmatag,

Dir, als Lebensgefaehrte Deiner schwangeren Freundin sollte es moeglich sein diesbezueglich klare Informationen von ihr zu bekommen.

Weisst Du etwa gar nicht, wie und wann Deine Freundin nach Deutschland gekommen ist?

Du sagtest, dass ihr eines Tages auch heiraten wollt, da denke ich, ist es wichtig fuer Dich, die Vorgeschichte der Frau zu kennen.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #22 - 25.07.2006 um 22:09:10
 
bamthwok schrieb am 25.07.2006 um 20:25:01:
Dir, als Lebensgefaehrte Deiner schwangeren Freundin sollte es moeglich sein diesbezueglich klare Informationen von ihr zu bekommen.
Weisst Du etwa gar nicht, wie und wann Deine Freundin nach Deutschland gekommen ist?


Ja. Ich weiß über alles von Ihr bescheid.
Aber ich möchte über so viel wie möglich im vorraus informiert sein. Weil schaden kann es nicht.
Allerdings habe ich da noch eine Frage.
Warum steht fast immer geschrieben, das die erste Anlaufstelle die ABH ist?
Wie ist es denn mit den, Auffangstellen für ausländische Flüchtlinge? Können wir uns auch dort als erstes melden? Oder endstehen dadurch Nachteile?
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garfield2008
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Antwort #23 - 25.07.2006 um 22:17:40
 
H(a)i,

altmatag schrieb am 25.07.2006 um 22:09:10:
Auffangstellen für ausländische Flüchtlinge?


meinst du Aufnahmelager für Asylbewerber oder Abschiebehaft Augenrollen

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Antwort #24 - 25.07.2006 um 22:28:36
 
garfield2008 schrieb am 25.07.2006 um 22:17:40:
meinst du Aufnahmelager für Asylbewerber oder Abschiebehaft Augenrollen


Also ganz genau heißt das wohl:

Außenstelle vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
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Antwort #25 - 25.07.2006 um 22:40:53
 
H(a)i,

das
Zitat:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge


betreibt als Aussenstelle die Aufnahmelager für Asylbewerber.

Aber hab ich nicht vor ein paar Postings was dazu geschrieben hä?

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Antwort #26 - 25.07.2006 um 22:59:45
 
garfield2008 schrieb am 25.07.2006 um 19:03:38:
Bitte kommt auf keinen Fall auf die Idee, das sie Asyl beantragt. Das wird sowieso abgelehnt. Außerdem gibt es, solange das Asylverfahren läuft, keinen neuen Pass durch die Botschaft. Ohne Pass der Mutter ist aber keine Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind möglich.


DU meinst das, was Du geschrieben hast.
Aber was spricht denn dagegen, Asyl zu beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann man doch auch nach der Geburt des Kindes noch ausstellen lassen. Also dann wenn das Asylverfahren abgelehnt ist und Sie ihren Pass hatt. Oder ist das nicht richtig?
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Antwort #27 - 25.07.2006 um 23:02:08
 
Das was garfield2008 schreibt ist richtig, nur sollte man sich im Voraus informieren, wie die übliche Vorgehensweise der ortlichen ABH ist. Und einen in Ausländerrecht erfahrenem Anwalt sollte man auch bereit halten.

Eine Schrecknesscenario:
Es ist zwar unwahrscheinlich, ist aber vorgekommen, dass eine Woche vor dem Geburt nachts eine Abschiebekommando vor die Tür steht, deine Zukunftige Abhollt und mit einer Rückkehrbescheinigung in zwei Stunden in einer Flugzeug setzt. Wenn deine Freundin gute Nerven hat und kein Frühgeburt bekommt, darfst Du sie dann im Ausland besuchen. Eine Wiedereinreise wäre dann vermuttlich erst nach ein Paar Jahren möglich.

Deswegen soll man
- den Amwalt bereit haben.
- eine Bescheinigung vom Arzt zur Hand haben, die Fluguntauglichkeit bescheinigt (Die kriegst Du in höherem Schwangerschaftsmonat von jedem vernüftigen Frauenarzt)
- mit dem Besuch zur ABH bis zum 7-8 Monat warten
- nach dem von ABH irgendwelche Identitätsnachweis erhalten hat, sofort eine ofizielle Vaterschafts- und Sorgerechterklärung machen (Dafür sind meistens Jugendämter zuständig). Bei der Besuch der ABH umbedingt eine schriftliche Erklärung abgeben, dass das ungeborene Kind dein Kind ist
- für alle Fälle des Lebens, die Situation gedanklich durchzuspielen, was ihr machen wollt, wenn eine Abschiebekommando kommt. Du sollst aber deine Freundin damit nicht beunruhigen, also es ist allein deine Aufgabe.

Und lasst euch nicht überreden, auszureisen. Nach der Geburt des Kindes hat deine Freundin ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland. Und nach dem ihr ein Pass von der Botschaft für sie bekommt, wird ihr auch ein AE erteilt.

Natürlich könntet ihr dabei Schwierigkeiten mit der Verwaltung haben. Ja und... Die ersten Monate kann deine Freundin sowieso nicht arbeiten und abgeschoben wird sie bei einem guten Anwalt garantiert nicht. Und die Schwierigkeiten mit der Behörden lasen sich mit der Zeit alle lösen.
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Antwort #28 - 25.07.2006 um 23:16:05
 
Zitat:
Bitte kommt auf keinen Fall auf die Idee, das sie Asyl beantragt. Das wird sowieso abgelehnt.

Stimmt. aber nicht wegen
Zitat:
Außerdem gibt es, solange das Asylverfahren läuft, keinen neuen Pass durch die Botschaft. Ohne Pass der Mutter ist aber keine Ausstellung der Geburtsurkunde für das Kind möglich.

Also, ich weis nicht, was die Standesämter jetzt den Kindern ausstellen, wenn die Eltern keine Pässe haben, vor 12 Jahren waren es Geburtsurkunden, auch wenn man kein Pass hatte. Irgendwelche Bescheinigung muss auch jetzt existieren.

Wenn deine Freundin Asyl beantragt, wird sie verpflichtet in der Aufnahmeeinrichtung zu wohnen - Du darf sie dort tagsüber besuchen. Und außerdem es gibt mehrere Aufnahmeeinrichtungen. Wenn eine in deiner Stadt ist, bedeutet noch nicht, dass deine Freundin dort untergebracht wird, sondern kann in eine andere geschickt werden.

Zitat:
DU meinst das, was Du geschrieben hast.
Aber was spricht denn dagegen, Asyl zu beantragen?
Eine Geburtsurkunde kann man doch auch nach der Geburt des Kindes noch ausstellen lassen. Also dann wenn das Asylverfahren abgelehnt ist und Sie ihren Pass hatt. Oder ist das nicht richtig?

Außewrdem, wenn ihr Antrag als "offentsichlich unbegründet" abgelehnt wird und diese Entscheidung kann in einem Tag kommen, dann habt ihr u.U. eine Woche Zeit zum Wiederspruch und Klage. Und wenn ihr Pech habt (Regelfall bei so einem Antrag), verweigert das Gericht die aufschiebende Wirkung der Klage und deine Freundin kann sofort mit dem Rückehrbescheinigung der Botschaft nach Hause fahren.
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Antwort #29 - 25.07.2006 um 23:19:07
 
Arkha schrieb am 25.07.2006 um 23:02:08:
- eine Bescheinigung vom Arzt zur Hand haben, die Fluguntauglichkeit bescheinigt (Die kriegst Du in höherem Schwangerschaftsmonat von jedem vernüftigen Frauenarzt)


Wie bekommen wir denn eine Fluguntauglichkeitsbescheinigung?
Wenn wir nicht offiziel zum Arzt gehen können. Weil über unsere Bekannte, das wahren auch nur Ausnahmen.
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