Zitat:Dazu müßte ich aber erst offiziell mit ihr zu einem Arzt gehen. Weil bis jetzt ging das immer nur, dass wir mit einer Bekannten von meiner Freundin zum Arzt gegangen sind und das auch über die Bekannte lief.
Verstehe ich das richtig, dass deine Freundin die Krankenversicherung betrügt, um unberechtigt Leistungen zu erlangen?
Falls dies der Fall ist, solltest du deine Freundin darauf hinweisen, dass zusätzlich zum Tatbestand des illegalen Aufenthalts auch noch der des Betrugs gegeben ist:
§ 263 StGB
"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
Wenn deine Freundin die Mittel für den Arzt nicht selbst aufbringen kann, solltest du sie schon aus Ehrgefühl selbst übernehmen, anstatt Beihilfe zu Straftaten zu leisten.