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Verpflichtungserklärung - Haftung (Gelesen: 3.999 mal)
Bea
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11.07.2006 um 11:03:59
 
Ein Bekannter hat seine Freundin für 3 Monate nach Deutschland eingeladen und eine Verpflichtungserklärung unterschrieben. Die Freundin ist allerdings nach 2 Monaten nach Spanien abgedüst.

Da diese Dame sich nun bald illegal in Spanien aufhält, dennoch keine Rückkehrbereitschaft zeigt, kein neuer Heiratskandidat in Sicht ist, stellt sich nun die Frage nach der Verantwortung des ehemaligen Einladers.

Gilt die Verpflichtungserklärung nun für alle Ewigkeit? Welche Folgen kann dies im Falle eines "Aufgreifens in Spanien" der Dame ohne Papiere haben?

Muß der Einlader für die Rückführung aufkommen? Können weitere rechtliche Schritte gegen ihn unternommen werden.

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ChicaLoca
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Antwort #1 - 11.07.2006 um 15:02:32
 
die verpflichtungserklärung bezieht sich nur auf das bundesgebiet
einlader hat sich gem. § 68 AufenthG verpflichtet und das gesetz gilt nur in deutschland

wenn diese dame also in spanien aufgegriffen wird und von spanien aus abgeschoben werden sollte, hat spanien wohl die kosten an der backe
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Zeppelin
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Antwort #2 - 11.07.2006 um 17:09:43
 
ChicaLoca schrieb am 11.07.2006 um 15:02:32:
die verpflichtungserklärung bezieht sich nur auf das bundesgebiet
einlader hat sich gem. § 68 AufenthG verpflichtet und das gesetz gilt nur in deutschland

wenn diese dame also in spanien aufgegriffen wird und von spanien aus abgeschoben werden sollte, hat spanien wohl die kosten an der backe


Danke ChicaLoca für die AW. Das ist ja (relativ) beruhigend, denn auch ich hätte eher befürchtet das die VE für ganz Schengenland gilt.

Was meinst Du, sollte man die hiesige ABH in so einem Falle benachrichtigen, damit die die spanischen Kollegen schon mal vorsorglich unterrichten können?

@Bea: Ich bin doch sehr neugierig, welche Staatsangehörigkeit die "Dame" wohl haben mag.
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Bea
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Antwort #3 - 11.07.2006 um 18:54:29
 
[quote author=Zeppelin link=1152608639/0#2 date=1152630583]

Danke ChicaLoca für die AW. Das ist ja (relativ) beruhigend, denn auch ich hätte eher befürchtet das die VE für ganz Schengenland gilt.

Danke Chica Loca! In der Tat hört sich dies beruhigend an.

Die Dame kommt aus Brasilien.
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Zeppelin
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Antwort #4 - 11.07.2006 um 19:25:02
 
Zitat:
Bea schrieb am 11.07.2006 um 18:54:29:
Danke ChicaLoca für die AW. Das ist ja (relativ) beruhigend, denn auch ich hätte eher befürchtet das die VE für ganz Schengenland gilt.


Danke Chica Loca! In der Tat hört sich dies beruhigend an.

Die Dame kommt aus Brasilien.

Danke Bea. Da habe ich ja erfreulicher Weise daneben getippt.  Zwinkernd
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Saxonicus
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Antwort #5 - 11.07.2006 um 23:08:58
 
Wenn die Spanier diese Dame aber wieder zurück nach Deutschland schicken, dann bist Du mit Deiner Verpflichtungserklärung wieder voll dabei.
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ChicaLoca
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Antwort #6 - 12.07.2006 um 09:49:56
 
sie ist brasilianerin?
wieso hast du dann eine verpflichtungerklärung gemacht und sie hat ein visum?
brasilianer können doch für 3 monate besuchsaufenthalt visafrei einreisen

was hat sie denn genau für ein visum?
war es vielleicht doch ein nationales visum z.b. für sprachaufenthalt oder studium oder eheschließung ??
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Abu
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Antwort #7 - 12.07.2006 um 09:51:00
 
Saxonicus schrieb am 11.07.2006 um 23:08:58:
Wenn die Spanier diese Dame aber wieder zurück nach Deutschland schicken, dann bist Du mit Deiner Verpflichtungserklärung wieder voll dabei.

Ich glaube nicht, denn eine VE ist gültig bis zur Ausreise (aus D).

Abu
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Antwort #8 - 12.07.2006 um 09:52:07
 
Zeppelin schrieb am 11.07.2006 um 19:25:02:
Die Dame kommt aus Brasilien...... Da habe ich ja erfreulicher Weise daneben getippt.  Zwinkernd

geht dir nicht alleine so, meine vermutung war auch anders Zwinkernd
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Antwort #9 - 12.07.2006 um 09:54:24
 
Zeppelin schrieb am 11.07.2006 um 17:09:43:
Was meinst Du, sollte man die hiesige ABH in so einem Falle benachrichtigen, damit die die spanischen Kollegen schon mal vorsorglich unterrichten können?

welche behörde sollte denn in spanien benachrichtigt werden?
wo soll man sie suchen?
wer ist örtlich zuständig?
solange sie sich legal aufhält, interessiert das doch -zurecht- niemanden
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Zeppelin
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Antwort #10 - 12.07.2006 um 10:37:30
 
ChicaLoca schrieb am 12.07.2006 um 09:52:07:
geht dir nicht alleine so, meine vermutung war auch anders Zwinkernd

Tja, warum 90-Tage-VE für eine Brasilianerin, habe ich mich auch gefragt.

Welche Behörden in Spanien von den unsrigen ggf. unterrichtet würden, weiß ich nicht. Ich bezog mich nur auf das Eingangsposting:
Bea schrieb am 11.07.2006 um 11:03:59:
...Da diese Dame sich nun bald illegal in Spanien aufhält, dennoch keine Rückkehrbereitschaft zeigt, kein neuer Heiratskandidat in Sicht ist, stellt sich nun die Frage nach der Verantwortung des ehemaligen Einladers.
und ging davon aus, dass man sich ggf. absichern sollte, um nicht irgendwie wegen Beihilfe o.ä. seinen Kopf hinhalten zu müssen.
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ChicaLoca
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Antwort #11 - 12.07.2006 um 11:06:14
 
Zeppelin schrieb am 12.07.2006 um 10:37:30:
Welche Behörden in Spanien von den unsrigen ggf. unterrichtet würden, weiß ich nicht. Ich bezog mich nur auf das Eingangsposting.....
und ging davon aus, dass man sich ggf. absichern sollte, um nicht irgendwie wegen Beihilfe o.ä. seinen Kopf hinhalten zu müssen.

ist ja auch ok, aber das ist mehr als nur schwierig
wie schon gesagt, solange die dame legal ist, hat es keine behörde zu interessieren
wenn natürlich der aufenthaltsort bekannt ist, kann ja auch der einlader aus deutschland der dortigen polizeibehörde einen "tipp" geben
das muss ja keine deutsche behörde machen, die im prinzip nicht involviert ist, wenn es spanien betrifft
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