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mehr als sechs monate ! (Gelesen: 2.974 mal)
i_kein_robot
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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10.07.2006 um 11:07:56
 
sehr geehrtes alien-team,

erstmal vielen dank, dass es euer forum gibt, was mir hoffentlich auch bei meinem Problem helfen wird.
Also ich(inder) bin nun seit ca. 15 Jahren in Deutschland, bin seit ca. 4 jahren mit einer deutschen frau verheiratet, lebe aber seit ca. 2 jahren nicht mehr zusammen.
Ich besitze nach diesem eigenstaedigen aufenthaltsrecht meinen jetzigen titel, das im april 2007 ablaeuft.

mein Problem: ich bin seit februar in meiner heimat und werde noch 2 wochen hier bleiben, also keine 6 monate, weil meine schwester schwer krank ist.
Bis hier ist alles ok, nur ich muesste nochmal zurueck zu meiner heimat, sobald es geht, weil meine eltern es so wollen. Der zustand meiner schwester ist mal gut
mal schlecht. Nur darf ich denn ueberhaupt mehr als 6 monate ausserhalb deutschland sein, ohne dass ich irgendwelche konsequenzen zu befuerchten haette.wie z.b. bei regelmaessigem und ununterbrochnem aufenthalt usw, bei den fachbegriffen.

Ich waere fuer eure tips sehr dankbar, weil meine eltern und ich dadurch sehr beruhigt waeren.

Gruesse
ram
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 10.07.2006 um 11:10:49
 
du darfst nicht länger als 6 monate an einem stück im ausland bleiben
sonst ist deine aufenthaltserlaubnis per gesetz erloschen

du solltest daher auf alle fälle vor august wieder nach deutschland zurückkommen

wenn du dann etwas später wieder für ein paar wochen nach indien fliegst, ist das kein problem
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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i_kein_robot
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.07.2006 um 12:05:05
 
danke Chica fuer deine schnelle antwort.

sicherlich werde ich vor august wieder in deutschland sein.
meine eltern moechten mich aber wieder fuer ca. 6 monate da haben.
haette das auswirkungen auf meinen aufenthaltstitel?

gruesse
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 10.07.2006 um 13:29:15
 
Bitte nicht nur auf § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG, sondern auch auf Nr. 6 schauen:
Zitat:
Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
...


Für mich stellt sich die Frage, ob hier überhaupt noch ein "vorübergehender Grund" vorliegt. Hast Du in D noch eine Arbeitsstelle und eine Wohnung?

Abu
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.07.2006 um 14:33:07
 
i_kein_robot schrieb am 10.07.2006 um 12:05:05:
sicherlich werde ich vor august wieder in deutschland sein.
meine eltern moechten mich aber wieder fuer ca. 6 monate da haben.
haette das auswirkungen auf meinen aufenthaltstitel?


Jein. Wenn Du Deine Sachen mitnimmst oder verkaufst, dann meint das Gesetz bzw. die, die es auszulegen haben, Du habest die Brücken hinter Dir abgebrochen.

Wenn Du aber wg. der Krankheit Deiner Schwester vorübergehend in Indien gebraucht wirst, schreibst Du am besten an die Ausländerbehörde, die Dir auch mehr als 6 Monate Abwesenheit unter Wahrung Deines Aufenthaltstitels erlauben kann.

Untervermietung Deiner Wohnung sollte unschädlich sein; Fortführung beruflicher Kontakte nach D eher nützlich.

Ggf. kannst Du auch von Indien aus per Faxrechtzeitig  die Verlängerung des ursprünglich bewilligten Zeitraums beantragen.

Gruß, ULF
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i_kein_robot
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 10.07.2006 um 18:35:08
 
Hallo Ulf und Abu,

Danke erstmal.
Also, ich habe mein Bankkonto gekuendigt, weil ich keine Gebuehren fuer 6 Monaten zahlen wollte und habe mich bei einem Freund angemeldet, damit, ich mir erstens meine Miete spare und wenn ein Brief an mich gerichtet kommt, dann kriege ich es auch mit. Im September letzten Jahres habe ich auch meinen Job verloren, weil die Firma mit dem Vermieter einen Streit gehabt hat. Also bin ich seit September letzten Jahres Arbeitslos, daher derartige Massnahmen wegen Wohnungswechsel und Bankkonto. Ich habe aber noch nie
Sozialhilfe, Wohngeld oder irgendwelche Hilfeleistungen im Anspruch genommen.
Ich habe auch nicht von meiner getrennt lebenden Frau finanzielle Hilfe genommen.
Also heisst das im Klartext, wenn ich nochmal nach Indien kommen moechte, sollte ich erstmal wieder ein Bankkonto eroeffnen, oder ist das jetzt alles vorbei
mit nochmaligem vorbeischauen bei meiner Schwester. Das waere aber wirklich schade.

Gruesse
ram
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 10.07.2006 um 18:55:12
 
i_kein_robot schrieb am 10.07.2006 um 18:35:08:
Also, ich habe mein Bankkonto gekuendigt, weil ich keine Gebuehren fuer 6 Monaten zahlen wollte und habe mich bei einem Freund angemeldet, damit, ich mir erstens meine Miete spare und wenn ein Brief an mich gerichtet kommt, dann kriege ich es auch mit. Im September letzten Jahres habe ich auch meinen Job verloren, weil die Firma mit dem Vermieter einen Streit gehabt hat. Also bin ich seit September letzten Jahres Arbeitslos, daher derartige Massnahmen wegen Wohnungswechsel und Bankkonto.
Mmh, kein Bankkonto, keine Wohnung, stattdessen Briefkastenadresse bei einen Freund, kein Job. Du mußt zugegen, daß das auf den ersten Block nicht danach aussieht, als ob Dein Lebensmittelpunkt in D ist.  

Zitat:
Ich habe aber noch nie Sozialhilfe, Wohngeld oder irgendwelche Hilfeleistungen im Anspruch genommen.
Bekommst Du kein Arbeitslosengeld?

Zitat:
Also heisst das im Klartext, wenn ich nochmal nach Indien kommen moechte, sollte ich erstmal wieder ein Bankkonto eroeffnen,...
Das Bankkonto alleine wird es nicht rausreißen.

Zitat:
..- oder ist das jetzt alles vorbei mit nochmaligem vorbeischauen bei meiner Schwester.
Bei einem Aufenthalt von zweimal fast 6 Monaten, nur unterbrochen durch einen Kurzaufenthalt in D, kann man wohl kaum von "Vorbeischauen" sprechen...

Abu
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i_kein_robot
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Antwort #7 - 10.07.2006 um 19:18:39
 
Danke Abu erstmal,

Abu, momentan zwingt mich mehr oder weniger die Lage in meiner Heimat zu sein.
Sicherlich koennte ich Arbeitslosengeld kriegen, moechte aber keinen Cent
vom Staat. In Deutschland habe ich immer wieder Moeglichkeiten gefunden,
sei es durch Nachhilfe oder durch Kuechenhilfe oder wie auch immer, mich uebers Wasser halten zu koennen und werde hoffentlich auch in der Zukunft das schaffen, wenn ich keinen festen Job kriegen sollte.

Uebrigens hoerte ich von einer Regelung, dass man laenger als 6 Monate bleiben darf, wenn man schon seit 15 Jahre in Deutschland ist.

Also was raet ihr mir? Soll ich dann nicht nochmal zu meiner Schwester fliegen?
Ich moechte auch irgendwelche Kosequenzen auf meinen Aufenthaltstatus vermeiden.

Gruesse
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Antwort #8 - 10.07.2006 um 20:04:57
 
i_kein_robot schrieb am 10.07.2006 um 19:18:39:
Uebrigens hoerte ich von einer Regelung, dass man laenger als 6 Monate bleiben darf, wenn man schon seit 15 Jahre in Deutschland ist.

Also was raet ihr mir? Soll ich dann nicht nochmal zu meiner Schwester fliegen?
Ich moechte auch irgendwelche Kosequenzen auf meinen Aufenthaltstatus vermeiden.


Du hast ganz offensichtlich keine Niederlassungserlaubnis.

Ich rate, auch wenn Du eigentlich knapp unter 6 Monaten wegbleiben willst, die Ausländerhörde zu befragen und ein Anschreiben dazulassen. Bei schweren Erkrankungen von nahen Anverwandten sollte in Deinem Interesse entschieden werden.

Gruß, ULF
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i_kein_robot
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Antwort #9 - 10.07.2006 um 20:12:57
 
Danke Ulf.

Nein, ich habe eine bis April 2007 befristete Aufenthalserlaubnis.
Was, wenn sie meine Bitte per Fax nicht erhoeren, koennte es doch nichts mehr als eine Ablehnung geben oder fragen sie mich, ob ich Bankkonto habe, eine Wohnung auf meinem Namen, einen Job usw. und dann mich sogar per Fax mitgeteilt wird, dass ich fuer immer in meiner Heimat bleiben kann.
Ist das gar theoretisch moeglich?

Gruesse
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DonCamillo
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Antwort #10 - 11.07.2006 um 08:25:29
 
Hallo,

theoretisch ist eine Ablehnung der Verlängeruing der AE möglich. Du hast zwar
ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben, allerdings wird die Verlängerung
der AE im Ermessenswege erfolgen. Die persönlichen Umstände in D sind
dabei entscheidend, nicht die pers. Umstände im Heimatland.
Da Du Dich überwiegend im Heimatland aufhalten wirst, keine Lebensgrundlage
in D hast, ist mir nicht ersichtlich, weshalb die Ae noch einmal verlängert werden
sollte.


DC
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 11.07.2006 um 18:58:31
 
Danke Don.

Das waere also theoretisch moeglich. Da Du aber direkt bei der Behoerde arbeitest,
wie geht man praktisch mit so einem Fall um. Du ich habe keine kriminelle Vergangenheit und auch kein Geld vom Staat genommen und moechte lediglich nochmal zu meiner Schwester.
Hat denn jemand vielleicht eine Idee, wie ich dieses Problem bewaeltigen koennte?

Gruesse
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