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Besuch des Schwagers aus Ägypten (Gelesen: 1.985 mal)
oliver1804
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09.07.2006 um 11:09:18
 
Hallo Leute,

ich bin seit 12 Jahren mit einer Ägypterin verheiratet. Aus finanziellen Gründen (Hauskauf) können wir uns erstmal keine Reise nach Ägypten leisten. Da meine Frau ihren Bruder (26 Jahre) nun aber einmal (verständlicherweise) wiedersehen möchte und auch unsere 3 Kinder Kontakt zu ihm haben sollen, haben wir ihn für einen Zeitraum von 3 Monaten eingeladen.

Sein Visumantrag wurde abgelehnt, da er seine "wirtschaftliche Verwurzelung in Ägypten" nicht ausreichend nachweisen konnte.

Was kann ich hier in Deutschland nun tun, um zu bewerkstelligen, daß er trotzdem noch herkommen kann?

Danke für Eure Tipps
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Mick
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Antwort #1 - 09.07.2006 um 13:19:43
 
oliver1804 schrieb am 09.07.2006 um 11:09:18:
Was kann ich hier in Deutschland nun tun, um zu bewerkstelligen, daß er trotzdem noch herkommen kann?


Hi,
Du kannst hier eigentlich nichts unternehmen, außer ggf.
selbst Kontakt mit der Botschaft aufzunehmen und die
Angelegenheit nochmal darzustellen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Abu
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Antwort #2 - 10.07.2006 um 00:22:25
 
oliver1804 schrieb am 09.07.2006 um 11:09:18:
Da meine Frau ihren Bruder (26 Jahre) nun aber einmal (verständlicherweise) wiedersehen möchte und auch unsere 3 Kinder Kontakt zu ihm haben sollen, haben wir ihn für einen Zeitraum von 3 Monaten eingeladen.

Ich denke, daß eine (Erst-)Beantragung eines Besuchsvisums für 3 Monate was immer "tödlich" ist...

Abu  
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oliver1804
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Antwort #3 - 10.07.2006 um 18:39:58
 
Moin,


Mick schrieb am 09.07.2006 um 13:19:43:
Hi,
Du kannst hier eigentlich nichts unternehmen, außer ggf.
selbst Kontakt mit der Botschaft aufzunehmen und die
Angelegenheit nochmal darzustellen.


hab ich bereits getan daher auch der Terminus der "wirtschaftlichen Verwurzelung". Der Rat war, daß mein Schwager dies in einem neuen Antrag ja nochmals deutlich klarstellen könne - da er bereits beim 1. Antrag seine Unterlagen abgegeben hat, ist mir nicht klar, weshalb das dann beim 2. Mal klappen sollte.

Ich hoffe, daß er mir die Antwort dann nochmal faxt, damit ich mir evtl. einen besseren Reim drauf machen kann.
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oliver1804
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Antwort #4 - 10.07.2006 um 18:42:20
 
Hallo,

Abu schrieb am 10.07.2006 um 00:22:25:
Ich denke, daß eine (Erst-)Beantragung eines Besuchsvisums für 3 Monate was immer "tödlich" ist...

Abu 


Erfahrung oder nur Bauchgefühl?

Wenn Erfahrung - was hältst Du für einen guten Zeitraum?

THX
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Abu
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Antwort #5 - 10.07.2006 um 18:43:48
 
Korrektur:
Abu schrieb am 10.07.2006 um 00:22:25:
Ich denke, daß eine (Erst-)Beantragung eines Besuchsvisums für 3 Monate
was fast
immer "tödlich" ist...

Abu  

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