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Muss der Hauptwohnsitz der Ort sein wo man arbeite (Gelesen: 3.790 mal)
wlan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Muss der Hauptwohnsitz der Ort sein wo man arbeite
06.07.2006 um 21:21:30
 
Hallo liebe Leute,

ein Freund von mir hat folgende Frage, ich konnte nicht erklären, könntet ihr mir helfen?

Er und seine Frau arbeiten beide in Stuttgart. Vor kurzem hat er ein neues nettes Stellenangebot aus Köln gekriegt und möchte ab August dort arbeiten. Es ist klar dass er nicht jeden Tag zwischen Stuttgart und Köln pendeln kann. Also, er muss in Köln eine Wohnung suchen.

Er möchte jedoch an jedem Freitag nach Hause (Stuttgart) fahren und das Wochenende in Stuttgart verbringen.

Frage: wie wird sein Hauptwohnsitz festgelegt? Muss er seine neue Wohnung in Köln als Hauptwohnung anmelden? Wenn ja, was macht seine Frau mit ihrer jetzigen Wohnung in Stuttgart (als Nebenwohnung anmelden? usw.) ?

Für eure Hilfe und Tipps bedanke ich mich ganz herzlich im Voraus!

Gruss

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Muss der Hauptwohnsitz der Ort sein wo man arb
Antwort #1 - 06.07.2006 um 21:31:21
 
Hab das Doppelposting mal gelöscht.

Sie müssen einen gemeinsamen Hauptswohnsitz haben. Am
Arbeitsort kann er dann einen Zweitwohnsitz anmelden. Das
ist ja nachvollziehbar. Ggf. Nachweise aufheben über die re-
gelmäßigen Heimfahrten an den Wochenenden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Muss der Hauptwohnsitz der Ort sein wo man arb
Antwort #2 - 06.07.2006 um 21:38:19
 
Danke schön!

ich hab irgendwo gelesen, dass der Hauptwohnsitz einer Person mit mehreren Wohnsitzen in der Regel an dem Ort, an dem diese Person sich überwiegend aufhält, liegen soll.

ich dachte, er muss 5 Tage die Woche in Köln aufenthalten (nur 2Tage in Stuttgart), so kann er theoretisch nur Köln als HWS anmelden...

Danke nochmals!

Gruss

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Mick
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Muss der Hauptwohnsitz der Ort sein wo man arb
Antwort #3 - 06.07.2006 um 21:40:42
 
Hi WLAN,
bei allein lebenden Personen gilt, dass dort die HW ist,
wo man sich überwiegend aufhält. Wäre also in dem Fall
Köln. Bei Ehegatten wird eine gemeinsame Wohnung zur
HW bestimmt. Das wäre dann weiterhin Stuttgart.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Muss der Hauptwohnsitz der Ort sein wo man arb
Antwort #4 - 06.07.2006 um 21:46:18
 
Achja, hab was vergessen,

damals sagte die Mitarbeiterin der Meldestelle mir, dass meine Frau Hamburg (ich wohen in Hamburg, meine Frau arbeitet 350km entfernt und hat da auch eine kleine Wohnung) als ihr Hauptwohnsitz anmelden. Sie hat nicht gemeint, dass wir einen GEMEINSAMEN HWS besitzen müssen, hat sonder behauptet: die Ehefrau muss den HWS ihres Ehemanns als ihr HWS anmelden!

Muss ich jetzt meinen diesen Irrtum korrigieren?

Gruss

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Muss der Hauptwohnsitz der Ort sein wo man arb
Antwort #5 - 06.07.2006 um 21:50:08
 
Mick schrieb am 06.07.2006 um 21:40:42:
Hi WLAN,
bei allein lebenden Personen gilt, dass dort die HW ist,
wo man sich überwiegend aufhält. Wäre also in dem Fall
Köln. Bei Ehegatten wird eine gemeinsame Wohnung zur
HW bestimmt. Das wäre dann weiterhin Stuttgart.


Danke für die Antwort!

D.h. das Ehepaar kann die HW selbst festlegen, ohne zu berücksichtigen, welche größer oder teurer ist oder häufiger bewohnt wird?

Gruss

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Antwort #6 - 06.07.2006 um 21:50:38
 
wlan schrieb am 06.07.2006 um 21:46:18:
Achja, hab was vergessen,

damals sagte die Mitarbeiterin der Meldestelle mir, dass meine Frau Hamburg (ich wohen in Hamburg, meine Frau arbeitet 350km entfernt und hat da auch eine kleine Wohnung) als ihr Hauptwohnsitz anmelden. Sie hat nicht gemeint, dass wir einen GEMEINSAMEN HWS besitzen müssen, hat sonder behauptet: die Ehefrau muss den HWS ihres Ehemanns als ihr HWS anmelden!

Muss ich jetzt meinen diesen Irrtum korrigieren?

Gruss

WLAN

Hi,
ich glaube kaum, dass die Meldegesetze der Länder da große
Unterschiede machen. Wenn Ehegatten nicht dauernd getrennt
leben, bestimmen sie die gemeinsam benutzte Wohnung zur
gemeinsamen Hauptwohnung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Muss der Hauptwohnsitz der Ort sein wo man arb
Antwort #7 - 06.07.2006 um 21:56:35
 
alles klar!

Jetzt kann ich meinen Freund deutlich erklären.

Vielen Dank für die Hilfe!

Gute Nacht!

Gruß

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Antwort #8 - 06.07.2006 um 21:56:59
 
wlan schrieb am 06.07.2006 um 21:50:08:
Danke für die Antwort!

D.h. das Ehepaar kann die HW selbst festlegen, ohne zu berücksichtigen, welche größer oder teurer ist oder häufiger bewohnt wird?

Gruss

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Hi,
nach Größe und Preis fragt die Meldebehörde nicht. Die vor-
wiegend gemeinsam benutzte Wohnung ist in der Regel die
Hauptwohnung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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