dete schrieb am 05.07.2006 um 20:37:40:gestern waren wir auf der abh,wegen antrag auf aufenthaltserlaubnis(heirat in dk).
wir haben abgabetermin für den 18.7.2006.auf unseren hinweis,dass dann das visum abgelaufen ist,sagte der leiter der abh,es sei bis 31.7.06 gültig,wir bräuchten uns da keine gedanken machen.
aber was passiert ,wenn er in eine kontrolle kommt?
Antrag jetzt an der Pforte abgeben oder im Umschlag einwerfen.
(3) Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Wird der Antrag verspätet gestellt, gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde die Abschiebung als ausgesetzt.
Man muß Anträge ja nicht verspätet stellen.
Fiktionsbescheinigung könnte auch nicht schaden, weiß nicht, ob Eure
ABH so organisiert ist, daß diese rechtzeitig ausgestellt wird.