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Visum für Künstler (Gelesen: 6.174 mal)
forcetranquille
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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03.07.2006 um 12:45:37
 
Mein Mann und ich organisieren Konzerte, in denen Gruppen/Sänger aus Senegal auftreten.

Was müssen wir tun, damit eine Gruppe oder ein Sänger ein Visum bekommt? Läuft das über eine Verpflichtungserklärung oder gibt es Geschäftsvisa? Mit einer Verpflichtungserklärung dürfte es bei mehreren Personen schwierig werden. Gibt es andere Möglichkeiten?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.07.2006 um 13:10:25
 
forcetranquille schrieb am 03.07.2006 um 12:45:37:
Mein Mann und ich organisieren Konzerte, in denen Gruppen/Sänger aus Senegal auftreten.

Was müssen wir tun, damit eine Gruppe oder ein Sänger ein Visum bekommt? Läuft das über eine Verpflichtungserklärung oder gibt es Geschäftsvisa?


Im Prinzip sollten das Arbeitsvisa sein. Arbeitserlaubnis hierfür nach § 7 BeschV wohl nicht erforderlich. Die Sache bleibt unter drei Monaten im Jahr?

Gruß, ULF
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forcetranquille
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 03.07.2006 um 13:49:47
 
Ja, es bleibt unter drei Monaten im Jahr. Muss ich mich an die Bundesagentur für Arbeit wenden?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.07.2006 um 15:53:49
 
forcetranquille schrieb am 03.07.2006 um 13:49:47:
Ja, es bleibt unter drei Monaten im Jahr. Muss ich mich an die Bundesagentur für Arbeit wenden?


§ 7: "Keiner Zustimmung bedarf die..."

Gruß, ULF
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forcetranquille
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 03.07.2006 um 18:25:37
 
Hallo Ulf,

erstmal danke für die Information. Ich bin jetzt doch etwas verwirrt. Ist es so zu verstehen, dass die Künstler einfach mit Künstlervertrag zu der deutschen Botschaft gehen und dann ein Visum bekommen? Weiter nichts? Ich kann es kaum glauben!

Gruß

Force Tranquille
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 04.07.2006 um 10:01:01
 
forcetranquille schrieb am 03.07.2006 um 18:25:37:
Ich bin jetzt doch etwas verwirrt. Ist es so zu verstehen, dass die Künstler einfach mit Künstlervertrag zu der deutschen Botschaft gehen und dann ein Visum bekommen? Weiter nichts? Ich kann es kaum glauben!


Es kann natürlich nicht schaden, wenn die Künstler sich schon einiges Renommee erworben haben und ggf. bereits durch Rückreise aus Europa ihre Rückkehrbereitschaft demonstriert haben bzw. diese durch Wohlstand im Wohnsitzland glaubhaft machen können.

Ach ja, Krankenversicherung wäre nicht verkehrt.

Gruß, ULF
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forcetranquille
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.07.2006 um 10:25:24
 
Hallo Ulf,

vielen Dank für die Info. Wir probieren es aus.

LG
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forcetranquille
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 04.07.2006 um 16:15:58
 
Ich habe nochmal auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Dakar nachgesehen. Dort wird gem. §§ 66-68 AufenthG eine Verpflichtungserklärung oder eine bestätigte Hotelreservierung verlangt. Steht das nicht im Widerspruch zu der Regelung in § 7 BeschV?
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Abu
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Antwort #8 - 04.07.2006 um 16:42:00
 
forcetranquille schrieb am 04.07.2006 um 16:15:58:
Ich habe nochmal auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Dakar nachgesehen. Dort wird gem. §§ 66-68 AufenthG eine Verpflichtungserklärung oder eine bestätigte Hotelreservierung verlangt. Steht das nicht im Widerspruch zu der Regelung in § 7 BeschV?

Nein. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

§ 7 BeschV sagt lediglich aus, daß keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist, aber nichts über andere Erteilungsvoraussetzungen.

Eine Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels (inkl. Visa) ist generell die Sicherung des Lebensunterhalts. Vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

Abu
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forcetranquille
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 04.07.2006 um 19:15:14
 
okay das hab ich verstanden. Thanks!
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eclectic
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Antwort #10 - 12.07.2006 um 14:21:51
 
hallo an alle,

mir geht es ähnlich wie forcetranquile .

ich möchte eine tour für einen künstler mit dem wir arbeiten organisieren . er ist kenianer und derzeit mit studentenvisum in england "geduldet" . nun ist entweder die möglichkeit vorhanden , ihn einzuladen und für ihn zu bürgen ( was mir nicht möglich ist da ich selber kaum etwas verdiene ) oder die tour hier offiziell zu melden und mit einem möglichen management-vertrag zum zuständigen ausländeramt zu gehen und die tour - daten mit möglichen angeboten von verantsaltern zu wiederlegen ...

bin zur zeit ziemlich ratlos und würde mich über tipps freuen Smiley

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 12.07.2006 um 14:34:22
 
eclectic schrieb am 12.07.2006 um 14:21:51:
ich möchte eine tour für einen künstler mit dem wir arbeiten organisieren . er ist kenianer und derzeit mit studentenvisum in england "geduldet"


Hmmm. Mit Studentenvisum darf er in England studieren. Tut er das nicht? Hat er sein dortiges Visum überzogen?

Wenn die Engländer ihn aufenthaltsrechtlich nicht wiederhaben wollen, wird ihm die Auslandsvertretung in GB kaum ein Visum zum vorübergehenden Aufenthalt ausstellen, es sei denn, er belegt, daß er anschließend unmittelbar nach Kenia zurückkehrt.

Gruß, ULF
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eclectic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #12 - 12.07.2006 um 20:37:49
 
hallo ulf und vielen dank für die schnelle antwort.

nun ja , sein studium läuft noch und er nimmt es sporadisch wahr . das studentenvisum läuft noch bis 7. februar nächsten jahres. es wäre also für den zeitraum, in dem wir ihn nach deutschland einladen würden ( aug - sept 2006 ) gültig.

er will sein visum in england definitiv verlängern und plant vorerst dort zu bleiben - möchte nur die besagten 4 wochen (maximal ) in deutschland verweilen ...

könnte das komplikationen bei der erteilung eines visums geben ? wir würden ihn offiziell mit der begründung das er für auftritte hierherkommt ankündigen beim ausländeramt ...





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