Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Staatsangehörigkeit Kind (Gelesen: 3.410 mal)
Fidi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 37
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Staatsangehörigkeit Kind
02.07.2006 um 00:02:25
 
Hallo Leute,

hab mal wieder ne Frage.

Welche Staatsangehörigkeit darf ein Kind haben,

wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat

und ein Elternteil zwei ausländische Staatsangehörigkeiten hat?


Kann dieses Kind dann drei Staatsangehörigkeiten haben ?


Danke im Voraus  Laut lachend  Durchgedreht Laut lachend

FIDI
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.044

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Kind
Antwort #1 - 02.07.2006 um 00:16:04
 
Fidi schrieb am 02.07.2006 um 00:02:25:
Kann dieses Kind dann drei Staatsangehörigkeiten haben ?


Sicher. Ob es neben der deutschen StA eine oder beide der anderen erwirbt, richtet sich aber ausschließlich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht des jeweiligen Staates. Nicht alle Staaten richten hierbei allein auf die Staatsangehörigkeit der Eltern ab. Bei einigen Staaten kommt es auf den Geburtsort an oder darauf, ob das Kind noch eine andere StA erwirbt. Die Möglichkeiten sind so zahlreich wie es Staaten auf der Erde gibt. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Fidi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 37
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Kind
Antwort #2 - 02.07.2006 um 00:28:39
 
Mensch, geht das hier schnell mit der Antwort  Cool

is ja klasse  Smiley

Aber der deutsche Staat erkennt diese Dreistaatigkeit dann auch ohne weiteres an, egal was die anderen Länder dazu sagen, oder?

Grüsse,

FIDI Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.044

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Kind
Antwort #3 - 02.07.2006 um 09:41:41
 
Deutschland erkennt die Staatsangehörigkeiten an, die tatsächlich bestehen. Ob das der Fall ist, richtet sich ausschließlich nach ausländischem Recht. Wenn nach dem Recht des anderen Staates die dortigen StA nicht erworben wurde, wird diese selbstverständlich auch nicht im Melderegister eingetragen.

Beispiel 1: Staat X verleiht seine StA nur an Kinder, die in seinem Staatsgebiet geboren sind. Wenn das Kind in Deutschland geboren wird, hat es die StA X also nicht erworben.
Beispiel 2: Staat Y verleiht seine StA an Kinder, deren Vater die StA Y besitzt. Ist der Vater z.B. Deutscher und nur die Mutter Y, hat es die StA Y nicht erworben.

In diesen Fällen gibt es also auch nichts anzuerkennen.
Evtl. nennst du einfach mal die hier in Frage kommenden Staatsangehörigkeiten und welcher Elternteil diese besitzt, dann kann relativ leicht ermittelt werden, ob das Kind diese erwirbt.

In der Praxis interessiert es den deutschen Staat aber herzlich wenig, ob ein gebürtiger Deutscher daneben noch eine andere StA erworben hat (Ausnahme: Erwerb nach § 4 Abs. 3 oder § 40 b StAG). Lediglich im Melderegister sind alle vorhandenen Staatsangehärihkeiten aufgeführt.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
nixwissen
Silver Member
****
Offline


Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Kind
Antwort #4 - 02.07.2006 um 10:17:29
 
Hi,

Wie schon erwähnt, es kommt ganz auf das Recht der anderen Staaten an. Oft ist es z.B. so, daß das Kind die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Elternteils nur bekommt, wenn es nicht auch automatisch eine andere Staatsangehörigkeit per Geburt erhält. Beispiel China, Eltern China/D. Bei Geburt in China bekommt das Kind die deutsche (immer bei einem deutschen Elternteil, ohne Ausnahme) und die chinesische Staatsangehörigkeit. Bei Geburt ausserhalb Chinas bekommt das Kind die Chinesische nicht, da es schon automatisch die Deutsche bekommt.
Also alles nicht so einfach, erstmal klären wie die jeweiligen Staaten das handhaben.

Drei Staatsangehörigkeiten ist aber bestimmt cool  Cool

Gruß,
Norbert
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.044

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Kind
Antwort #5 - 02.07.2006 um 10:31:43
 
nixwissen schrieb am 02.07.2006 um 10:17:29:
Drei Staatsangehörigkeiten ist aber bestimmt cool  Cool


Na ja, wer in 3 Staaten wehrpflichtig ist oder Steuern zahlen muss, sieht das evtl. anders.  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Kind
Antwort #6 - 03.07.2006 um 11:29:41
 
Ralf schrieb am 02.07.2006 um 10:31:43:
Na ja, wer in 3 Staaten wehrpflichtig ist oder Steuern zahlen muss, sieht das evtl. anders.  Zwinkernd
Wobei mir nur ein Land bekannt ist, welches die Steuerpflicht für eigene Staatsangehörige unabhängig vom Wohnsitz vorsieht (USA)...

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Kind
Antwort #7 - 03.07.2006 um 11:35:32
 
Zitat:
Na ja, wer in 3 Staaten wehrpflichtig ist ... sieht das evtl. anders.

Das kann ein echtes Problem sein, ich kenne genug Kroaten/Bosnier (Dopperstaatler) die den Wehrdienst gleich zweimal ableisten sollen  Schockiert/Erstaunt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Kind
Antwort #8 - 03.07.2006 um 19:06:07
 
maki schrieb am 03.07.2006 um 11:35:32:
Das kann ein echtes Problem sein, ich kenne genug Kroaten/Bosnier (Dopperstaatler) die den Wehrdienst gleich zweimal ableisten sollen  Schockiert/Erstaunt

Sorry, aber geht es hier nicht um die Staatsangehörigkeit eines KINDES? Augenrollen

Spass beiseite. Meine Patentochter hat auch drei Staatsangehörigkeiten (je die von Vater und Mutter + die der USA wegen dortiger Geburt) und das spart den Eltern einigen Stress. Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.044

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Kind
Antwort #9 - 03.07.2006 um 19:17:18
 
Zeppelin schrieb am 03.07.2006 um 19:06:07:
... um die Staatsangehörigkeit eines KINDES?


Sicher, aber das wird ja auch mal erwachsen. Aber letztlich sind die Überlegungen sowieso hinfällig, weil man sich das in den wenigsten Fällen aussuchen kann. Entweder erwirbt das Kind mit der Geburt eine bestimmte StA automatisch oder eben nicht.
Sofern für den StA-Erwerb ein aktives Handeln der Eltern nötig ist, sollte man aber genau überlegen, ob man dem Kind damit einen Gefallen tut. Zwar kann man in vielen Fällen spätestens bei Volljährigkeit auf eine dieser Staatsangehörigkeiten verzichten, das wird aber oft genug von der Erfüllung der Wehrpflicht abhängig gemacht.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Fidi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 37
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit Kind
Antwort #10 - 03.07.2006 um 21:24:07
 
Hallo,

na, das ist ja doch nicht so ganz einfach.

Also, dann gesetzt den Fall :

die Mutter ist Deutsche
der Vater Marokkaner und Kanadier

dann gibt's ja auch noch die vier Möglichkeiten, je nachdem ob
das Kind in
- Deutschland
- Kanada
- Marokko
- oder einem anderen Land

geboren ist.

Na, das wird ja lustig  Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Fidi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema