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Schikane wegen Stempel? (Gelesen: 6.092 mal)
neban
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.06.2006 um 20:16:55
 
Hi,

die Sachbearbeiterin die die Einbürgerungsunterlagen von meinem Vater entgegengenommen hat, ist der Meinung, dass der Stempel der vereidigten Dolmetscherin nicht in Ordnung ist weil er Rund ist.

Er sollte eckig sein.

Der Inhalt vom runden Stempel ist in Ordnung wo die Berufsbezeichnung der Dolmetscherin steht.

Ich bin der Meinung, dass es eine deutliche Schikane ist da ich und mein Bruder uns in der selben Abteilung einbürgen lassen haben und die selbe Dolmetscherin die Unterlagen übersetzt hat und der Stempel der selbe geblieben ist.

Ich habe meine Einbürgerung 2002 erhalten, sollte sich etwas was die Stempel angeht geändert haben?

Gruss,
neban
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adilseyrek
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.06.2006 um 23:00:42
 
Hallo! Ich bin ebenfalls beeidigter Dolmetscher und habe einen runden Stempel. Ich habe auch noch nie einen secheckigen oder anders gearteten Dolmetscherstempel gesehen, geschweige denn ein Problem mit meinem runden Stempel bekommen oder vom Landgericht etwas vorgeschrieben bekommen, wie mein Stempel auszusehen hätte, außer den Wortlaut natürlich.

Das ist definitiv Schikane. In welchem Landgerichtsbezirk sitzt diese Sachbearbeiterin denn?

Gruß,

Adil
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neban
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 29.06.2006 um 23:13:10
 
Wie gesagt habe ich mir die Unterlagen auch von der Dolmetscherin übersetzen lassen und bei meiner Einbürgerung mit rundem Stempel vorgelegt.

Die Angelegenheit spielt sich in Berlin ab.

Gruss,
neban
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 30.06.2006 um 07:28:23
 
Ist denn diese Dolmetscherin zugelassen vom Landgericht ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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neban
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.06.2006 um 17:59:54
 
Ich sag nur das die Dolmetscherin sagt, dass sich seit 40 Jahren in denen Sie Unterlagen übersetzt niemand über Ihren Stempel beschwert hat.

Die Dolmetscherin hat sich auch mit der Sachbearbeiterin in Verbindung gesetzt um zu fragen was es mit dem Stempel auf sich hat, die Sachbearbeiterin wollte nicht mir Ihr reden und etwas begründen schon gar nicht.

Die Dolmetscherin sagte auch noch das die Person am Telefon reagiert hat, als würde Sie über Recht und Ordnung herrschen.

Na ja, wir gehen dann erst mal zu Ihrem Chef um uns über Ihr Verhalten zu beschweren.

Sollte dies keine Änderung beiführen übergeben wir die Sache unserem Anwalt für Einbürgerungsrecht da die Angelegenheit anfängt kurios zu werden.

Jetzt soll mein Vater auch zur Volkshochschule o.ä. gehen um einen Deutschkurs zu besuchen und das Zertifikat vorlegen.

Jemandem so etwas vor die Nase zu setzen der in Deutschland über 30 Jahre gearbeitet hat, gutes deutsch spricht (aber nicht perfekt) und sein Leben selbständig gemeistert hat finde ich unverschämt.

Auf die Frage warum mein Vater jetzt einen Deutschkurs besuchen soll, gabs nur die Antwort: Das ist jetzt neues Gesetz.

Leute gibts.  Lippen versiegelt

Gruss,
neban
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Ralf
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Antwort #5 - 01.07.2006 um 12:16:02
 
ronny schrieb am 30.06.2006 um 07:28:23:
Ist denn diese Dolmetscherin zugelassen vom Landgericht ?


Diese Frage wurde bisher nicht beantwortet, und nur darauf kommt es an. Die Form des Stempels dürfte dabei Nebensache sein. Wie ist der Text des Stempels? Steht da so etwas wie "allgemein beeidigter Übersetzer"?


Zitat:
Jetzt soll mein Vater auch zur Volkshochschule o.ä. gehen um einen Deutschkurs zu besuchen und das Zertifikat vorlegen.

Voraussetzung für die Einbürgerung ist u.a. der Nachweis ausreichender Deutschkenntnise. Wenn keine anderen Nachweise wie z.B. ein deutscher Schulabschluss vorliegen, ist die Forderung eines Zertifikats der VHS legitim.
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Zeppelin
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Antwort #6 - 01.07.2006 um 14:26:10
 
neban schrieb am 29.06.2006 um 23:13:10:
Wie gesagt habe ich mir die Unterlagen auch von der Dolmetscherin übersetzen lassen und bei meiner Einbürgerung mit rundem Stempel vorgelegt.

Die Angelegenheit spielt sich in Berlin ab.

Gruss,
neban

Die Stempel der "allgemein beeidigten Dolmetscher/-innen für die Berliner Gerichte und Notare", die ich bislang gesehen habe, sind in der Tat rechteckig und enthalten nach dem vollständigen Namen den Titel:"Für die Berliner Gerichte und Notare allgemein zugelassene(-r) Dolmetscher(-in]" und in der untersten Zeile stehen die Sprachen, für die diese Zulassung gilt.
Es wundert mich aber, dass die Berliner ABH sich so anstellt. Wir haben dort bisher nur sehr positive Erfahrungen gemacht und die ackern dort wirklich bis an die Belastungsgrenze.
Erkennt man dies jedoch nicht an, sind "allergische Reaktionen" durchaus vorhersehbar (und aus meiner Sicht auch verständlich).

Zum Thema Integrationskurs: Gibt es eine DSH oder vergleichbare Sprachprüfung? Evtl. auch ein dt. Ausbildungszeugnis?
Damit könnte man ggf. nachweisen, dass der besuch eines Int.-Kurses nicht erforderlich ist.

Gruß,
Z.
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monel
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Antwort #7 - 01.07.2006 um 15:56:57
 
Zeppelin schrieb am 01.07.2006 um 14:26:10:
Die Stempel der "allgemein beeidigten Dolmetscher/-innen für die Berliner Gerichte und Notare", die ich bislang gesehen habe, sind in der Tat rechteckig...


Ich habe eine Übersetzung der Geburtsurkunde von einer (Stempeltext): "Für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigten Dolmetscherin für die....Sprache. Der Stempel ist RUND. Gibts also auch. hä?

Gruß, monel
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Zeppelin
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Antwort #8 - 01.07.2006 um 16:08:41
 
monel schrieb am 01.07.2006 um 15:56:57:
Ich habe eine Übersetzung der Geburtsurkunde von einer (Stempeltext): "Für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigten Dolmetscherin für die....Sprache. Der Stempel ist RUND. Gibts also auch. hä?

Gruß, monel

Hab ich ja nicht bezweifelt, und mich deshalb so ausgedrückt, d.h. mich nur auf das bezogen, was ich bisher gesehen habe.
Es wäre für mich auch näher liegend, dass solche Stempel, - wie bei amtlichen Siegeln zumindest üblich - RUND sind.
Aber was soll's? Die spannende Frage wäre also, ob die Übersetzung von den Berliner Behörden anerkannt werden kann / muss.

Gruß,
Z.
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Saxonicus
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Antwort #9 - 01.07.2006 um 16:49:06
 
Nach meinem Kenntnisstand sind die Stempel von vereidigten Sachverständigen (und dazu rechne ich auch amtlich zugelassene Dolmetscher) rund.
Der Übersetzer unserer Eheschließungsurkunde hat auch einen runden Stempel.
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Zeppelin
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Antwort #10 - 01.07.2006 um 17:07:23
 
Saxonicus schrieb am 01.07.2006 um 16:49:06:
Der Übersetzer unserer Eheschließungsurkunde hat auch einen runden Stempel.

Aus welchem Bundesland stammt die Übersetzung? Von wann ist diese?
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Saxonicus
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Antwort #11 - 01.07.2006 um 17:35:14
 
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Zeppelin
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Antwort #12 - 01.07.2006 um 17:47:30
 
Und hier geht es um Berlin 2006.
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adilseyrek
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Antwort #13 - 01.07.2006 um 19:03:03
 
Also liebe Leute,

ich glaube wir können ausschließen, dass die geometrische Form eines Stempels eines beeidigten/vereidigten Dolmetscher und Übersetzers für die Gültigkeit eine Rolle spielt. Auch nicht in Berlin und auch nicht anno 2006.

Die einzige Frage, die sich für mich noch stellt, ist, ob die Übersetzerin tatsächlich eine vereidigtewelche ist, und wenn ja, ob sie dieses auch vorschriftsmäßig auf Ihrem Stempel zum Ausdruck bringt. Wenn auch Letzteres mit Ja beantwortet werden kann, dann ist hier wohl von Behördenwillkür zu sprechen.

Gruß,

Adil
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Antwort #14 - 02.07.2006 um 09:39:40
 
Hallo,

ich bin für die Berliner Gerichte und Notare allgemein beeidigte Dolmetscherin, mein Stempel ist rund, so wie auch die Stempel aller mir bekannten Kollegen/Kolleginnen. Nach meiner Vereidigung musste ich einen Stempelabdruck an das Landgericht Berlin schicken, wo man ihn sich auch tatsächlich angesehen hat und er nicht nur einfach in den Akten verschwand.
Ist die Kollegin tatsächlich beeidigt, hört sich das sehr nach Schikane an.
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