Hi NG,
mein Vater will sich in Deutschland einbürgern lassen. Er lebt seit 35
Jahren in Deutschland und ist seit einigen Jahren leider zum
Hartz-IV-Empfänger geworden (gekündigt worden und im hohen Alter keinen Job mehr gefunden).
Nun ist er schon 61 Jahre alt und muss zu seinem Antrag wie erwartet
verschiedene Unterlagen abgeben.
U.a. wird gefordert:
a) 255,- Euro Antragsgebühr
b) 30 Bewerbungen pro Monat nachweisen
Zu a) Nach meinen Recherchen kann die Antragsgebühr aus Gründen der
Billigkeit von der Behörde erlassen werden wenn die Gebühr ein Problem für
den Antragssteller darstellt.
Da er von Hartz-IV lebt beträgt sein monatliches Einkommen 345 Euro und die
Zahlung von 255 stellt ein Problem dar. Die Behörde weigert sich die
Antragsgebühr zu erlassen, da es aus Ihrer Sicht kein Problem darstellt.
Nachzulesen zu Gebühren etc.:
http://www.einbuergerung.de/26_122.htmVor diesem Text der beschreibt es sei möglich die Gebühren zu erlassen
stehen keine Gesetzeshinweise o.ä. sollte man daher die Seite von
einbürgerung.de ausdrucken und dem Antrag beifügen?
Ohne Zahlung der Gebühr wird der Antrag leider nicht entgegengenommen.
Zu b) Er ist 61 Jahre alt und hat von der Arbeitsagentur/Jobcenter einen
Bescheid erhalten, dass er in die Sonderregelung fällt wonach schwer o.
nicht vermittelbare ältere Menschen die keinen Arbeitsplatz finden konnten
weiterhin Hartz-IV/Arbeitslosengeld erhalten. D.h. im Prinzip muss er gar
keine Bewerbungen mehr schreiben.
Ist das Schikane wenn ein 61 jähriger dazu aufgefordert wird 30 Bewerbungen
pro Monat zu schreiben obwohl er von der Arbeitsagentur als nicht
vermittelbar eingestuft wurde? Das Schreiben von der Arbeitsagentur
interessiert die Behörde nicht. Die Bearbeiter pochen auf die 30
Bewerbungen.
Was kann man da tun?
Vielleicht eine Reduzierung der 30 Bewerbungen pro Monat beantragen?
Da er keine Ahnung von Computern hat und ihm auch keiner 30 Bewerbungen schreiben kann (so ca. 10 pro Monat sind per E-Mail drin von Familienangehörigen).
Ab 60 Jahren soll es ein erleichtertes Bewerbungsverfahren bei der Einbürgerung geben.
Weiß jemand worauf sich die Erleichterung bezieht?
Gruss,
Neban