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Einbürgerung Gebühren und Bewerbungen für Ältere (Gelesen: 2.037 mal)
neban
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung Gebühren und Bewerbungen für Ältere
28.06.2006 um 19:20:50
 
Hi NG,

mein Vater will sich in Deutschland einbürgern lassen. Er lebt seit 35
Jahren in Deutschland und ist seit einigen Jahren leider zum
Hartz-IV-Empfänger geworden (gekündigt worden und im hohen Alter keinen Job mehr gefunden).

Nun ist er schon 61 Jahre alt und muss zu seinem Antrag wie erwartet
verschiedene Unterlagen abgeben.

U.a. wird gefordert:

a) 255,- Euro Antragsgebühr
b) 30 Bewerbungen pro Monat nachweisen

Zu a) Nach meinen Recherchen kann die Antragsgebühr aus Gründen der
Billigkeit von der Behörde erlassen werden wenn die Gebühr ein Problem für
den Antragssteller darstellt.

Da er von Hartz-IV lebt beträgt sein monatliches Einkommen 345 Euro und die
Zahlung von 255 stellt ein Problem dar. Die Behörde weigert sich die
Antragsgebühr zu erlassen, da es aus Ihrer Sicht kein Problem darstellt.

Nachzulesen zu Gebühren etc.:
http://www.einbuergerung.de/26_122.htm

Vor diesem Text der beschreibt es sei möglich die Gebühren zu erlassen
stehen keine Gesetzeshinweise o.ä. sollte man daher die Seite von
einbürgerung.de ausdrucken und dem Antrag beifügen?

Ohne Zahlung der Gebühr wird der Antrag leider nicht entgegengenommen.

Zu b) Er ist 61 Jahre alt und hat von der Arbeitsagentur/Jobcenter einen
Bescheid erhalten, dass er in die Sonderregelung fällt wonach schwer o.
nicht vermittelbare ältere Menschen die keinen Arbeitsplatz finden konnten
weiterhin Hartz-IV/Arbeitslosengeld erhalten. D.h. im Prinzip muss er gar
keine Bewerbungen mehr schreiben.

Ist das Schikane wenn ein 61 jähriger dazu aufgefordert wird 30 Bewerbungen
pro Monat zu schreiben obwohl er von der Arbeitsagentur als nicht
vermittelbar eingestuft wurde? Das Schreiben von der Arbeitsagentur
interessiert die Behörde nicht. Die Bearbeiter pochen auf die 30
Bewerbungen.

Was kann man da tun?

Vielleicht eine Reduzierung der 30 Bewerbungen pro Monat beantragen?
Da er keine Ahnung von Computern hat und ihm auch keiner 30 Bewerbungen schreiben kann (so ca. 10 pro Monat sind per E-Mail drin von Familienangehörigen).

Ab 60 Jahren soll es ein erleichtertes Bewerbungsverfahren bei der Einbürgerung geben.

Weiß jemand worauf sich die Erleichterung bezieht?


Gruss,
Neban
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 01.07.2006 um 11:02:09
 
Voraussetzung für die Einbürgerung ist u.a., dasss der Bewerber den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann, also aus eigenen Mitteln.
Ausnahme: Von dieser Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Ausländer ... aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann.
Es obliegt also dem Bewerber, nachzuweisen, dass der Grund für die hier genannte Ausnahme vorliegt. Ein fortgeschrittenes Alter unter dem gesetzlichen Rentenalter allein ist jedenfalls kein ausreichender Grund, denn offenbar handelt es sich hier nicht um einen vorzeitigen Ruhestand.

Was hat er bisher beruflich gemacht? Wie lange dauert die Arbeitslosigkeit bereits an? Aus welchem Grund ist er arbeitslos geworden? Was wurde bisher unternommen, diesen Zustand zu ändern? Ist bereits Rente beantragt? Wie hoch wird diese ausfallen?
Das sind die Fragen, die die Behörde sich stellt, um beurteilen zu können, ob der Bewerber die Zahlungen aus öffentlichen Kassen selbst zu vertreten hat oder nicht.


Für eine Gebührenermäßigung sehe ich eher nur eine geringe Chance. Ein geringes Einkommen ist dazu jedenfalls kein Grund, er kann Ratenzahlung beantragen.
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neban
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Antwort #2 - 02.07.2006 um 13:18:40
 
Zitat:
Wie lange dauert die Arbeitslosigkeit bereits an?


So ca. 5 jahre glaube ich.

Zitat:
Aus welchem Grund ist er arbeitslos geworden?


Betriebsbedingte Kündigung.


Zitat:
Was wurde bisher unternommen, diesen Zustand zu ändern?


Arbeitslosmeldung, Bewerbungen geschrieben ... nur Absagen erhalten.


Zitat:
Für eine Gebührenermäßigung sehe ich eher nur eine geringe Chance. Ein geringes Einkommen ist dazu jedenfalls kein Grund, er kann Ratenzahlung beantragen.


Geringes Einkommen? Das ist wohl eher Existenzminimum als geringes Einkommen. 1000 Euro sind geringes Einkommen, nicht 345 Euro.








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