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Verpflichtungserklärung ? ALG I ! Möglich ??? (Gelesen: 2.385 mal)
hardliner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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28.06.2006 um 14:24:24
 
A ist Arbeitslos! Und ist Deutscher!

A zum ersten mal auf dem Arbeitsamt, kein ALG II !!!


Kann A eine Verpflichtungserklärung für eine besucher Visum abgeben!?


Danke
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.06.2006 um 14:35:50
 
Hielte eine erfolgreiche Bonitätsprüfung für denkbar, wenn er entweder sehr gut verdient hatte und jetzt viel ALG I bekommt oder (noch aussichtsreicher) vermögend ist, z.B. mit Immobilienbesitz.

Gruß, ULF
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 28.06.2006 um 14:37:05
 
wenn sein ALG I über der pfändungsfreigrenze liegt, könnte es durchaus möglich sein - sollte er aber bei der zuständigen ABH erfragen

die staatsangehörigkeit spielt bei der abgabe einer verpflichtungserklärung übrigens keine rolle
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hardliner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.06.2006 um 14:47:03
 
ChicaLoca schrieb am 28.06.2006 um 14:37:05:
wenn sein ALG I über der pfändungsfreigrenze liegt, könnte es durchaus möglich sei


ChicaLoca wie viel müsste A "aufbringen" wenn du es entscheiden würdest ???


Danke
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 28.06.2006 um 15:00:51
 
das kommt ganz darauf an für wieviel personen A unterhaltsverpflichtet ist

beispiel:
A ist verheiratet und hat ein kind
= unterhaltspflicht für 2 personen
pfändungsfreigrenze in diesem fall 1.570 euro
dieses monatliche mindest-netto-einkommen müßte A mir nachweisen

pfändungsfreigrenzen siehe § 850 ZPO
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hardliner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.06.2006 um 16:37:28
 
Hallo und

danke danke
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