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Freundin (Gelesen: 1.398 mal)
Franky70
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freundin
28.06.2006 um 11:35:58
 
Hallo,
ich habe eine Frage und habe hier beim stöbern noch keine entsprechende Antwort gefunden. Hoffe ihr könnt mir helfen.

Im Januar habe ich meine jetzige Freundin aus Nigeria im Internet kennengelernt.
Im März hat Sie mich auch mit einem Monatsvisa besucht.
Wir haben seit dem auch fast täglich Kontakt.
Sie lernt auch schon deutsch im goetheinstitut in lagos

Besteht die Möglichkeit das Sie zum besseren Kennenlernen, Ziel natürlich dann spätere Heirat, eine längere Aufenthaltsgenehmigung als 3 Monate bekommt? Vielleicht nach §7 Abs. 1 Satz 2 (In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden)? Kann ja auch mit Auflagen verbunden werden?
Verpflichtungserklärung würde ich natürlich unterschreiben.
Verdiene auch ordentlich, bin unkündbar,
bin Deutscher.
Genügend Wohnraum ist vorhanden.

Sie würde gerne in Deutschland wieder Studieren oder in der Verwaltung arbeiten.  Integrationskurs oder weitere Sprachkurse sind aber vor einem Studium/Job wohl noch notwendig.

Was kann ich, können wir denn jetzt machen?
Ich persönlich würde Sie nämlich gerne noch intensiver, vor allem im gemeinsamen Zusammenleben, kennenlernen bevor ich Heirate.

Vielen Dank
Frank
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 28.06.2006 um 11:52:25
 
Franky70 schrieb am 28.06.2006 um 11:35:58:
Besteht die Möglichkeit das Sie zum besseren Kennenlernen, Ziel natürlich dann spätere Heirat, eine längere Aufenthaltsgenehmigung als 3 Monate bekommt? Vielleicht nach §7 Abs. 1 Satz 2 (In begründeten Fällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen von diesem Gesetz nicht vorgesehenen Aufenthaltszweck erteilt werden)? Kann ja auch mit Auflagen verbunden werden?

Für den Zweck wird sie sicherlich kein längerfristiges Visum bekommen. Es ist noch nicht mal sicher, daß sie ein Visum für 3 Monate bekommt...

Zitat:
Sie würde gerne in Deutschland wieder Studieren oder in der Verwaltung arbeiten.  Integrationskurs oder weitere Sprachkurse sind aber vor einem Studium/Job wohl noch notwendig.

Dann sehe ich theoretisch zwei Möglichkeiten:
1. Sprachkursvisum (bis zu 1 Jahr)
2. Studienbewerbervisum (bis zu 1.5 oder sogar 2 Jahre, bin mir nicht mehr sicher)

Beides setzt die Erfüllung der üblichen Rahmenbedingungen (Sicherung des Lebensunterhalts z. B. durch VE, Krankenversicherung, etc.). und eine schlüssige Begründung voraus. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Abu
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Sondra
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heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 28.06.2006 um 20:47:51
 
Franky70 schrieb am 28.06.2006 um 11:35:58:
Sie würde gerne in Deutschland wieder Studieren

Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden, oder? Erste Informationen darüber, was ausländische Studierende brauchen und wie sie zu einem Studienplatz kommen können findest du beim Auswärtigen Amt, im Campus Germany, beim DAAD oder über das Akademische Auslandsamt einer Uni in deiner Nähe.
* blaue Schrift = Links, anklicken

Gruß, Sondra  Smiley
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