Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Verlängerung des Studentenvisums abgelehnt trotz S (Gelesen: 1.524 mal)
Tiuri
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung des Studentenvisums abgelehnt trotz S
27.06.2006 um 00:51:56
 
Ein enger Freund von mir ist Chinese, 28 Jahre alt und studiert in Hamburg an einer privaten Hochschule "Communication Design".

Er war Ende Juni 2000 nach Deutschland eingereist. Er war dann beginnend Wintersemester 2000 als BWL-Student an einer staatlichen Hochschule eingeschrieben.
In der Realität hat er aber in den 3 Semestern seines Studiums lediglich intensiv Deutschkurse belegt, um sein Deutsch zu verbessern, bevor er zum 4. Semester dann das BWL-Studium in Vollzeit aufgenommen hat.

Im Sommer 2004 hat er dann das BWL-Studium abgebrochen und ab diesem Zeitpunkt an einer privaten Hochschule "Communication Design" studiert.
Er hat bis heute 4 Semester dieses Studiengangs absolviert und braucht zum erfolgreichen Abschluss noch etwa 3 Semester = 1,5 Jahre (die Regelstudienzeit beträgt für diesen Studiengang 7-8 Semester).

Er stammt aus einer recht wohlhabenden chinesischen Familie und bezahlt aus eigener Tasche nicht nur seinen Lebensunterhalt, sondern auch jeden Monat 500 Euro Studiengebühren. Er fällt also dem deutschen Staat in keinster Weise zur Last!
Natürlich würde er dieses Studium gerne abschließen.

Seine Aufenthaltserlaubnis läuft zum 31.10.2006 aus. Als er sich im Ausländeramt meldete, um eine Verlängerung zu erreichen, wurde diese abgelehnt, da er "zu spät" seine Studienrichtung gewechselt habe.
(Es waren ja von 2000-2004 "offiziell" 8 Semester BWL, von denen er aber in der Tat nur 5 Fachsemester beendet hat wegen der Deutschkurse, die er noch belegt hat.)


Meine und seine Frage ist nun:
1.) Ist es grundsätzlich möglich, eine Verlängerung des Visums zu erreichen, um sein Studium erfolgreich abschliessen zu können?

2.) Wenn ja, auf welchem Wege wäre das möglich?
Ich habe einmal gehört, dass man bei jeder deutschen Behörde erfragen kann, welche Person für den Antrag zuständig ist / war, und sich dann bei dessen Vorgesetzten per Dienstaufsichtsbeschwerde beschweren kann. Wäre das ein möglicher Weg?

3.) Lohnt es sich, einen "richtigen" Anwalt einzuschalten? Hätte man damit Aussicht auf Erfolg?

Ich wäre für Tipps echt dankbar!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung des Studentenvisums abgelehnt tro
Antwort #1 - 27.06.2006 um 07:31:51
 
Tiuri schrieb am 27.06.2006 um 00:51:56:
Seine Aufenthaltserlaubnis läuft zum 31.10.2006 aus. Als er sich im Ausländeramt meldete, um eine Verlängerung zu erreichen, wurde diese abgelehnt, da er "zu spät" seine Studienrichtung gewechselt habe.
(Es waren ja von 2000-2004 "offiziell" 8 Semester BWL, von denen er aber in der Tat nur 5 Fachsemester beendet hat wegen der Deutschkurse, die er noch belegt hat.)


Hier scheint jemand sehr eigenmächtig vorgegangen zu sein und beschwert sich jetzt über die Konsequenzen. War denn der Fachrichtungswechsel überhaupt mit der ABH abgesprochen ?

Zitat:
Ich habe einmal gehört, dass man bei jeder deutschen Behörde erfragen kann, welche Person für den Antrag zuständig ist / war, und sich dann bei dessen Vorgesetzten per Dienstaufsichtsbeschwerde beschweren kann. Wäre das ein möglicher Weg?


Als Ex-Mitarbeiter einer EBH (=Einbürgerungsbehörde) sollte Dir die Sinnhaftigkeit solcher Dienstaufsichtsbeschwerden geläufig sein Zwinkernd

Zitat:
3.) Lohnt es sich, einen "richtigen" Anwalt einzuschalten? Hätte man damit Aussicht auf Erfolg?


Was ist ein "richtiger Anwalt" ?
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verlängerung des Studentenvisums abgelehnt tro
Antwort #2 - 27.06.2006 um 09:28:59
 
Tiuri schrieb am 27.06.2006 um 00:51:56:
Seine Aufenthaltserlaubnis läuft zum 31.10.2006 aus. Als er sich im Ausländeramt meldete, um eine Verlängerung zu erreichen, wurde diese abgelehnt, da er "zu spät" seine Studienrichtung gewechselt habe. (Es waren ja von 2000-2004 "offiziell" 8 Semester BWL, von denen er aber in der Tat nur 5 Fachsemester beendet hat wegen der Deutschkurse, die er noch belegt hat.)

Meine und seine Frage ist nun:
1.) Ist es grundsätzlich möglich, eine Verlängerung des Visums zu erreichen, um sein Studium erfolgreich abschliessen zu können?

2.) Wenn ja, auf welchem Wege wäre das möglich?

Hallo Tiuri!

Zitat:
(2) Während des Aufenthalts nach Absatz 1 soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.
sagt das Gesetz (§ 16, Absatz 2 AufenthG). Mit dieser Vorschrift wird ein Wechsel des Aufenthaltszwecks während des Studiums grundsätzlich ausgeschlossen. Damit soll sichergestellt werden, dass nur Ausbildungs- bzw. Studienzwecke und keine anderen Aufenthaltszwecke verfolgt werden. Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis besteht (z.B. bei Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen - § 28 AufenthG). In diesen Fällen darf ein Aufenthaltstitel für den neuen Aufenthaltszweck erteilt werden. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist ausgeschlossen.
Die vorläufigen Anwendungshinweise dazu meinen
Zitat:
16.2.5 Bei Änderung der Fachrichtung während des Studiums liegt grundsätzlich ein Wechsel des Aufenthaltszwecks vor.
Der Aufenthaltszweck wird bei einem Wechsel des Studienganges
(z.B. Germanistik statt Romanistik) oder einem Wechsel des Studienfaches innerhalb desselben Studienganges (z.B. Haupt- oder Nebenfach Italienisch statt Französisch im Studiengang Romanistik)
in den ersten 18 Monaten nach Beginn des Studiums nicht berührt
.
Bei einem späteren Studiengang- oder Studienfachwechsel ist zunächst auf das geltende Hochschulrecht abzustellen. Ist der Wechsel danach zulässig, wird der Aufenthaltszweck dann nicht berührt, wenn die bisherigen Studienleistungen soweit angerechnet werden, dass sich die Gesamtstudiendauer um nicht mehr als 18 Monate verlängert (Bestätigung der Hochschule)
.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder wird ein weiterer Studiengang- oder Studienfachwechsel angestrebt, ist dieser nur zugelassen, wenn das Studium innerhalb einer Gesamtaufenthaltsdauer von zehn Jahren abgeschlossen werden kann. Die vorstehenden Regelungen gelten für einen Wechsel zwischen verschiedenen Hochschularten entsprechend (z.B. Wechsel von einem Universitätsstudium zu einem Fachhochschulstudium in derselben Fachrichtung). Der Ausländer ist auf die mit dem Wechsel der Fachrichtung verbundenen Beschränkungen hinzuweisen.

Der Wechsel von einer staatlichen auf einer privaten Hochschule dürfte bei ausländischen Studenten (noch) eher die Ausnahme sein, auch wenn er nicht "durch einen außergewöhnlichen Geschehensablauf gekennzeichnet" ist, "der so bedeutsam ist, dass er das ansonsten ausschlaggebende Gewicht des gesetzlichen Regelversagungsgrundes beseitigt". Deswegen fehlt möglicherweise den Ausländerbehörden noch das richtige "Handling" dafür. Ich würde auf alle Fälle den Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis schriftlich stellen, unter Darlegung der Gründe, die mich zu dem Wechsel veranlasst haben, der finanziellen Verhältnissen und aller relevanten Bescheinigungen der Hochschule über
•      Anerkennung / Brauchbarkeit der in der staatlichen Hochschule abgeschlossenen Prüfungen
•      tatsächlichen noch benötigten Studiendauer bis zum erfolgreichen Abschluss.
Und selbstverständlich ein großes „Bitte, bitte!“ bzw. "1000 Entschuldigung" dafür, dass man ohne Erlaubnis gehandelt hat. Der Fall ist nicht außer- aber immerhin ungewöhnlich (IMHO), und bedarf einer gründlicheren Bearbeitung, möglicherweise einer vorgesetzten Entscheidung.

Gruß, Sondra  Smiley

Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema