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sozialleistungen?? (Gelesen: 2.348 mal)
Lily06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag sozialleistungen??
27.06.2006 um 00:50:03
 
hallo alle zusammen,

bin völlig ratlos, was das oben genannte thema betrifft. aber erst mal kurz zur vorgeschichte:

bin studentin, lebe im moment von einem stipendium und einem nebenjob. werde voraussichtlich im august/ september ENDLICH meinen ecuadorianischen verlobten in ecuador heiraten. danach möchten wir vorerst in deutschland leben.
mein zukünftiger mann möchte zusätzlich zu seinem ecuadorianischen uni-abschluss noch einen master in deutschland machen, sich während des studiums durch nebenjobs finanzieren.

nun muss er bis dahin aber erst mal seine deutschkenntnisse verbessern. er lernt in ecuador schon seit einer weile deutsch und wird hier dann erst mal einen integrationskurs besuchen.
ich denke, dass es zumindest drei monate dauern wird, bis sein deutsch so gut ist, dass er sich irgend einen nebenjob suchen kann. und da fangen meine fragen an: gibt es denn für diese zeit irgendeine möglichkeit, staatliche unterstützung zu beantragen? oder wenn nicht, kann er sich dann wenigstens arbeitslose melden, um wenigstens vergünstigungen zu erhalten? er ist ja während der zeit des integrationskurses auch nicht wirklich arbeitssuchend oder uneingeschränkt vermittelbar. die deutschkenntnisse sollten doch schon an erster stelle stehen - oder? naja, und mir wird es verdammt schwer fallen, uns beide mit meinem "einkommen" über wasser zu halten, bis er dann auch "los legen" kann.

ich weiß, das sind sicher so ganz banale fragen für einige. aber ich hatte mit diesem thema bis jetzt einfach null zu tun und bin gerade super ratlos  Schockiert/Erstaunt

danke schon mal für eure antworten  danke
katja
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.06.2006 um 12:54:56
 
Wende dich an deinem Studentensekretariat bzw. Studentenwerk, die müssten "bewappnet" sein mit Antworten. Ich bin kein Sozialexperte, nehme aber an, dass dein Mann bzw. ihr als Bedarfsgemeinschaft durchaus Leistungen nach Arbeitslosengeld 2 oder SGB XII (ergänzende Informationen hier) erhalten könnt.
Hier noch einige eventuell nützliche Links für dich:
•      Fragen und Antworten zum BAföG
•      ergänzende Informationen für Studierende

Gruß, Sondra  Smiley

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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.06.2006 um 13:17:06
 
Hi Lily,

Dein Mann hätte solange er nicht als Student immatrikuliert ist ggfls Anspruch auf Arbeitslosengeld 2. Allerdings muss er dann auch arbeitslos gemeldet sein. Sein Leistungsanspruch wird in Abhängigkeit von Deinem Einkommen berechnet. - Den Antrag beim Jobcenter stellt ihr deshalb quasi gemeinsam, auch wenn Du dann von dort nichts bekommst.
SGB XII entfällt, da er grundsätzlich als erwerbsfähig gelten wird.

Nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis bekommt er auch die Berechtigung an einem Integrationskurs teilnehmen zu können. Von den Kosten hierfür sind Alg2-Bezieher befreit, ansonsten: 1€ pro Stunde - das geht ja noch...

Grüße,
line
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Lily06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.06.2006 um 00:27:26
 
@ line: danke für deine antwort. habe dazu noch eine frage: wenn mein freund dann alg II bezieht, kann er dann auch jederzeit verpflichtet werden, irgendeinen zumutbaren jobt anzunehmen? oder geht der integrationskurs, den er dann ja erst mal täglich besuchen wird, auf jeden fall vor?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.06.2006 um 09:23:17
 
Hi lily,

"im Prinzip" kann Dein Freund natürlich dazu verpflichtet werden, einen Job anzunehmen; oder dass er sich wenigstens darum bemüht einen zu finden. In der Regel ist das Amt aber mit dem Sprachkurs zufrieden.
Er kann auch zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden, was ja aber nicht schlimm ist, weil er den eh machen möchte.
Empfehlenswert ist es, bei den Vorsprachen im Amt die eigene Planung gleich anzusprechen.

Grüße,
line
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Lily06
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.06.2006 um 13:53:50
 
hi line!
ja, wenn ich von "sprachkurs" spreche, meine ich auch den integrationskurs Smiley und ist es richtig, dass wir uns dann mit dieser ganzen geschichte ans JOBCENTER wenden müssen, ja?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 28.06.2006 um 16:14:58
 
Zitat:
JOBCENTER

... da seid Ihr in jedem Fall richtig...

Berechtigungsschein für den Integrationskurs bekommt ihr beim Ausländeramt.

Grüße,
line
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