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Staatsangehörigkeit verloren! Was dann ? (Gelesen: 7.517 mal)
maki
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Antwort #15 - 27.06.2006 um 13:58:46
 
Zitat:
Beim Neckarmann,Quelle ???  Laut lachend;D;D

Wie wärs denn bei der Botschaft/Konsulats seines Ursprungslandes? Zwinkernd

Ich bin auch mal durch widrige Umstände staatenlos geworden, das kann man richten wenn man will, man muss sich halt bemühen.

Du kannst dir sicher sein das X nicht als heimatloser Ausländer anerkannt wird solange er nicht nachweisen kann das er die Rechtsmittel im Ursprungland nicht ausgenutzt hat und diese dann zu keinem positiven Ergebnis geführt haben.

Also: Zurück zur "alten" staatsangehörigkeit Zwinkernd

Gruß,

maki
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maki
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Antwort #16 - 27.06.2006 um 14:00:14
 
Muss natürlich heissen
Zitat:
Du kannst dir sicher sein das X nicht als heimatloser Ausländer anerkannt wird solange er nicht nachweisen kann das er die Rechtsmittel im Ursprungland nicht ausgenutzt hat und diese dann zu keinem positiven Ergebnis geführt haben.
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ronny
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Antwort #17 - 27.06.2006 um 15:31:01
 
Ich würde mal warten wollen, was die ABH aus der Geschichte macht, ob tatsächlich die Rücknahme der Einbürgerung erfolgt.

Rechtlich wäre es allemal drin, das dürfte nach der Aufklärung des Sachverhalts auch zeitlich passen Zwinkernd

Was dann aus ihm wird?

Welchen Aufenthaltstitel hatte er denn vor der Heirat mit einer Deutschen ?

Ich sähe zumindest im Falle der Rücknahme erst mal schwrz für den Nachzug der zweiten Ehefrau Zwinkernd

Die Fragen solltest Du dann wenns akut wird nochmal stellen, am besten beim normalen Ausländerrecht Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #18 - 27.06.2006 um 16:10:27
 
Ok.

Erstmal Dankeschön!

Werde dann berichten was genau passiert ist !

X hat jetzt einen RA eingeschaltet in das ganze!



danke
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Ralf
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Antwort #19 - 01.07.2006 um 12:38:27
 
hardliner schrieb am 27.06.2006 um 13:40:13:
X bekommt die Einbürgerung am 25.05.02 ( gibt an das noch mit Frau zusammen lebt ) was auch hier der fall wirklich war!!!

X und Y geben beim gericht ( scheidung ) das die rückwirkend seit 25.01.02 nicht mehr zusammenleben!


Das ist ja der Knackpunkt. Da unmöglich beides stimmen kann, wurde also mindestens einmal gelogen, entweder vor der Behörde oder vor Gericht. Beides kann üble Folgen haben.

Immer nur Rosinen picken klappt auf Dauer nicht, X wird wohl die Konsequenzen in Form der Rücknahme der Einbürgerung tragen müssen. Ich glaube kaum, dass ein Anwalt viel daran ändern kann, schließlich sind die Daten gerichtsfest dokumentiert.
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hardliner
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Antwort #20 - 08.09.2006 um 15:11:02
 
Ralf schrieb am 01.07.2006 um 12:38:27:
Ich glaube kaum, dass ein Anwalt viel daran ändern kann, schließlich sind die Daten gerichtsfest dokumentiert.


Anscheinend doch!

Also heute hat X ein brief der ABH bekommen,


Sehr geehrter Herr X,

.................................... obwohl sie nicht ausreichend das gegenteil beweisen konnten sehen wir von einer rücknahme ab........
..............................................
..............................................
.............................................

MFG

..........................


Schön und gut , freue ich mich natürlich X ganz besonders.....

Nur der satz "obwohl sie nicht ausreichend das gegenteil beweisen konnten" .....
Was soll das !?

Man könnte auch dann hin schreiben " weil sie schöne blaue augen haben sehen wir von einer rücknahme ab"  .......

Aber egal ENDE GUT ALLES GUT!!!

Und man kann etwas draus lernen, EINE RECHTS HILFE IST IMMER GUT !!!


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Antwort #21 - 08.09.2006 um 15:22:58
 
Zitat:
Und man kann etwas draus lernen, EINE RECHTS HILFE IST IMMER GUT !!!

gute Anwälte arbieten Ergebnisorientiert, d.h. sie möchten eine Lösung für das Problem des Mandanten finden.
Auftreten ist dabei sehr wichtig, GG Artikel zu nennen bewirkt das Gegenteil.

Wie du siehst, war das verhalten der ABH auf Kulanz basierend Zwinkernd

Die Lehre die man daraus ziehen sollte ist: Wenn man selber nicht mit Leuten reden kann, sollte man besser einen Anwalt beauftragen.
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Antwort #22 - 08.09.2006 um 15:40:40
 
maki schrieb am 08.09.2006 um 15:22:58:
Wie du siehst, war das verhalten der ABH auf Kulanz basierend Zwinkernd


KLAR ! Nach dem 20 zeugen das ganze bezeugt haben.....

Zitat:
Die Lehre die man daraus ziehen sollte ist: Wenn man selber nicht mit Leuten reden kann, sollte man besser einen Anwalt beauftragen.


Vieleicht kannst du so etwas daraus ziehen...

Ich, wie auch in der vergangenheit werde mir egal um was es geht immer einen RAE zu hilfe hollen, kostet zwar aber zahlt sich immer aus!
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Antwort #23 - 08.09.2006 um 15:44:31
 
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Ralf
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Antwort #24 - 08.09.2006 um 16:21:50
 
hardliner schrieb am 08.09.2006 um 15:11:02:
Nur der satz "obwohl sie nicht ausreichend das gegenteil beweisen konnten" .....
Was soll das !?


Soll wohl so viel heißen wie: Im Zweifel für den Angeklagten. Zwinkernd
Oder: Alle Zweifel konnten wohl nicht ausgeräumt werden, aber es hat wohl gerade so gereicht.

Glückwunsch!
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Ralf
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Antwort #25 - 08.09.2006 um 16:23:57
 
Ach ja: Nur für den Fall, dass die alte Staatsangehörigkeit schon wieder beantragt worden sein sollte: Antrag umgehend zurücknehmen, sonst ist die deutsche StA am Ende doch wieder weg! Zwinkernd
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