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Staatsangehörigkeit verloren! Was dann ? (Gelesen: 7.506 mal)
hardliner
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26.06.2006 um 17:10:18
 
Hallo an alle,


Der Person X wird die Dt. Staatsangehörigkeit nach 6 Monaten entzogen!

Was passiert dann ?  hä?

Wie sieht das bleibe recht ? Zwinkernd

X wird staatenloss! unentschlossen

Was für ein Pass,Reisedokument bekommt X ???


Danke
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ronny
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Antwort #1 - 26.06.2006 um 17:40:36
 
hardliner schrieb am 26.06.2006 um 17:10:18:
Der Person X wird die Dt. Staatsangehörigkeit nach 6 Monaten entzogen!





Hi,

wie sagt der Jurist so schön eindeutig:

es kommt darauf an Zwinkernd

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht der "Entzug" der Staatsangehörigkeit ?

Hab das mal bewußt in "   " gesetzt weil es vermutlich kein Entzug sein wird Zwinkernd

Eher eine Rücknahme der Einbürgerung oder eine Feststellung des Verlustes , oder ?

Was genau ist passiert ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #2 - 26.06.2006 um 18:05:36
 
hardliner schrieb am 26.06.2006 um 17:10:18:
Hallo an alle,

Der Person X wird die Dt. Staatsangehörigkeit nach 6 Monaten entzogen!
...
X wird staatenloss! unentschlossen...

Beides ist faktisch unmöglich.

(siehe schon Ronny vor mir)

Hat Person X so ganz nebenbei "zufällig" noch eine andere Staatsbürgerschaft?
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hardliner
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Antwort #3 - 26.06.2006 um 18:24:34
 
Hallo Rony ,

Es geht um "Rücknahme" richtig !

Ist eine lange geschichte, um es kurz zu machen:
guck

X lebt in D ist hier her mit 10 oder 12 jahren  gekommen als Ausländer bekommt A.befugnis dann lernt er Y kennen landsfrau/mann jedoch Deutsch heiratet und nach zwei jahren bekommt X  NE und kurz danach benatragt X Einbürgerung bekommt auch diese.
Soweit so gut.
X erwischt Y mit einem anderen mann im bett, das ganze in kurzer zeit zwei mal.
X fährt aus verzweiflung in sein Geburts Land für drei Monate lernt dort jemanden kennen und schwängert Sie!
Davon erfährt X erst nach dem das Kind geboren ist, X lässt sich kurz danach ganz schnell scheiden und gibt bei gericht an das Y und X schon seit einem Jahr, nicht mehr zusammen leben!
( Die waren in der selben wohnung aber von einem "zusammenleben" war hier eigentlich keine rede )
JETZT KOMMT DIE ABH INS "SPIEL" ,
X möchte die Frau aus seinem "Ex Land" heiraten und das kind hier her hollen!
Sie stellt einen Antrag bei der Botschaft auf FZF bzw. einen einreise Visum um zu heiraten.
ABH prüft diesen und droht dann X mit Rücknahme der Staatsangehörigkeit!
VERDACHT AUF SCHEINEHE ( zwieschen Y und X ist gleich laut ABH erschleichung der Staatsangehörigkeit) !

Ich habe das ganze hier oben so geschildert aus dem Grund weil Ich denn Y und X kenne zuger gut! Und es meiner meinung nach keine scheinehe war! Sondern so mancher menschlicher schicksal DIE DAS GESETZ NICHT KENNT!

So Ronny und jetzt ???

:bhf

Danke
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Antwort #4 - 26.06.2006 um 18:26:25
 
X hatt seine Ex Staatsangehörigkeit aufgegeben !

Hatt nur noch die jetztige die DEUTSCHE !
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Antwort #5 - 26.06.2006 um 19:00:31
 
hardliner schrieb am 26.06.2006 um 18:26:25:
X hatt seine Ex Staatsangehörigkeit aufgegeben !

Das hattest Du ja schon in der vorigen AW an Ronny klar gemacht. Ich grübel mal etwas zu dem Sachverhalt.
Aber Zitat:
"Hatt nur noch die jetzige die Deutsche !"
heißt ja, sie wurde nicht entzogen und wird es auch nicht, so lange keine andere besteht.
(Kommentare zu den Bettgeschichten, die offenkundig auslösend für die Problemlage waren, geb ich lieber nicht ab.)

Sollte mir etwas Brauchbares einfallen, melde ich mich.

Gruß,
Z.
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Antwort #6 - 26.06.2006 um 19:05:29
 
hardliner schrieb am 26.06.2006 um 18:26:25:
X hatt seine Ex Staatsangehörigkeit aufgegeben !

Hatt nur noch die jetztige die DEUTSCHE !


Was ist denn jetzt ?

Hat er die Deutsche noch oder nicht ?

Ist das Verfahren zur Rücknahme der Einbürgerung (übrigens zulässig wenn erschlichen) denn überhaupt schon eingeleitet ?

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #7 - 27.06.2006 um 10:51:21
 
Hallo,

Zeppelin schrieb am 26.06.2006 um 19:00:31:
(Kommentare zu den Bettgeschichten, die offenkundig auslösend für die Problemlage waren, geb ich lieber nicht ab.)
Bringt nichts zu sache!

X hatt noch die Dt. Staatsangehörigkeit jedoch wird ihm mit Rücknahme angedroht seitens der ABH !

Meine frage sollte vieleicht so lauten:

Was passiert wenn die Rücknahme Statt findet ?
Es wird hier mit dem "schlimsten" gerechnet !


Danke



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Antwort #8 - 27.06.2006 um 11:14:02
 
X kann normalerweise seine alte staatsangehörigkeit wieder annehmen, zur Not müssen auch die Rechtsmittel im Ursprungsland ausgeschöpft werden.

Aber das nur für den Fall das die deutsche staatsangehörigkeit wirklich futsch ist.

Ich nehme an das es sich um eine Einbürerung nach §9 handelte, da ist die eheliche Lebensgemeinschaft mit einem/einer deutschen Partnerin/in Vorraussetzung.
Wenns jetzt im nachhinein so ausschaut als ob keine ehel. Lebensgemeinschaft bestanden hat, ist es klar das die ABH/EBH auf die Barrikaden geht.

Gruß,

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Antwort #9 - 27.06.2006 um 11:42:21
 
Und zu dieser Materie und dem Art. 16 GG gleich die passende Entscheidung des BVerfG dazu

BVerfG Urteil vom 24. Mai 2006, 2 BvR 669/ 04

Also im Kurzen:

Die Rücknahme der durch Falschangaben erschlichenen Einbürgerung ist kein verfassungswidriger Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit und verstößt damit nicht gegen Art. 16 GG

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #10 - 27.06.2006 um 11:51:06
 
Je nach Zeitablauf könnte es aber sein, dass diese Entscheidung hier nicht einschlägig ist. Ein außereheliches Verhältnis ist keine falsche Angabe. Wenn die Eheprobleme zwar bestanden, trotzdem aber eine eheliche Lebensgemeinschaft gelebt wurde, wäre eine Rücknahme der Einbürgerung nicht gerechtfertigt.
Der Betreffende sollte sich überlegen, ob er eine solche Rücknahme protestlos hinnimmt.
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Antwort #11 - 27.06.2006 um 12:27:26
 
Zitat:
, X lässt sich kurz danach ganz schnell scheiden und gibt bei gericht an das Y und X schon seit einem Jahr, nicht mehr zusammen leben! 
( Die waren in der selben wohnung aber von einem "zusammenleben" war hier eigentlich keine rede )


Wenn der Trennungszeitraum sich auf den Einbürgerungszeitpunkt bezog (ist sicher eine Frage des zeitl. Ablaufs) , dann lagen die Voraussetzungen für die Einbürgerung nach § 9 StAG unstreitig nicht mehr vor.

Sie wäre daher rechtswidrig erfolgt und grundsätzlich wegen der Falschangabe "eheliche Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen besteht" zurücknehmbar Zwinkernd

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Antwort #12 - 27.06.2006 um 13:40:13
 
Hallo Ronny,

So war`s !

Beispiel:

X bekommt die Einbürgerung am 25.05.02 ( gibt an das noch mit Frau zusammen lebt ) was auch hier der fall wirklich war!!!

X und Y geben beim gericht ( scheidung ) das die rückwirkend seit 25.01.02 nicht mehr zusammenleben!

UND DA LIEGT DAS PROBLEM!
Verständlicher weise meckert jetzt genau an dieser aussage auch die ABH! :nono:

Was kommt jetzt auf X zu !?
Wenn jetzt ABH gebrauch von der Rücknahme der Staatsangehörigkeit macht!

Mit was kann man hier rechnen !?!?!?

Bleiberecht??? und wenn, wie ??? Was für Staatsangehörigkeit???    Wahrsagerin
X hätte dann keine mehr !
Bekommt X jetzt den blauen Pass ???


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Antwort #13 - 27.06.2006 um 13:43:51
 
X muss sich darum kümmern eine staatsangehörigkeit und Pass zu bekommen, die alte staatsangehörigkit hatte X ja noch nicht vor so langer Zeit aufgegeben.

Ohne Pass gibts nur eine Fiktionsbescheinigung so viel ich weiss (war bei mir so).
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Antwort #14 - 27.06.2006 um 13:51:01
 
maki schrieb am 27.06.2006 um 13:43:51:
X muss sich darum kümmern eine staatsangehörigkeit und Pass zu bekommen, die alte staatsangehörigkit hatte X ja noch nicht vor so langer Zeit aufgegeben.

Beim Neckarmann,Quelle ???  Laut lachend Laut lachend Laut lachend
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