Anni schrieb am 26.06.2006 um 14:25:46:Ja er ist mit FZF-Visum eingereist! Am 11.07. haben wir auch Termin bei der
ABH wegen Aufenthaltstitel!
Die Ehe an sich ist ja auch anerkannt worden! ABER um das Familienbuch anlegen lassen zu können, brauchen wir noch Unterlagen aus der Türkei, die uns zugeschickt werden (von seinenEltern)! Ausserdem benötigen wir dafür (Antrag Familienbuch) einen Dolmetscher, weil er kein deutsch kann! Wozu das notwendig habe ich bis heute nicht verstanden.
LG Anni
Da kannst Du Dich wahrhaft glücklich schätzen: Einreise Anfang Juni und schon Anfang Juli den Termin bei der ABH!
Ich weiß ja nicht, ob Du schon mal so eine Aufenhaltserlaubnis gesehen hast?
Da spielt Dein Name überhaupt keine Rolle.
Und das mit dem Familienbuch und den noch fehlenden Unterlagen aus der Türkei ist ein ganz anderes paar Schuhe.
Aber selbstverständlich ist ein Familienbuch schon eine sehr sinnvolle, wenngleich nicht zwingend notwendige Sache, insbesondere für binationale Paare.
Wenn ihr erst mal alle erfoorderlichen Unterlagen beim Standesamt vorgelegt habt. Braucht ihr nie wieder Urkunden über Abstammung, Familienstand etc. aus der Türkei. (nichts gegen das Land, aber es ist eben ein paar Meter entfernt.)
Mit dem Auszug aus dem Familienbuch ist nämlich ein für alle mal festgestellt, das keinerlei Zweifel mehr bestehen (sofern da nichts megafaul sein sollte - wovon ich mal nicht ausgehe.)
Wenn ihr dieses Papier in der Hand habt, ist dies guter Grund, mal richtig schick essen zu gehen.
Also: lG zurück und alles Gute hier.
Zeppelin