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Arbeitserlaubnis für Nebenjob? (Gelesen: 6.909 mal)
justinak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis für Nebenjob?
26.06.2006 um 12:33:51
 
Hallo Smiley

ich habe so eine kleine Frage und hoffe, dass Ihr mir helft. Ich bin  im März mit meinem Studium fertig dh. meine Immatrikulation ist nicht mehr gültig (ich komme aus Polen). Ich wollte jetzt, während Sommer, in Gastronomie arbeiten. In der Bundesagentur für Arbeit wurde mir  gesagt, dass ich keine Arbeitsgenehmigung für solche Arbeit bekomme. Ist das richtig? Kann ich also nicht sogar auf 400Euro Basis arbeiten?

Ich danke Euch für Eure Antworten!

Justyna
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brickbat
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Antwort #1 - 26.06.2006 um 12:55:03
 
Auch dafür brauchst du eine Arbeitserlaubnis.
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Zeppelin
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Antwort #2 - 26.06.2006 um 17:55:46
 
brickbat schrieb am 26.06.2006 um 12:55:03:
Auch dafür brauchst du eine Arbeitserlaubnis.

Das ist ja eine sehr aufschlussreiche Antwort. Ärgerlich

Und wie bekommt sie die Arbeitserlaubnsi? Immerhin kann sie sich - mal ganz abgesehen von dem besonderen Status als Polin - hier binnen eines Jahres einen angemessenen Job suchen. Und womöglich dient so ein Nebenjob als Einstieg für eine qualifizierte Beschäftigung. Das geht ja nicht nur "Ausländern" so.
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ronny
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Antwort #3 - 26.06.2006 um 18:07:51
 
justinak schrieb am 26.06.2006 um 12:33:51:
Ich wollte jetzt, während Sommer, in Gastronomie arbeiten. In der Bundesagentur für Arbeit wurde mir  gesagt, dass ich keine Arbeitsgenehmigung für solche Arbeit bekomme. Ist das richtig? Kann ich also nicht sogar auf 400Euro Basis arbeiten?


Moment Zeppelin,

das war genau die Antwort auf die obenstehende Frage Zwinkernd

Auch als Polin benötigt sie für eine über das 90/180-Tage-Maß hinausgehende Erwerbstätigkeit weiterhin eine ArbErl. die sie vermutlich wegen der langen Reihe der Bevorrechtigten nicht bekommen kann. Ihr Aufenthaltszweck ist derzeit das Studium Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Abu
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Antwort #4 - 26.06.2006 um 18:22:59
 
ronny schrieb am 26.06.2006 um 18:07:51:
Auch als Polin benötigt sie für eine über das 90/180-Tage-Maß hinausgehende Erwerbstätigkeit weiterhin eine ArbErl. die sie vermutlich wegen der langen Reihe der Bevorrechtigten nicht bekommen kann. Ihr Aufenthaltszweck ist derzeit das Studium Zwinkernd

Nee, damit ist sie fertig...

Abu
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Zeppelin
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Antwort #5 - 26.06.2006 um 18:35:28
 
Abu schrieb am 26.06.2006 um 18:22:59:
Nee, damit ist sie fertig...

Abu


Eben.
(Soweit ich lesen kann, seit März 06).
Daher der Rückgriff auf die Regelung, dass man sich nach dem Studium noch ein Jahr um die Aufnahme einer angemessenen Beschäftigung kümmern darf. Wie man das macht, ist ja nicht näher geregelt und das man zwischendrin von irgend etwas leben muss, ist wohl auch klar.
Sicher, Arbeitserlaubnis ist nötig. Und ferner sagt die Vergütungshöhe noch nichts über die Arbeitszeit aus, die damit verbunden ist.
Ergo: 90/180 Tage für 400 €, der Rest wird für Bewerbungen um einen angemessenen Job verwendet, wie vorgesehen.

Wo also sollte das Problem liegen?

Gruß,
Zeppelin
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ronny
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Antwort #6 - 26.06.2006 um 18:58:12
 
Zitat:
Wo also sollte das Problem liegen?


Sorry hatte übersehen dass das Studium schon beendet war,  Zwinkernd

Ich denke die Sache hat noch einen Haken .....
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sunnysunshine
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Antwort #7 - 26.06.2006 um 19:01:45
 
Zitat:
Wo also sollte das Problem liegen?


das Problem könnte darin liegen, dass bei einer AE nach § 16 Abs. 4 AufenthG die zustimmungsfreie Tätigkeit nach § 16 Abs. 3 AufenthG nicht mehr möglich ist ( vgl. 16.4.2 VAH Bund)

der Lebensunterhalt muss also anderweitig sichergestellt sein, denn sonst ist die Erteilung einer AE nach § 16 Abs. 4 AufenthG nicht möglich. In Frage kommt dabei die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG oder die Aufnahme einer Beschäftigung, für die aber wie schon gesagt eine Arbeitserlaubnis bzw. eine Zustimmung der Agentur notwendig ist.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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Zeppelin
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Antwort #8 - 26.06.2006 um 19:36:29
 
Zitat:
das Problem könnte darin liegen, dass bei einer AE nach § 16 Abs. 4 AufenthG die zustimmungsfreie Tätigkeit nach § 16 Abs. 3 AufenthG nicht mehr möglich ist ( vgl. 16.4.2 VAH Bund)

der Lebensunterhalt muss also anderweitig sichergestellt sein, denn sonst ist die Erteilung einer AE nach § 16 Abs. 4 AufenthG nicht möglich. In Frage kommt dabei die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG oder die Aufnahme einer Beschäftigung, für die aber wie schon gesagt eine Arbeitserlaubnis bzw. eine Zustimmung der Agentur notwendig ist.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd

Dank Dir. Dieser Argumentation kann "selbst ich" folgen.
Die Sache ist auch wirklich verzwickt, und die Informationslage dünn - besonders bzgl. dem 68 AufnethG.

Es bedürfte schon einer recht ausführlichen Argumetation zur Erteilung der ArbErl., dass der Nebenjob unmittelbar in ein angemessen qualifiziertes Arbeitsverhältnis überführt werden kann.
Dabei käme es auf eine schlüssige Herleitung zwischen der Art der Beschäftigung, der per Studium erworbenen Qualifikation und der Perspektiven an, die der Arbeitgeber zu bieten hat.

Zugegeben, recht wackelig, aber den Weg von z.B. dem Abschluss als Dipl.-Kommunikationskauffrau, über einen Nebenjob an einer Hotelrezeption an eine Position als Marketing- oder Fremdenverkehrsassistentin eines Hotels zu gelangen, wäre nichts ungewöhnliches. - Auch nicht für "Einheimische".


Also denne.

Zeppelin
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daiva
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 26.06.2006 um 20:12:30
 
Zitat:
In der Bundesagentur für Arbeit wurde mir  gesagt, dass ich keine Arbeitsgenehmigung für solche Arbeit bekomme. Ist das richtig?


Wieso gehst du nicht zur Arbeitsagentur und holst dir keinen Antrag für Arbeitserlaubnis EU? Du füllst ihn zusammen mit deinem Arbeitgeber aus. Dann findet 4-6 wöchige Arbeitsmarktprüfung statt. Ich würde es einfach versuchen, vielleicht klappts ja.

Zitat:
Daher der Rückgriff auf die Regelung, dass man sich nach dem Studium noch ein Jahr um die Aufnahme einer angemessenen Beschäftigung kümmern darf

Sie hat bestimmt eine Freizügigkeitsbescheinigung und solange sie über eine Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel verfügt, darf sie nach einer Arbeit suchen solange sie will.
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Zeppelin
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Antwort #10 - 26.06.2006 um 22:53:51
 
daiva schrieb am 26.06.2006 um 20:12:30:
Wieso gehst du nicht zur Arbeitsagentur und holst dir keinen Antrag für Arbeitserlaubnis EU? Du füllst ihn zusammen mit deinem Arbeitgeber aus. Dann findet 4-6 wöchige Arbeitsmarktprüfung statt. Ich würde es einfach versuchen, vielleicht klappts ja.

Sie hat bestimmt eine Freizügigkeitsbescheinigung und solange sie über eine Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel verfügt, darf sie nach einer Arbeit suchen solange sie will.


Hast Du Dir den Thread vorher durchgelesen? Ärgerlich
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Mick
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Antwort #11 - 26.06.2006 um 22:59:24
 
Zeppelin schrieb am 26.06.2006 um 22:53:51:
Hast Du Dir den Thread vorher durchgelesen? Ärgerlich


Hi Zeppelin,
habe mir den Thread durchgelesen und frage mich,
was an dem Vorschlag so verkehrt sein soll. Während
der Zeit nach dem Studium, mit der AE zur Job-Suche,
kann man immer versuchen eine Arbeitserlaubnis zu
bekommen. Und gerade wenn ein EU-Angehöriger im
Spiel ist, würde ich da nicht mein Hemd verwetten,
dass es nix wird (die 90/180-Tage-Regelung ist nicht
mehr drin, das schließt aber nicht aus, dass eine Zu-
stimmung erteilt wird, wenn der Arbeitsmarkt es her
gibt).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Zeppelin
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Antwort #12 - 26.06.2006 um 23:14:54
 
Hi Mick,

ganz am Anfang stand, es läge schon eine ablehnende Aussage der Abreitsagentur vor.
Und den zweiten Punkt bezog ich darauf, dass offenbar ein Nebenerwerb zur Existenzsicherung erforderlich ist.
Ich widerspreche ja nicht dem Gedanken, gemeinsam mit dem Arbeitgeber noch mal einen Anlauf bei der Arbeitsagentur zu starten.

Gruß,
Zeppelin
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Antwort #13 - 26.06.2006 um 23:23:37
 
Hi,
Zeppelin schrieb am 26.06.2006 um 23:14:54:
ganz am Anfang stand, es läge schon eine ablehnende Aussage der Abreitsagentur vor.

jow, stand da. Aber auf mdl. "Ablehnungen" würde ich
nicht viel geben. Und da ich dachte, dass daiva es auch
so meint, wollte ich das unterstützen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #14 - 26.06.2006 um 23:46:47
 
Hi zurück,
Mick schrieb am 26.06.2006 um 23:23:37:
Hi,
jow, stand da. Aber auf mdl. "Ablehnungen" würde ich
nicht viel geben. Und da ich dachte, dass daiva es auch
so meint, wollte ich das unterstützen.
ja und was glaubst Du wohl, warum ich mir eine mögliche Konstruktion dafür aus den Rippen geleiert habe?
War ja nur als Bsp. gedacht.

bis denne,
Z.
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