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Neue Staatsangehörigkeit anzeigen? (Gelesen: 4.276 mal)
Fidi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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25.06.2006 um 19:21:20
 
Hallo ,

hab mal ne Frage zur Staatsangehörigkeit.

Marokkaner ist mit deutscher Frau verheiratet und hat eine Aufenthaltserlaubnis von drei Jahren für Deutschland. Beide leben hier.

Nun wird er bald zusätzlich zur marokkanischen Staatsbürgerschaft noch die kanadische bekommen .

Muss er das hier der Ausländerbehörde anzeigen?
Oder sonst irgendwo??Ändert sich irgendwas für ihn hier in Deutschland?

Danke,

Fidi  Durchgedreht
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uberlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
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Antwort #1 - 26.06.2006 um 13:16:35
 
Habe einmal gesehen:

http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html (§52)

Der Aufenthaltstitel des Ausländers kann außer in den Fällen des Absatzes 2 nur widerrufen werden, wenn
....
   2. er seine Staatsangehörigkeit wechselt oder verliert,
...

Schockiert/Erstaunt
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 26.06.2006 um 15:28:26
 
uberlin schrieb am 26.06.2006 um 13:16:35:
  2. er seine Staatsangehörigkeit wechselt oder verliert,

Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein...

Abu
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 26.06.2006 um 15:34:47
 
Fidi schrieb am 25.06.2006 um 19:21:20:
Muss er das hier der Ausländerbehörde anzeigen?
Oder sonst irgendwo??

Bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt o. ä. muß man alle Staatsangehörigkeiten angeben, aber gibt m. E. keine Pflicht, den Erwerb einer zusätzlichen Staatsangehörigkeit von sich aus zu melden.

Abu
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 28.06.2006 um 14:43:16
 
ist ja erstaunlich, dass ein in deutschland lebender marokkaner die kanadische staatsangehörigkeit bekommen soll
ChicaLoca wundert sich, wie sowas gehen kann -aber egal

an seiner stelle würde ich dann hauptsächlich den kanadischen pass benutzen und auch die AE in diesen übertragen lassen
schließlich benötigt man als kanadier genauso oft bzw. wenig ein visum für andere länder wie ein deutscher

auf jeden fall der ABH den kanadischen pass vorzeigen - sie wird dann wahrscheinlich die übertragung der AE in diesen pass auch anregen  (würde ich zumindest tun)
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Abu
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 29.06.2006 um 00:05:01
 
ChicaLoca schrieb am 28.06.2006 um 14:43:16:
an seiner stelle würde ich dann hauptsächlich den kanadischen pass benutzen und auch die AE in diesen übertragen lassen
schließlich benötigt man als kanadier genauso oft bzw. wenig ein visum für andere länder wie ein deutscher

Was hat das das eine mit dem anderen zu tun? Auch wenn die AE im marokkanischen Pass klebt, kann er ja immer noch den kanadischen Pass nutzen, um in andere Länder visumsfrei einzureisen.

Abu
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Fidi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 17.09.2006 um 16:45:01
 
Hallo,

muss nochmal dieses Thema aufgreifen und zwar zum letzten Post :

Zitat:
Auch wenn die AE im marokkanischen Pass klebt, kann er ja immer noch den kanadischen Pass nutzen, um in andere Länder visumsfrei einzureisen.


Wenn er mit dem kanadischen Pass in ein anderes Land visumsfrei einreist und dann nach Deutschland zurückkommt, dann kriegt er doch nen Stempel in seinen kanad.Pass (da keine AE drin ist) und dürfte als Kanadier nur drei Monate in Deutschland bleiben.

Oder soll er mit kanad. Pass ausreisen und mit marokk. Pass wieder einreisen? Darf man das überhaupt?

Kann man die AE nicht in beide Pässe machen lassen?

Danke für Eure Antworten.

Grüsse,
FIDI   Laut lachend

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zzzmick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 17.09.2006 um 19:36:08
 
Also ich bin da kein Fachmann, aber ich war so lange in den USA, dass mein deutscher Pass lange abgelaufen war und bin dann mit dem US Pass wieder eingereist (doppelte Staatsbürgerschaft) und meine Schwester hat nur die amrikanische Staatsbürgerschaft und war 3,5 Jahre in Berlin ohne je eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, all das mit Wissen der ABH . ihr Pass wurde natürlich nicht eingezogen und sie wurde auch nicht verhaftet, wie man es bei meiner russischen Frau gemacht hat. Also FAZIT: ich würde annehmen, dass die AE im Kanadischen Pass besser aufgehoben ist, eben weil ein Kandischer Bürger mit Sicherheit ANDERS behandelt wird als ein Marokkaner. Das ist meine Meinung und keine fachmännische Aussage.
Ob die AE vom marokkanischen Pass in den kanadischen übertragen werden kann oder sogar in beiden existieren kann, können nur die Fachleute hier beantworten.

zzz
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Saxonicus
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Antwort #8 - 17.09.2006 um 19:47:41
 
ChicaLoca schrieb am 28.06.2006 um 14:43:16:
ist ja erstaunlich, dass ein in deutschland lebender marokkaner die kanadische staatsangehörigkeit bekommen soll



Das würde mich auch mal interessieren, wie so etwas geht.
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Abu
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #9 - 18.09.2006 um 01:09:57
 
Fidi schrieb am 17.09.2006 um 16:45:01:
Oder soll er mit kanad. Pass ausreisen und mit marokk. Pass wieder einreisen?
Zum Beispiel.
Zitat:
Darf man das überhaupt?
Warum nicht?

Abu
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #10 - 18.09.2006 um 01:15:21
 
zzzmick schrieb am 17.09.2006 um 19:36:08:
Also ich bin da kein Fachmann, aber ich war so lange in den USA, dass mein deutscher Pass lange abgelaufen war und bin dann mit dem US Pass wieder eingereist (doppelte Staatsbürgerschaft)
Bei der Einreise in einen Staat, dessen Staatsangehörigkeit man hat, sollte man auch den entsprechenden Pass benutzen.

Zitat:
und meine Schwester hat nur die amrikanische Staatsbürgerschaft und war 3,5 Jahre in Berlin ohne je eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, all das mit Wissen der ABH . ihr Pass wurde natürlich nicht eingezogen und sie wurde auch nicht verhaftet, wie man es bei meiner russischen Frau gemacht hat. zz
Das wage ich zu bezweifeln...

Wieso hat Deine Schwester eigentlich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit?

Abu
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zzzmick
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Antwort #11 - 18.09.2006 um 08:40:46
 
Abu schrieb am 18.09.2006 um 01:15:21:
Bei der Einreise in einen Staat, dessen Staatsangehörigkeit man hat, sollte man auch den entsprechenden Pass benutzen.

Stimmt, ging aber nicht. Hätte natürlich sicher über die deutsche Botschaft einen neuen beantragen können, es erschien mir nur bedeutend leichter es hier zu tun, da ich eh nach Berlin zurück kommen wollte.

Abu schrieb am 18.09.2006 um 01:15:21:
Das wage ich zu bezweifeln...


Es ist so.

Abu schrieb am 18.09.2006 um 01:15:21:
Wieso hat Deine Schwester eigentlich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit?

Halbschwester, sorry...

Aber um zu dem thread zurückzukommen, glaube ich, man muss Änderungen in der Staatsbürgerschaft bei der ABH angeben.

zzz
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