Hi,
<spekuliermodus> Er dürfte wohl im Rahmen einer
FZF hergekommen sein, und sein Stiefvater ist deutscher bzw hat einen entsprechenden Aufenthaltstitel in D.
Da das "Visum" verlängert werden muß, wird es sich wohl um eine
AE handeln.
</spekuliermodus>
Natürlich können die Eltern ihn nicht zurückschicken.
Wenn die Eltern ihn hier nicht mehr haben wollen, fällt aber wohl eine Verlängerung der
AE wg.
FZF weg.
§ 35
AufenthG sagt:
Zitat:(1) Einem minderjährigen Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis nach diesem Abschnitt besitzt, ist abweichend von § 9 Abs. 2 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er im Zeitpunkt der Vollendung seines 16. Lebensjahres seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist. Das Gleiche gilt, wenn
1. der Ausländer volljährig und seit fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis ist,
2. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und
3. sein Lebensunterhalt gesichert ist oder er sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt.
...
Tja, 1. ist wohl erfüllt, 2. denke ich auch aber 3. ist wohl das Problem.
Hartz IV wird also nichts werden und bekommt er auch nicht, wenn er nicht bei seinen Eltern wohnen wird.
Er braucht einen Job, und zwar dringendst!
Gruß,
Norbert