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durch heirat -> arbeitserlaubnis ? (Gelesen: 822 mal)
krissi
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Beiträge: 26

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag durch heirat -> arbeitserlaubnis ?
23.06.2006 um 22:09:40
 
Hallo,
bin seid fast 2 jahren mit einem polen zusammen........... ich bin deutsche !
polen bekommen ja für weitere ich glaub 3 jahre keine arbeitserlaubnis hier in deutschland.........
was wäre, wenn ich ihn heirate ?
würde er dann automatisch arbeit bekommen ? oder könnte er sogar die deutsche staatsbürgerschaft annehmen`?
er kommt nur manchmal zum urlaub nach deutschland....aber wenn er offiziell arbeit bekommen würde, dann würde er für immer hier bleiben.
was können wir machen ?
vielen dank
krissi
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: durch heirat -> arbeitserlaubnis ?
Antwort #1 - 23.06.2006 um 22:19:16
 
Wenn ihr heiratet, bekommt er eine AE die ihn zur Arbeitsaufnahme
(egal was für ein Job) berechtigt!

Einbürgerung wäre frühestens nach 3 Jahren möglich.
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