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Ab wann gilt man fürs Finanzamt als verheiratet? (Gelesen: 2.634 mal)
angiesaar
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Abwarten und Tee trinken!


Beiträge: 97
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ab wann gilt man fürs Finanzamt als verheiratet?
23.06.2006 um 12:33:45
 
Hallo zusammen,

ab wann gilt man denn eigentlich für das deutsche Finanzamt als verheiratet, wenn man im Ausland (nicht-EU) standesamtlich geheiratet hat? Ab dem Heiratsdatum im Ausland? Oder erst ab Einreisedatum des ausländischen Ehepartners nach Deutschland? Oder ab Erstellung des deutschen Familienbuches? Oder ab dem Zeitpunkt, wo man auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse umträgt?

Hat irgendjemand gute Hinweise und Tipps zur Einkommenssteuererklärung für das Jahr, in dem die Heirat stattfand und das "Warten, Telefonieren und Pendeln" die Kassen geleert hat?  Laut lachend

Danke!
Lieber Gruß
Angie
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann gilt man fürs Finanzamt als verheirate
Antwort #1 - 23.06.2006 um 12:43:07
 
Soviel ich weiss interessiert sich das Finanzamt nicht wirklich ob du verheiratet bist, sondern ob du in einer ehelichen Lebensgemeinschaft lebst.
Das geht natürlich erst wenn beide Partner in D Leben, dann kannst du deine Lohnsteuerklasse ändern lassen.
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Reni
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Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann gilt man fürs Finanzamt als verheirate
Antwort #2 - 23.06.2006 um 12:45:53
 
Prinzipiell ab dem Tag, an dem der Ehegatte hier angemeldet wurde. Es wird davon ausgegangen, dass damit die eheliche Lebensgemeinschaft, die die Grundlage für diie Steuervergünstigung des Splittingtarifs ist, beginnt. Einige Zahlungen könnte man versuchen,  als Unterhaltsleistung für den Ehegatten abzusetzen.

Wenn allerdings mal jemand Lust hätte, einen Musterprozeß zu führen, mit der Frage, warum bei berufsbedingtem Leben an zwei Orten nicht nur der Splittingtarif gewährt, sondern teilweise weitere Freibeträge wegen getrennter Haushaltsführung gewährt werden, beim durch verwaltungsbedingtes Getrenntleben (Wartezeit auf Visum) nicht einmal vom Bestehen einer Lebensgemeinschaft ausgegangen wird, fände ich das klasse.

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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Hamburg
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Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann gilt man fürs Finanzamt als verheirate
Antwort #3 - 25.06.2006 um 13:03:38
 
Hi,

Man wird für das ganze Jahr, in dem man heiratet und die eheliche Lebensgemeinschaft in D beginnt, als verheiratet besteuert.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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nixwissen
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geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

Hamburg, Hamburg, Germany
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ab wann gilt man fürs Finanzamt als verheirate
Antwort #4 - 25.06.2006 um 14:17:16
 
Hi,

Ich habe jetzt mal meine fiktive Steuererklärung mit Elster mit den Daten von diesem Jahr für 2005 gemacht und zwar mit Heiratsdatum in 2005.
Ok, etwas hat sich da in 2006 geändert aber so gewaltig kann es nicht sein.
Ich werde erst ab August mit Kl3 besteuert werden, im Juli kommt meine Frau und die Lohnsteuerkartenänderung gilt dann erst ab August.
Somit gibt es für 7 Monate so richtig satt Kohle zurück *freu*  Cool

Gruß,
Norbert

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