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Hochqualifizierte in Google gesucht (Gelesen: 1.886 mal)
uberlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochqualifizierte in Google gesucht
22.06.2006 um 12:26:56
 
Ich habe mit einem Mitarbeiter der ABH in Berlin gesprochen. Er hat gesagt,
dass unter anderem nach den Namen des Antragsstellers in Google gesucht wird
um festzustellen, ob er wirklich Hochqualifiziert ist. Bei mir findet Google im Format "Vorname Nachname" 462 Treffer. Hat jemand Ideen, ob dies ausreicht?
Gibt es irgenwelche Erfahrung/Regelung darüber?
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 22.06.2006 um 12:48:49
 
Hm,

also ich hab  grad mal nachgeschaut. Bei mir wären es nur 226 Treffer, aber wohl nur die ersten meinen mich wirklich. Mist, bin ich wohl doch nicht sehr hochqualifiziert.  Zwinkernd

Aber im Ernst. Es kann höchstens ein Indiz für eine entsprechenden Qualifikation sein und dann wirds wohl auch noch darauf ankommen, was unter den entsprechenden Links zu finden ist.

Regelungen wieviele "Hits" bei Google als Nachweis ausreichen gibbet nicht.

Gruß,

Zkai
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.06.2006 um 12:59:34
 
Bei mir wären es als Grobsuche 534, verfeinert auf die genaue Wortgruppe aber nur noch 4.

weinend weinend weinend
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 22.06.2006 um 13:08:12
 
Bei mir gibts nur ein Ergebnis... auf einer Seite wo ich mich mal registriert habe...  Schockiert/Erstaunt  hä?

Bin ich jetzt gar nicht qualifiziert? Durchgedreht

Es wird Zeit das ich an meiner Qualifikation arbeite, man baue ein paar Webseiten...  Cool
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #4 - 24.06.2006 um 08:13:50
 
Also: Obwohl man wirkich  Zwinkernd muss bei dem Thema mal Spass beisete.

Ich halte das für Schwachfug übelster Sorte. Wenn man nicht gerade Forscher ist, der alles mögliche Publiziert, gelangt man als hochqualifizierte Fachkraft eher nicht ins Internet, sondern wird von seinen Firmen eher im Verborgenen gehalten.

Warum?: Um es den Headhuntern nicht allzu einfach zu machen.
Das sieht man schon daran, dass man selten solche who ist who - Seiten auf den Pages der HiTech - Firmen findet.
Wie qualifiziert man ist, kann seriös nur anhand von Zeugnissen und Referenzen beurteilen.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 24.06.2006 um 08:40:25
 
Zeppelin schrieb am 24.06.2006 um 08:13:50:
ch halte das für Schwachfug
Wie qualifiziert man ist, kann seriös nur anhand von Zeugnissen und Referenzen beurteilen.


Sehe ich auch so, kann eigentlich nur in Fake sein Zwinkernd

Evtl. kann man kompetente Veröffentlichungen in Fachzeitschriften noch dem o.g. hinzufügen, Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Zeppelin
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für die Venus


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #6 - 24.06.2006 um 14:57:28
 
ronny schrieb am 24.06.2006 um 08:40:25:
Sehe ich auch so, kann eigentlich nur in Fake sein Zwinkernd [/quote ]
Freu!  Smiley

[quote} Evtl. kann man kompetente Veröffentlichungen in Fachzeitschriften noch dem o.g. hinzufügen, Zwinkernd

Das hatte ich mit dem Begriff "Referenzen" gemeint.

Aber noch eine Randbemerkung dazu:
In einigen Ländern ist es nicht so üblich, sich schriftliche Bestätigungen für erbrachte Leistungen bzw. nachgewiesene Qualifikationen ausstellen zu lassen. Solche werden aber in der westlichen Arbeitswelt in den aller meisten Fällen abgefragt.
Wer also Besonderes "auf Tasche hat", ist gut beraten, dies auch durch einschlägige Belege nachweisen zu können.

Grüße,
Zeppelin
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 24.06.2006 um 14:59:32
 
Sorry für das "vermurkste" Zitat.

Z.
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