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Welchen Pass nach Heirat Deutsch-Russisch (Gelesen: 11.172 mal)
RainerE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 26.06.2006 um 19:25:34
 
yaqushi schrieb am 22.06.2006 um 10:24:34:
Zum Thema: Nach der Heirat will sie ihren russischen Pass behalten


Nicht will-sondern muss.

Zumindest erst mal für mindestens zwei Jahre ab Eheschliessung.

Aus meiner privaten Erfahrung (bin mit einer Russin verheiratet) ist es wesentlich einfacher mit deutschem Pass ein Visum für Russland zu bekommen, als z.B. mit RUS Pass ein Visum für England oder die USA.

Zudem verhandeln die EU und Russland über Visaerleichterungen. In gut zwei Jahren, wenn sich die Frage überhaupt erst stellt, herrschen für Russland ja schon vielleicht "ukrainische Verhältnisse", d.h. das Visum wird an der Grenze erteilt, oder ist nicht mehr erforderlich.

Gruss
Rainer

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yaqushi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 28.06.2006 um 16:30:47
 
Uiih,
schönen Dank für die vielen Antworten und die ausführliche Diskussion. Habe nach der ersten Antwort nicht mehr reingeschaut (Zeitmangel), weil ich da gleich so angeschissen wurde.
Aber wir Zeppelin richtig vermutet, wollen wir nichts illegales tun, sondern nur die beste Lösung finden, und ich bin mir sicher, das sie die Rechte und Pflichten der BRD auch ernst nimmt, sollte dann in 2 Jahren (evtl auch früher, da wir schon lönger 'eheähnliche Gemeinschaft' bilden) einen deutschen Pass beantragen, was unter den jetzigen Umständen aber eher nicht danach aussieht (russischen Pass behalten ist so 'einfach').

Noch eine kurze andere Frage zum Thema: Hier haben ja auch Leute mit ähnlichen Erfarungen geantwortet, die mir noch bevorstehen:
Wie sieht das mit dem Namen aus? Nimmt sie meinen Namen an - wird sie dann einen neuen Pass bei der russischen Botschaft in bonn beantragen können/müssen, oder scherrt das die Russen nicht, ob sie verheiratet ist, oder welchen Namen sie nun trägt?
Vielleicht etwas blöd gestellt die Frage, natürlich gehe ich davon aus, sie muss einen neuen Pass haben - frgae nur nach euren Erfahrungen (ist auch meine erste Heirat...)
Gruss
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RainerE
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 28.06.2006 um 18:12:14
 
yaqushi schrieb am 28.06.2006 um 16:30:47:

Wie sieht das mit dem Namen aus? Nimmt sie meinen Namen an - wird sie dann einen neuen Pass bei der russischen Botschaft in bonn beantragen können/müssen, oder scherrt das die Russen nicht, ob sie verheiratet ist, oder welchen Namen sie nun trägt?


Wird etwas komplizierter. Sie benötigt dann sowohl den Inlandspass als auch den Reisepass neu. Ausserdem solltest Du vorher einen Übersetzer kontaktieren, um herauszufinden was denn nach Iso-Transskription aus Deinem Namen wird. Wenn Du Schneider heisst und bei ihr steht hinterher Shnayder in ihrem Pass ist das ja auch nicht so schön.

Sie muss aber mit oder ohne Namenswechsel ohnehin nach Russland um sich nach der Eheschliessung dort bei der Regionalverwaltung der Miliz und beim OVIR abzumelden und als Auslandsrussin registrieren zu lassen.
Erst dann ist die RUS Botschaft in Berlin bzw. das Generalkonsulat in Bonn für ihre Passangelegenheiten zuständig.
Diese Abmeldung in Russland ist unangenehm, weil die Auskünfte der Botschaft und der lokalen Behörden in Russland total gegensätzlich sein können und meist ein ziemliches Durcheinander entsteht. Vor allem, weil ihr vom "Normverlauf"-
das wäre Heirat mit "Visum zur Eheschliessung" abweicht.

Rainer

P.S.
Es gibt aber spezialisierte Agenturen, die bei der Vorbereitung helfen. Schick mir notfalls eine PM, wenn Du die Adressen brauchst.
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yaqushi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 30.06.2006 um 15:47:57
 
visum zur eheschliessung? wie jetzt?

nene, wir wollen hier in Germany standesmatlich heiraten, und dann halbes jahr später in russland kirchlich. ich denke für die kirliche heirat (müssen wir uns noch erkundigen) brauchen wir nur nen wisch hier aus germany und die einwilligung des priesters oder?
nen visum für mich für die kirchliche trauung - da reicht doch ein stinknormales tourivisum.

und von diesem miliz und ovir (wasn das?) abmelde/umelde-kram hab ich noch nie was gehört. wichtig ist doch nur, das sie hier in germany, wo wir leben, anerkannt wird... oder?

ich denke, wenn wir nichts unternehmen würden, wäre das dem staate russland völlig egal, ob wir hier in deutschland verheiratet sind. wozu sollte ich also eine argentur brauchen - das hab ich nicht verstanden...?
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Ralf
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Antwort #19 - 30.06.2006 um 16:13:50
 
Habe das mal hierhin verschoben, da es in diesem Thread um alles mögliche geht,
aber kaum noch um Einbürgerung.
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uberlin
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Antwort #20 - 02.07.2006 um 18:44:13
 
Bei Reisen nach Russland geht es nicht nur um Visen (wäre ja zu einfach).
Ohne russischen Pass muss man sich als Ausländer binnen xx (3?) Tage anmelden, und es ist ziemlich ernst. Dazu kann man mit Visum für max. 3-4 Wochen einreisen, Besuch für 2-3 Monate wird zu einer langen Geschichte  Ärgerlich
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Luecke
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #21 - 06.07.2006 um 23:22:24
 
@yaqushi
es ist so wie der Vorredner sagte,wenn deine jetzige noch Freundin ihren Pass behalten möchte,sollte sie sich in Russland abmelden! Denn wenn der Rusische Pass abläuft oder änderungen eingetragen werden müssen bekommt sie hier in Deutschland probleme auf dem Russischen Konsulat. Denn nur wer sich in Russland abmeldet kann sich bei Passangelegenheiten and das Konsulat wenden. Und ich hoffe Ihr habt für eure geplante Hochzeit alle Urkunden und Dokumente. Dies ist nicht mal in ein paar Tagen zu erledigen. Meine Verlobte und ich machen auch gerade ein Spießrutenlaufen mit. Zwinkernd
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