Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerungsgebühr trotz Sozialhilfe? (Gelesen: 2.109 mal)
ersguterjunge
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsgebühr trotz Sozialhilfe?
21.06.2006 um 12:15:42
 
Hallo Ihr,

ich bin 20 Jahre alt und habe vor mich einbürgern zu lassen.
Das einzige Problem was mich noch daran hindert, ist die hohe Einbürgerungsgebühr von 255Eur.
Da ich noch Schüler bin und Sozialhilfe beziehe, ist das schon eine Menge Geld.

Wollte nun fragen, ob Sozialhilfebezieher ebenso die 255Eur zahlen müssen??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsgebühr trotz Sozialhilfe?
Antwort #1 - 21.06.2006 um 12:39:19
 
Hallo,

die Gebührenregelung im StAG ist der § 38 StAG.

Hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag2005.htm

Dieser sieht eine Ermessensentscheidung über eine Gebührenbefreiung aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses vor Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
ersguterjunge
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsgebühr trotz Sozialhilfe?
Antwort #2 - 21.06.2006 um 12:42:27
 
ronny schrieb am 21.06.2006 um 12:39:19:
Hallo,

die Gebührenregelung im StAG ist der § 38 StAG.

Hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag2005.htm

Dieser sieht eine Ermessensentscheidung über eine Gebührenbefreiung aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses vor Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd



Danke ronny Zwinkernd

Nun wird bei mir bestimmt nicht wegen öffentliches Interesses eine Befreiung vorliegen, aber kannst du mir erklären wie das mit der Billigkeit abläuft, wäre das auch in meiner Sache der Fall??
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsgebühr trotz Sozialhilfe?
Antwort #3 - 21.06.2006 um 13:11:09
 
ersguterjunge schrieb am 21.06.2006 um 12:42:27:
aber kannst du mir erklären wie das mit der Billigkeit abläuft, wäre das auch in meiner Sache der Fall?



Ich kann die Ermessensentscheidung der Behörde nicht abnehmen , aber Sozialhilfebezug bedingt eine solche aus Gründen der Billigkeit Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsgebühr trotz Sozialhilfe?
Antwort #4 - 21.06.2006 um 13:28:04
 
Bei uns gab es deswegen i.d.R. allenfalls die Möglichkeit der Ratenzahlung, sonst gab es Ärger mit dem Rechnungsprüfungsamt.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema