Zitat:Hi,
bei der Ausübung des Ermessens werden Für- und Wider abgewogen.
In diesem Fall dürfte das Ermessen gegen Null laufen, da Ehe und Familie nach deutschen Recht grundrechtlich geschützt ist und bei Einreise der Mutter mit den
Kindern, dem Vater die Kinder faktisch entzogen werden. Schließlich hat er das
Sorgerecht ! Unter Beachtung unserer Gesetzeslage gibt es keine Wahl.
Einem leiblichen Vater den besonderen Aufwand zuzumuten, nach D per Visum einreisen zu lassen, damit er seine Kinder sehen kann, halte ich für sehr egoistisch. Es ist grundsätzlich auch auf das Wohl der Kinder abzustellen und diese haben ein Recht auf ihren Vater, auch wenn dieser sie kaum sieht.
DonCamillo
Hi,
das ist schon richtig, aber irgendwie werde ich dabei die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Rechte der Kinder nicht los. Was nütz ihnen ein imaginärer Vater, der sich nicht um sie kümmert im Verhältnis zu einem geordneten Zuhause und fürsorglichen Eltern.
Um aber mal tacheles zu reden, was sich hinter diesem russischen Kindschaftsrecht verbirgt: Es geht dabei
nicht um das Wohl der Kinder!
Es geht darum, möglichst viel "Menschenmaterial" (man verzeihe mir bitte diesen Terminus, aber er ist angemessen), im Lande zu behalten!
Dazu muss man sich nur mal die Zustände in den dortigen Waisenhäusern ansehen, wo Kinder oft nicht mehr, als vor sich hin vegetieren, während engagierte ausländische Adoptiveltern abgewiesen werden. Das kann jeder bestätigen, der sich mal etwas mit den sozialen Verhältnissen in der sog. Russischen Föderation beschäftigt hat.
Gut. in dem Fall hier leben die Kinder nicht im Waisenhaus, aber bei den Großeltern, von denen hier niemand sagen kann, wie lange die das noch schaffen.
Ferner ist das Argument von Reni (eben) durchaus von Gewicht - oder zumindest von Belang.
Und last, but noch least: An jeder Ecke wird gejammert, dass es in Deutschland zu wenige Kinder bzw. junge Leute gibt, die für die Versorgung unserer Eltern Aufkommen können.
Also halte ich hier (im konkreten Fall) etwas mehr Unterstützung von Seiten des Deutschen Staates für geboten.
Grüße,
Zeppelin