Hallo,
im Januar diesen Jahres ist meine Frau (damals noch Freundin)
mit einem Touristenvisum eingereist. Um diese zu bekommen hatte meine Mutter die
VE übernommen, da ich Student bin.
Wir haben uns dann entschieden zu
heiraten, sind dazu nach Dänemark gefahren, alles hat gut geklappt, meine Frau hat
AE auf 2 Jahre befristet, und sonst gab es auch keine Probleme.
Da es momentan mit dem Geld bei mir etwas knapp ist und meine Frau ohne ausreichende Deutschkenntnisse auch nicht arbeiten kann haben wir diesen Monat einen
ALG II Antrag gestellt.
Diese wurde nun mit Verweiß auf die
VE abgelehnt, da meine Frau alle Einkommensquellen auszuschöpfen hätte...
Jene
VE hat im Feld über die
Dauer der Verpflichtung einen gedruckten Eintrag:
Ab dem Einreisedatum für drei Monate bis zur Beendigung des Aufenthalts o.g. Ausländers/inAls ich bei der Abh anrief sagte man mir, das es 3 Monate ODER Beendigung des Aufenthaltes seien, und das meine Frau ja nun nicht mehr als Tourist sondern zum Zweck des Ehelebens hier ist interessiert dort auch niemanden.
Folgenden Tags rief nun auch meine Mutter bei der
ABH an und bekam zunächst gesagt das die
VE nicht mehr gültig sei. Als dann aber das Wort ALG II fiel, meinte man dort, das sie jetzt
ihr Leben lang verpflichtet sei.
Auf welcher Grundlage soll eine solche Verpflichtung vorliegen?
Kann ich / meine Mutter irgendwie der
ABH schlüssig begreiflich machen das die
VE nicht mehr gültig ist?
Oder würdet ihr (die ABHler im Forum) das gleiche sagen?
Bitte um baldige Antworten.
Gruß, Joachim