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Illegaler aufenthalt und Heirat? (Gelesen: 10.416 mal)
Addl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.06.2006 um 18:43:17
 
Hallo, ich hab mich ein weing umgeschaut, aber keine direkten Antworten auf meine Fragen gefunden.
Folgende Situation: Deutscher Staatsbürger will Ausländerin heiraten. Sie hatte ein Visum und hat hier deutsch gelernt, hält sich aber jetzt illegal in DE auf.
Heirat soll hier in DE stattfinden, auch sonst wird hiergeblieben.

Frage: Ist es trotzdem möglich zu Heiraten, auch ohne gültiges Visum? Habe gehört dass das möglich ist, jedoch ~600€ Strafe gibt. Ist das wahr?
Was ist zu beachten, damit sie nicht auf einmal abgeschoben wird?
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ronny
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Antwort #1 - 20.06.2006 um 20:21:12
 
Zitat:
Was ist zu beachten, damit sie nicht auf einmal abgeschoben wird?


Hallo,

die einzige Antwort die  in der Sache sinnvoll ist Zwinkernd

Hin zur ABH und die Karten vollständig auf den Tisch legen, freiwillige Ausreise anbieten und gleichzeitig auf die beabsichtigte Eheschließung hinweisen Zwinkernd

Hoffen dass die ABH ein Einsehen hat Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Addl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.06.2006 um 20:40:31
 
ronny schrieb am 20.06.2006 um 20:21:12:
Hallo,

die einzige Antwort die  in der Sache sinnvoll ist Zwinkernd

Hin zur ABH und die Karten vollständig auf den Tisch legen, freiwillige Ausreise anbieten und gleichzeitig auf die beabsichtigte Eheschließung hinweisen Zwinkernd

Hoffen dass die ABH ein Einsehen hat Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

Danke für die Antwort! Wenn das die einzige Möglichkeit ist, schade...
Wie steht es denn generell damit aus DE ausreisen zu wollen ohne dass man sich legal in DE aufhält? Gibt es da keine Möglichkeit ohne Abschiebung/Anzeige (außer mit Tretboot über's Meer)?

Wie steht es mit Asylantrag und anschließender Heirat? Mir wurde gesagt, dass man (auch wenn man sich illegal aufhält), wenn man Asyl beantragt, eine Aufenthaltsduldung bekommt. Reicht diese für eine Heirat in DE aus?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.06.2006 um 20:57:52
 
Vergiss mal schnell das Wort Asyl: das ist dann ein typischer
Missbrauch  Ärgerlich  Griesgrämig  unentschlossen  weinend
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Addl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.06.2006 um 21:10:12
 
fons schrieb am 20.06.2006 um 20:57:52:
Vergiss mal schnell das Wort Asyl: das ist dann ein typischer
Missbrauch  Ärgerlich  Griesgrämig  unentschlossen  weinend

Tut mir leid, wusst ich nicht.
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.06.2006 um 22:08:20
 
Addl schrieb am 20.06.2006 um 20:40:31:
Danke für die Antwort! Wenn das die einzige Möglichkeit ist, schade...
Wie steht es denn generell damit aus DE ausreisen zu wollen ohne dass man sich legal in DE aufhält? Gibt es da keine Möglichkeit ohne Abschiebung/Anzeige (außer mit Tretboot über's Meer)?


was passiert dann bei der Ausreise?

kann man wegen der Überziehens des Visums bestraft werden? ordnungsgeld?

welchen einfluss hat dies auf ein späteren Antrag auf ein Heiratsvisum?

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Addl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.06.2006 um 22:23:23
 
hge2001 schrieb am 20.06.2006 um 22:08:20:
was passiert dann bei der Ausreise?

kann man wegen der Überziehens des Visums bestraft werden? ordnungsgeld?

welchen einfluss hat dies auf ein späteren Antrag auf ein Heiratsvisum?

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ich denke das war auch irgendwie meine Frage (auf jeden fall kenn ich die Antworten nicht). Danke für's mitdenken.
Andrej
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Malo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 21.06.2006 um 07:45:45
 
Ich denke in Eurem Fall, wird die ABH evtl. auf eine Anzeige verzichten (am besten gleich mit Ticket hingehen). So war es jedenfalls bei uns.
Wenn ihr natürlich vorher noch haufenweise krumme Tricks versucht (Asyl usw.), dann sind sie meist nicht mehr so nett.
Also ich glaube ohne Grenzübertrittsbescheinigung bekommst du am Flughafen gehörige Probleme, wenn Dein Visum abgelaufen ist.
Diese Grenzübertrittsbescheinigung bekommst du meiner Meinung nach aber nur bei der ABH. Die wollen ja auch sicher gehen, dass Deine Verlobte wirklich ausreist.
Und dann könnt ihr entweder im Heimatland heiraten oder für D ein Heiratsvisum beantragen (Je nachdem, ob du geung verdienst um eine Verpflichtungserklärung fürs Heiratsvisum abzugeben, wo ihr lieber heiraten wollt, wie aufwendig es sein wird alle Papiere für Deutschland innerhalb der gesetzten  Fristen zu bringen etc.)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #8 - 21.06.2006 um 07:49:22
 
Addl schrieb am 20.06.2006 um 20:40:31:
...Wie steht es denn generell damit aus DE ausreisen zu wollen ohne dass man sich legal in DE aufhält? Gibt es da keine Möglichkeit ohne Abschiebung/Anzeige (außer mit Tretboot über's Meer)? ...

das hat ronny doch schon beantwortet
geht mit einem ticket (zeitnaher ausreisetermin) zur ABH, erzählt den sachverhalt und bittet um ausstellung einer grenzübertrittsbescheinigung
wenn sie nicht zu lange illegal hier ist, wird die ABH wohl ein einsehen haben und die grenzübertrittsbescheinigung ausstellen, dass sie ohne probs ausreisen kann

wann ist denn das visum abgelaufen?
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Addl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 21.06.2006 um 11:19:17
 
Naja, das ist eine andere Geschichte. Sie hat versäumt es verlängern zu lassen (sie hat hier Deutsch gelernt und es wäre eigentlich verlängert worden), und es wäre eigentlich noch 3 monate gültig, jetzt ist es aber halt seit ca. 3 monaten nicht mehr gültig. Ich weiss nicht ob das "lange" ist oder nicht...
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ronny
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Antwort #10 - 21.06.2006 um 11:30:21
 
Hallo,

wenn lediglich ein relativ  kurzer Zeitraum von drei Monaten im Raum steht , solltet ihr meinen Rat beherzigen und Euch asap bei der ABH einfinden Zwinkernd

Ich kann mir nicht vorstellen , dass sie gleich in den Abschiebehaftgewahrsam genommen werden wird. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #11 - 21.06.2006 um 11:48:22
 
ronny schrieb am 21.06.2006 um 11:30:21:
Ich kann mir nicht vorstellen , dass sie gleich in den Abschiebehaftgewahrsam genommen werden wird. Zwinkernd

seh ich genauso

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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 21.06.2006 um 13:30:49
 
Hi,

wer weiß, vielleicht ist sie bereits zur Fahndung ausgeschrieben !?  Schockiert/Erstaunt

DonCamillo
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Mick
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Antwort #13 - 21.06.2006 um 13:38:58
 
Zitat:
Hi,

wer weiß, vielleicht ist sie bereits zur Fahndung ausgeschrieben !?  Schockiert/Erstaunt

DonCamillo

Hoi,
sollte man bei einem abgelaufenen Visum eher nicht
annehmen, da keine vollziehbare Abschiebungsan-
drohung in der Welt ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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DonCamillo
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Antwort #14 - 21.06.2006 um 13:40:24
 
Mick schrieb am 21.06.2006 um 13:38:58:
Hoi,
sollte man bei einem abgelaufenen Visum eher nicht
annehmen, da keine vollziehbare Abschiebungsan-
drohung in der Welt ist.


Hi,

woher weißt Du das ?

DC
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