Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Adoption eines 14 jähr. russischen Kindes (Gelesen: 3.019 mal)
Joemi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Adoption eines 14 jähr. russischen Kindes
20.06.2006 um 11:11:14
 
Hallo zusammen!

Ich möchte gerne meinen Stiefsohn 14 Jahre alt. (russische Staatsangehörigkeit) adoptieren. Eine Zustimmung des leiblichen Vaters (notarielle Erklärung) liegt vor. Das Familiengericht hat damals (nach der Einreise) das alleinige Sorgerecht auf die Mutter übertragen. Das Verhältnis von Stiefvater und Kind ist sehr gut. Der Junge möchte gerne den gleichen Nachnamen wie Mutter und Stiefvater haben, da er seit 5 Jahren in Deutschland lebt, bzw. er hier seinen Lebensmittelpunkt hat (Freunde, Schule, Sportverein). Meine Frau will aus persönlichen Gründen die russ. Staatsangehörigkeit behalten.

Fragen:
1) Wie ist insgesamt der Ablauf?
Familiengericht, Ausländerbehörde, Einbürgerung etc.

2) Wie lange dauert die Ausbürgerung aus der russ. Staatsangehörigkeit für das Kind?
Auf der Webseite vom Konsulat in Bonn, habe ich gelesen, das es ca. 1 Jahr dauert.

Wäre schön, wenn Jemand was dazu schreiben kann!

Jö-Mi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.247

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption eines 14 jähr. russischen Kindes
Antwort #1 - 20.06.2006 um 13:03:47
 
Hallo,

das Thema Adoption ist so komplex, dass man nur empfehlen kann, sich von einem Notar beraten zu lassen. Da die Annahmeerklärung eh notariell beurkundet werden muss, ist dass dann auch kein großer Mehraufwand.

Durch die Adoption erwirbt das Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, die Einbürgerung ist nicht erforderlich (siehe auch § 6 StAG). Auch ist der Verlust der russischen Staatsangehörigkeit nicht erforderlich, deshalb muss auch kein Entlassungsverfahren bei der russischen Botschaft betrieben werden.

Durch die Adoption kann der Geburtsname des Kindes neu bestimmt werden. Dafür ist im Rahmen der Adoption eine Erklärung vor dem Familiengericht erforderlich und ausreichend.

Grüße

Blaise

Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption eines 14 jähr. russischen Kindes
Antwort #2 - 20.06.2006 um 13:13:48
 
Blaise schrieb am 20.06.2006 um 13:03:47:
Durch die Adoption kann der Geburtsname des Kindes neu bestimmt werden. Dafür ist im Rahmen der Adoption eine Erklärung vor dem Familiengericht erforderlich und ausreichend.


Hi Jungs,

das Kind erhält als Familiennamen den Namen des Annehmenden, ist eine gesetzliche Folge der Adoption § 1757 Abs. 1 Satz 1 BGB. Eine gesonderte Erklärung ist ned notwendig Zwinkernd

Diese wäre nur bei getrennter Namensführung von Mutter und Adoptivvater erforderlich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.247

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption eines 14 jähr. russischen Kindes
Antwort #3 - 20.06.2006 um 13:42:54
 
Hi Junge...ich meine Ronny Durchgedreht,

irgendwie habe ich rausgelesen, dass die beiden keinen Ehenamen führen. Jetzt versteh ich selbst nicht mehr warum...muss an der Hitze liegen.

Natürlich wird kein Name bestimmt... nächstes Mal lese ich genauer. Ehrenwort Zwinkernd

Grüße

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption eines 14 jähr. russischen Kindes
Antwort #4 - 20.06.2006 um 13:49:41
 
Hi Blaise,

Zitat:
Der Junge möchte gerne den gleichen Nachnamen wie Mutter und Stiefvater haben


habe ich als Ehename interpretiert Zwinkernd

Die Hitze weicht auch mir das Hirn auf Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Joemi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption eines 14 jähr. russischen Kindes
Antwort #5 - 20.06.2006 um 16:27:27
 
Erst einmal Danke für eure Info`s!

Meine Frau und ich führen den gleichen Familiennamen.
Mein Stiefkind hat den Geburtsnamen.

Vielleicht hätte ich erwähnen sollen, das mein Stiefkind ein eigenes Aufenthaltsrecht geniesst. Soll heißen:
Meine Frau hatte damals für den Jungen einen eigenen Reisepass beantragt.
Darin ist die Aufenthaltsberechtigung eingeklebt.
Daher auch der andere Nachname.

Jö-Mi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption eines 14 jähr. russischen Kindes
Antwort #6 - 20.06.2006 um 19:29:54
 
Joemi schrieb am 20.06.2006 um 16:27:27:
Vielleicht hätte ich erwähnen sollen, das mein Stiefkind ein eigenes Aufenthaltsrecht geniesst. Soll heißen:
Meine Frau hatte damals für den Jungen einen eigenen Reisepass beantragt.
Darin ist die Aufenthaltsberechtigung eingeklebt.
Daher auch der andere Nachname.


Er hat eine eigene, im Zweifel aber keine eigenständige Aufenthaltserlaubnis.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Joemi
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 58
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption eines 14 jähr. russischen Kindes
Antwort #7 - 21.06.2006 um 09:16:47
 
Das kann natürlich sein, da er ja eigentlich in Verbindung mit seiner Mutter nach Deutschland eingereist ist.

Falls Jemand noch weitere Einzelheiten weiss, kann er mir auch gerne eine persönliche Nachricht schicken.

Dank an die "Schreiber" Smiley

Jö-Mi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema