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Familienbuch anlegen usw. nach Heirat in Indien (Gelesen: 1.667 mal)
Shangri-La
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never ending story


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienbuch anlegen usw. nach Heirat in Indien
20.06.2006 um 10:24:07
 
Hallo allerseits,

nachdem ich jetzt schon sehr viel hier im Forum gelesen habe, ist mir manches doch noch nicht so ganz klar.
Erst kurz zu meiner Situation: meine Freundin ist Inderin, ich bin Deutscher, wir wollen im April naechsten Jahres in Indien heiraten. Im Moment arbeiten wir beide in der Schweiz und das wird vorraussichtlich auch noch ein paar Jahre so bleiben.

Jetzt die Fragen:
1) Familienbuch: soweit ich es verstanden habe, beantragen wir nach der Heirat die Anlegung eines Familienbuches. Wozu ist das eigentlich gut? Was ist, wenn wir es nicht beantragen (oder erst spaeter)? Gelten wir auch ohne nach deutschem Recht als verheiratet?
2) Schengen-Visa (ich weiss, gehoert eigentlich in anderen Thread): wenn wir verheiratet sind, hat meine Frau dann automatisch ein Anrecht auf ein Schengen-Visa bzw. besser auf AE? Und kann man auch AE bekommen, wenn man nicht in Deutschland wohnt? Wir wollen ja nicht jedesmal zur Botschaft in Bern (btw, extrem unfreundliches Personal) fahren muessen, wenn wir meine Eltern besuchen wollen...
3) sonstige Tipps, Tricks, Warnungen...

Vielen Dank fuer Eure Hilfe
Shangri-La
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.06.2006 um 10:35:25
 
Shangri-La schrieb am 20.06.2006 um 10:24:07:
Jetzt die Fragen:
1) Familienbuch: soweit ich es verstanden habe, beantragen wir nach der Heirat die Anlegung eines Familienbuches. Wozu ist das eigentlich gut? Was ist, wenn wir es nicht beantragen (oder erst spaeter)? Gelten wir auch ohne nach deutschem Recht als verheiratet?



Hi soweit mit der Eheschließung formell alles ordnungsgemäß gelaufen ist und die materiellen Voraussetzungen des indischen und des deutschen Eheschließungsrechts eingehalten worden sind, wird Eure Ehe auch in Deutschland "anerkannt". Ihr geltet also auch in DE als verheiratet, soweit die Überprüfung der Heiratsurkunde durch den Vertrauensanwalt der Deutschen Botschaft in Indien entsprechend ausfällt.

Das Familienbuch ist keine Voraussetzung für die "Anerkennung" der Eheschließung in Deutschland, bietet aber den konkurrenzlosen Vorteil der Bestätigung der Eheschließung durch die deutsche Fachbehörde Standesamt. *
werbemodusaus
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Ihr tut Euch später bei einer evtl. Übersiedlung nach Deutschland sicher leichter wenn dieses Prüfverfahren bereits durch die Anlegung des Familienbuches dokumentiert werden kann Zwinkernd

Ausserdem ist hier in diesem forum auch des öfteren von Forderungen der Schweizer Behörden nach Anlegung eines deutschen familienbuches als Voraussetzung für die Einreise des ausl. Ehegatten des deutschen in die Schweiz zu lesen gewesen (glaube chann hatte so einen Thread )

Zitat:
2) Schengen-Visa (ich weiss, gehoert eigentlich in anderen Thread): wenn wir verheiratet sind, hat meine Frau dann automatisch ein Anrecht auf ein Schengen-Visa bzw. besser auf AE? Und kann man auch AE bekommen, wenn man nicht in Deutschland wohnt? Wir wollen ja nicht jedesmal zur Botschaft in Bern (btw, extrem unfreundliches Personal) fahren muessen, wenn wir meine Eltern besuchen wollen...


Eigentlich eher eine Frage für Ehe und Familie und oder EU/Schengen-Recht Zwinkernd

Nur soviel:  eine AE wird sie in DE nur bekommen wenn Du Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, denn die AE wird zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft erteilt.


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.06.2006 um 10:39:07
 
Shangri-La schrieb am 20.06.2006 um 10:24:07:
Erst kurz zu meiner Situation: meine Freundin ist Inderin, ich bin Deutscher, wir wollen im April naechsten Jahres in Indien heiraten. Im Moment arbeiten wir beide in der Schweiz und das wird vorraussichtlich auch noch ein paar Jahre so bleiben.


2) Schengen-Visa (ich weiss, gehoert eigentlich in anderen Thread): wenn wir verheiratet sind, hat meine Frau dann automatisch ein Anrecht auf ein Schengen-Visa bzw. besser auf AE? Und kann man auch AE bekommen, wenn man nicht in Deutschland wohnt? Wir wollen ja nicht jedesmal zur Botschaft in Bern (btw, extrem unfreundliches Personal) fahren muessen, wenn wir meine Eltern besuchen wollen...


Mir war so, als bekämen Ehegatten von EU-Bürgern in der Schweiz einen Aufenthaltsstatus vergleichbar dem der Aufenthaltserlaubnis-EU in Deutschland, da die Schweiz per Sonderabkommen an der Arbeitnehmerfreizügigkeit-EU teilnimmt.

Nicht verbunden damit ist die Berechtigung, Schengenland zu bereisen (demnächst aber immerhin im Transit möglich). Dafür ist gesondertes Visum erfoderlich.

Gruß, ULF
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Shangri-La
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.06.2006 um 10:49:44
 
Hallo,

danke Euch beiden erstmal fuer Eure Antworten.
Ab 1.1.2008 soll die Schweiz ja wohl Schengen-Vollanwender-Staat werden, dann hat sich das mit dem Visum sowieso erledigt... dann warten wir halt Zwinkernd
Was die Schweizer Rechtslage angeht, werde ich mich mal noch eingehender erkundigen, aber das duerfte eigentlich kein Problem sein, da wir ja beide bereits in der Schweiz arbeiten.

Gruss
Shangri-La
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