luthien schrieb am 20.06.2006 um 07:57:14:das heisst dann also, dass wir die Vaterschaftsanerkennung vielleicht erst in so einem Jahr machen können, oder was? Und bis dahin is das in Ordnung, dass mein Kind vaterlos aufwächst?
Falls die Vaterschaft nicht anerkannt werden kann, wäre evtl. eine Möglichkeit diese im Klageweg gerichtlich feststellen zu lassen (§ 1600 d BGB). Du könntest dafür ggf. auch einfach von ihm einen Vaterschaftstest (sicher in der Schweiz machbar) machen lassen, und diesen dem Gericht als Beweis vorlegen.
Zitat:Der Botschafter meinte wir sollten die Anerkennung doch in der Schweiz machen. Aber da braucht er eine Geburtsurkunde. Das Problem ist, das die von der Schweizer Botschaft in Delhi beglaubigt werden muss. Und leider gehört Indien zu den Ländern, wo die Botschaft erstmal einen Anwalt losschickt, der in einem mehrmonatigen Verfahren prüft, ob die Geburtsurkunde echt ist, das ganz kostet dann auch noch um die 500 €. Was eine Frechheit ist, das Ding ist vom Aussenministerium abgestempelt.
Natürlich ist das eine Frechheit *Ironie aus* wenn der Anwalt feststellt, dass bis zu 90 % der Urkunden die aber zu 100 % vom indischen Aussenministerium abgesegnet waren , inhaltlich falsch sind
Zitat:Aha, sollte ich einen Anwalt einschalten?
Das Geld würde ich sparen weil der Anwalt da nichts bewirken wird.
Fest steht, dass ein Einreiseanspruch nicht besteht weil eine Familie im rechtlichen Sinne nicht existiert.
Grüße
Ronny