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Anzeigen eines kindes bei standesamt (Gelesen: 6.940 mal)
Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 20.06.2006 um 18:21:30
 
haysam_hilflos schrieb am 19.06.2006 um 20:12:10:
Nein Die Mutter hat keinen gültigen Pass da darmals im libanon geboren ist (bÜRGERKRIEG ) UND WURD NICHT IM ZEVILREGISTER EINGETRAGEN DIE ELTERN SIND NACH DEUTSCHLAND GEFLÜCHTET SEIT DEM LEBEN DIE HIER


Seit wann lebt die Mutter Deines Kindes in Deutschland? Läßt sich ausschließen, daß sie hier oder anderswo standesamtlich oder in sonst anerkannter Form (gemeint ist jetzt nicht Eure islamische Trauung) geheiratet hat?

Gruß, ULF
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 20.06.2006 um 20:28:55
 
Zitat:
Hilft hier ggf. das Flüchtlingsprotokoll i.V. mit § 12 der Flüchtlingskonvention?


Hi Ulf,

nein dazu bedürfte es der Anerkennung als Flüchtling (im Sinne der GFK) und des rechtmäßigen Aufenthaltes Zwinkernd

Da se geduldet ist, liegt ein deutsches Personalstatut nicht vor Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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haysam_hilflos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 21.06.2006 um 18:47:57
 
Hallo Ronny und Ulf

Also Ich Habe bevor das kind auf die welt gekommen ist die Vaterschaft anerkannt  und wir haben beide das sorgerecht

Der Vater von ihr war vor kurzem noch im libanon und hat papiere beantragt und ihr ne Geburtsurkunde der hebamme geholt jetzt sagt ihre ausländer behöhrde  das man  solch ein dokument auch käuflich erwerben kann und nicht anerkannt  ist weil es nicht von der deutschen botschaft im libanon gestempelt ist...


und meine ausländerbehöhrde sagt das kind ist 100% deutsch nur sie kann nichts unternehmen das keine geburtsurkunde der mutter vorliegt


ich weiss echt nicht weiter....

ich habe die scheisse selber durchgemacht bin auch mit 1 jahr nach deutschland gekommen  und hatte auch nichts ausser eine geburtsurkunde der hebamme  darmals(80er jahre herrschte bürgerkrieg und unsere eltern haben uns nicht regestriet.. nach 20jahren habe ich erst den deutschen pass bekommen .

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haysam_hilflos
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 21.06.2006 um 18:58:52
 
Ja die Mutter meines kindes lebt jetzt schon seit 1986 BRD
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 22.06.2006 um 11:03:47
 
haysam_hilflos schrieb am 21.06.2006 um 18:47:57:
bin auch mit 1 jahr nach deutschland gekommen  und hatte auch nichts ausser eine geburtsurkunde der hebamme  darmals(80er jahre herrschte bürgerkrieg und unsere eltern haben uns nicht regestriet.. nach 20jahren habe ich erst den deutschen pass bekommen .


Kannst Du einmal berichten, welche Identitätsausweise Du zwischen Erlangung der Geburtsbescheinigung (auch aus dem Libanon, richtig?) und Einbürgerung hattest?

Gruß, ULF
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