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Einbürgerungsantrag Student (Gelesen: 1.665 mal)
adnileb
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Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsantrag Student
17.06.2006 um 20:56:00
 
Hallo
habe folgende Frage,
mein Mann möchte einen Einbürgerungsantrag stellen,
da wir beide noch Studenten sind würden wir gern wissen ob es eine Mindestverdienstgrenze gibt?
Ich bekomme Bafög und mein Mann arbeitet neben dem Studium...

vielen Dank
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.247

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerungsantrag Student
Antwort #1 - 18.06.2006 um 12:10:10
 
Hallo,

es gibt keine "Mindestverdientsgrenzen" bei den Einbürgerungen. Allerdings darf bei einer Einbürgerung nach §§ 8, 9 StAG kein Anspruch auf staatliche Sozialleistungen (SGB II oder SGB XII) bestehen.

Am besten erst mal überprüfen, ob
a) Ermessenseinbürgerung
b) Einbürgerung Ehegatten Deutscher oder
c) Anspruchseinbürgerung
in Frage kommt.

Genauere Erklärungen ohne Angaben zum vorherigen Aufenthalt und jetzigem ausländerrechtlichen Status sind nicht möglich.

Grüße

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.046

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 18.06.2006 um 13:46:03
 
adnileb schrieb am 17.06.2006 um 20:56:00:
beide noch Studenten


Sofern lediglich eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke nach § 16 oder 17 AufenthG vorliegt (die frühere Aufenthaltsbewilligung), dann ist damit überhaupt keine Einbürgerung möglich.
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Zeppelin
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für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #3 - 18.06.2006 um 23:21:28
 
Ralf schrieb am 18.06.2006 um 13:46:03:
Sofern lediglich eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke nach § 16 oder 17 AufenthG vorliegt (die frühere Aufenthaltsbewilligung), dann ist damit überhaupt keine Einbürgerung möglich.


Ich hatte es so verstanden, dass adnileb Deutsche Staatsbürgerin ist (obwohl es nicht explizit dasteht.)

Dann wäre die Einbürgerung ihres Ehemannes sehr wohl möglich, auch wenn er Student ist - oder auch beide.

Fraglich wäre dann vor allem, ob der Bezug von BAFöG durch sie wie ALG II o.ä. angesehen wird. Denn wenn er selbst wirtschaftlich unabhängig von Sozialleistungen ist, aber nicht sie, gibt es auch keine Einbürgerung, aber zumindest eine Aufenthaltsgenehmigung für Ihren Ehemann, die ihn deutlich besser stellt, als die für einen ausländischen Studenten.
Letzteres gilt vor allem für die Befreiung von Beschränkungen der erlaubten Arbeitstage und einige andere Freizügigkeiten (z.B. Erweiterung des AT auf den Schengenraum etc.)

Aber eben nur, wenn Sie Deutsche ist.
Fragezeichen Vielleicht erfahren wir das ja noch. Fragezeichen

Gruß,
Zeppelin
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