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Verpflichtungserklärung (Gelesen: 6.416 mal)
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 12.07.2006 um 11:09:16
 
ChicaLoca schrieb am 11.07.2006 um 09:00:48:
auch wenn es möglich ist in der VE das kreuzchen bei "nicht glaubhaft gemacht" anzubringen, wird es wohl kaum eine ABH machen
würde ja auch keinen sinn machen


Die finanzielle Garantie könnte ja auch von vierter Seite erbracht werden, nur wurde das Schutzbriefverfahren aus gutem Grund abgeschafft...

Gruß, ULF

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