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Verpflichtungserklärung (Gelesen: 6.415 mal)
Twist
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.06.2006 um 19:52:57
 
Hallo

habe da eine Frage.
War heute bei der ABH wegen der Verpflichtungserklärung weil ich
meine Tante und ihren Mann hier nach Deutschland einladen will.
Die Verpflichtungserklärung habe ich bekommen nur ist bei dieser Erklärung
wegen der finanziellen Leistungsfähigkeit glaubhaft gemacht angekreuzt und nicht nachgewiesen.Was heisst das konkret?
Muss bei der Beantragung im Heimatland meiner Tante irgendwas weiteres für
das Visum wie Gehaltsabrechnung von mir beigefügt werden oder ist diese Verpflichtungserklärung ausreichend?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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Mick
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Antwort #1 - 16.06.2006 um 20:45:10
 
Hoi,
mehr als "glaubhaft machen" geht im Grunde gar nicht.
Andernfalls müsste die ABH Auskünfte bei der Schufa
und im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes einholen.
Ist schon ok so.
Es soll in jedem Fall eine Kopie der VE mit zur Botschaft
genommen werden. Die Botschaft behält die Kopie, das
Original muss ggf. beim Grenzübertritt vorgelegt werden.
Es reicht eine einfache Kopie ohne Beglaubigung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Saxonicus
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Antwort #2 - 16.06.2006 um 21:58:23
 
Mick schrieb am 16.06.2006 um 20:45:10:
Es soll in jedem Fall eine Kopie der VE mit zur Botschaft
genommen werden. Die Botschaft behält die Kopie, das
Original muss ggf. beim Grenzübertritt vorgelegt werden.
Es reicht eine einfache Kopie ohne Beglaubigung.



Nach meinen Erfahrungen muß das Original der VE bei der Visabeantragung vorgelegt werden.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Mick
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Antwort #3 - 17.06.2006 um 00:15:37
 
Saxonicus schrieb am 16.06.2006 um 21:58:23:
Nach meinen Erfahrungen muß das Original der VE bei der Visabeantragung vorgelegt werden.


Sorry, so meinte ich es: Original UND Kopie mit zur
Botschaft nehmen. Die Botschaft behält nur die Kopie.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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crazyorgan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.06.2006 um 08:25:28
 
Twist schrieb am 16.06.2006 um 19:52:57:
Hallo

wegen der finanziellen Leistungsfähigkeit glaubhaft gemacht angekreuzt und nicht nachgewiesen.Was heisst das konkret?
Muss bei der Beantragung im Heimatland meiner Tante irgendwas weiteres für
das Visum wie Gehaltsabrechnung von mir beigefügt werden oder ist diese Verpflichtungserklärung ausreichend?


wird die finanzielle leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen
kann das versagungsgrund sein. kann muss aber nicht.
man sollte die anzahl der offenen fragen bei visumantrag
klein halten.
c.o.
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Zeppelin
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Antwort #5 - 17.06.2006 um 10:17:40
 
Twist schrieb am 16.06.2006 um 19:52:57:
...
Die Verpflichtungserklärung habe ich bekommen nur ist bei dieser Erklärung
wegen der finanziellen Leistungsfähigkeit glaubhaft gemacht angekreuzt und nicht nachgewiesen.Was heisst das konkret?

Also für mich liest sich das so, als wenn die ABH Dir einfach so abgekauft hat dass Du flüssig bist. Vielleicht hast Du ja an irgend einer Stelle im Gespräch Deinen Beruf erwähnt?

Was übrigens den Hinweis von Mick angeht: In der Tat verlangt die Botschaft das Original der VE und eine einfache Kopie. Man muss deshalb sehr darauf achten, dass das Original nicht verloren geht.

Leider ist nicht in allen Staaten die Post so zuverlässig wie hier. Deshalb hatte ich in so einem Fall vorsichtshalber vorab zwei beglaubigte Kopien anfertigen lassen, davon eine behalten und eine mit einem persönlichen Kurier (einem vertrauenswürdigen Bekannten, der zufällig in die betreffende Stadt in RUS reiste,) überbringen lassen. Das Original habe ich mit der normalen Post geschickt. Es kam auch an, aber erst nach vier Wochen! Das war dann schon mehr als eng, um noch rechtzeitig das Visum zu bekommen bzw. den gebuchten Flug noch zu erwischen.
Vorab hatte ich mir vom Konsulat bestätigen lassen, dass man dort u.U. auch die beglaubigte Kopie akzeptieren würde.

Gruß,
Zeppelin
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ronny
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Antwort #6 - 17.06.2006 um 10:50:12
 
crazyorgan schrieb am 17.06.2006 um 08:25:28:
wird die finanzielle leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen
kann das versagungsgrund sein.



Sorry, das ist Quatsch und verunsichert die Fragerin :

Die labhaftmachung der Leistungsfähigkeit reicht aus weil , wie Mick bereits erwähnte , ein Nachweis der Leistungsfähigkeit kaum zu führen ist Zwinkernd

Oder soll jedesmal ein Komplett-Check (Schufa, Bank etc. ) gemacht werden ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #7 - 17.06.2006 um 15:58:33
 
ronny schrieb am 17.06.2006 um 10:50:12:
Sorry, das ist Quatsch und verunsichert die Fragerin :

Die labhaftmachung der Leistungsfähigkeit reicht aus weil , wie Mick bereits erwähnte , ein Nachweis der Leistungsfähigkeit kaum zu führen ist Zwinkernd

Oder soll jedesmal ein Komplett-Check (Schufa, Bank etc. ) gemacht werden ?

Grüße
Ronny Zwinkernd



wenn du es besser weisst als unsere diplomaten. bitte schön








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ronny
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Antwort #8 - 17.06.2006 um 16:32:25
 
crazyorgan schrieb am 17.06.2006 um 15:58:33:
wenn du es besser weisst als unsere diplomaten. bitte schön



Welcher Diplomat verlangt bitte schön definitiv einen NACHWEIS der finanziellen Leistungsfähigkeit ??

Butter bei die Fische Zwinkernd
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Antwort #9 - 17.06.2006 um 17:51:55
 
Zitat:
Also für mich liest sich das so, als wenn die ABH Dir einfach so abgekauft hat dass Du flüssig bist. Vielleicht hast Du ja an irgend einer Stelle im Gespräch Deinen Beruf erwähnt?


Ich habe der Dame im Amt schon gesagt wo ich arbeite und habe sogar die Gehaltsabrechnungen mitgenommen aber es wurde garnicht danach erst gefragt.
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Zeppelin
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Antwort #10 - 17.06.2006 um 17:57:35
 
Twist schrieb am 17.06.2006 um 17:51:55:
Ich habe der Dame im Amt schon gesagt wo ich arbeite und habe sogar die Gehaltsabrechnungen mitgenommen aber es wurde garnicht danach erst gefragt.


Durchgedreht Na dann hast Du offenbar "mit Deinem guten Namen bezahlt."
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crazyorgan
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Antwort #11 - 17.06.2006 um 22:32:15
 
ronny schrieb am 17.06.2006 um 16:32:25:
Welcher Diplomat verlangt bitte schön definitiv einen NACHWEIS der finanziellen Leistungsfähigkeit ??

Butter bei die Fische Zwinkernd



der mitarbeiter im diplomatischen dienst hier
konsular- und rechtsreferat der
endlich über visaerteilung oder versagung entscheidet.

es stellt sich die frage weshalb legte der
einlader seine einkünfte bei der alb nicht vor.


ungenaue unvollständige unterlagen und oder
offene fragen erhöhen das risiko der visumversagung.

hinterher ist das geschrei in allen foren dann groß

 


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Mick
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Antwort #12 - 17.06.2006 um 23:13:39
 
crazyorgan schrieb am 17.06.2006 um 15:58:33:
wenn du es besser weisst als unsere diplomaten. bitte schön


Hoi,
nochmal zur Klarstellung: Es ist völlig normal und mit
Sicherheit überwiegende Praxis, dass in der VE das
Feld "glaubhaft gemacht" und nicht "nachgewiesen"
angekreuzt wird. Ebenfalls normal ist es, dass dieses
auch nach Prüfung der Einkommensverhältnisse ge-
schieht und weiter, dass dieses von den Botschaften
akzeptiert wird.
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Antwort #13 - 06.07.2006 um 13:37:47
 
Zitat:
Ich habe der Dame im Amt schon gesagt wo ich arbeite und habe sogar die Gehaltsabrechnungen mitgenommen aber es wurde garnicht danach erst gefragt.


was hat sie denn alles gefordert? würde mich mal interessieren
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Antwort #14 - 11.07.2006 um 09:00:48
 
Mick schrieb am 17.06.2006 um 23:13:39:
Ebenfalls normal ist es, dass dieses
auch nach Prüfung der Einkommensverhältnisse ge-
schieht und weiter, dass dieses von den Botschaften
akzeptiert wird.

das sehe ich genauso

zumal die wenigsten ABH's eine Verpflichtungserklärung entgegen nehmen, wenn der einlader nicht über ein "geeignetes" einkommen verfügt
auch wenn es möglich ist in der VE das kreuzchen bei "nicht glaubhaft gemacht" anzubringen, wird es wohl kaum eine ABH machen
würde ja auch keinen sinn machen
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