Eifelwolf schrieb am 16.06.2006 um 23:22:50:Gibt es denn nicht irgendwie die Möglichkeit, daß die Beiden zusammen einreisen?
Ja, gibt es. Aber wohl nicht so, wie Du Dir das offenbar vorstellst. (Sorry, dass bei Deinem Posting die Alarmglocken anschlagen.)
Zitat: Und was ist in dem Falle günstiger, Heirat in Thailand oder Deutschland?
LG und vielen Dank im Voraus
Holger
Noch mal sorry. Den Begriff "günstiger" würde ich in diesem Kontext besser nicht gebrauchen.
Aber gehen wir mal davon aus, dass Du es ernst meinst, und Dir aller Konsequenzen bewusst bist. Unter dieser Bedingung kann man guten Gewissens folgendes empfehlen:
1. Besorgt Euch alle nötigen Papiere für eine Heirat. (Welche das genau sind, findest Du hier im Forum oder bei Deinem Standesamt.)
2. Lade Deine angestrebte Gattin und ihre Tochter zunächst zu einem Besuchstaufenthalt ein - mit allem was dazu gehört. (siehe u.a.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#68)
3. Nutzt diesen Besuch, um Euren Entschluss zu überprüfen. Sofern Ihr dazu steht, könntet Ihr bei der Gelegenheit gemeinsam zum Standesamt gehen und dort Eure Absicht zur Eheschließung anmelden.
3a. Lass Dich beraten, ob und unter welchen Bedingungen eine Adoption der Tochter Deiner angestrebten Ehegattin möglich ist.
4. Wenn die erfordelichen Verfahren in D eingeleitet sind, reisen Frau und Tochter zunächst wieder zurück in die Heimat.
5. Wenn es von allen Beteiligten - vor allem von Euch allen Dreien- "grünes Licht gibt, können Frau und Tochter durchaus erneut zu einer Besuchsreise nach D kommen. Es ist nicht verboten, bei einem solchen Anlass auch zu heiraten. (Mit einer Adoption Deinerseits dürfte es zwar nicht ganz so schell gehen, aber wenn die Tochter bei allem dabei ist, werden auch dafür begünstigende Indikatoren geschaffen.)
6. Im Allgemeinen heißt es, man braucht nach der Bestätigung, dass der Heirat nichts im Wege steht, ein sog. Eheschließungsvisum. Das ist aber nur dann zutreffend, wenn aus den Einladungen für die unter 2. und 5. genannten Besuchsaufenthalte oder anderen Angaben hervor geht, dass die gewünschte Einreise dem Zweck der Eheschließung dient. Da aber erst mit dem "Ja" und den Unterschriften beim Standesamt die Eheschließung nicht mehr nur Absicht ist, sondern besiegelt wird / würde, ist alles bis dahin ein gewöhnlicher Besuch.
7. Sollte es zu diesem "Ja" kommen, schnell noch den Wohnsitz anmelden und mit Heiratsurkunde, Meldebescheinigung, Pässen etc. zur Ausländerbehörde (Passbilder ncht vergessen) und den
AT für die frisch gebackene Gattin besorgen.
7a. Was aus der Tochter in dieser Situation wird, kann man aus dieser Situation nicht sagen, aber ich gehe mal davon aus, dass das Mädchen bis zu einer Entscheidung über eine Adoption zumindest eine Duldung bekommt - also nicht allein zurück muss. Schlimmstenfalls müsste die Mama nochmal mit ihrer Tochter zurück, bis die Würfel gefallen sind.
8. Lebt als glückliche Familie und vergesst nie, dass ihr damit etwas elementar verbindendes erreicht haben könntet.
Den hier beschriebenen Weg halte ich für den besten, wenn man von vornherein Folgeprobleme (FZF, Scheineheverdacht, potenziellen Eheirrtum etc.) ausschließen will, so weit das eben geht.
Auf den ersten Blick scheint der zeitliche und finanzielle Aufwand hoch zu sein, aber er "rechnet" sich nicht nur in monetärer Hinsicht.
Alles Übrige überlasse ich den Experten im Forum und wünsche meinerseits gutes Gelingen.
Grüße,
Zeppelin