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Thailänderin heiraten (Gelesen: 11.778 mal)
Eifelwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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16.06.2006 um 10:03:43
 
Hallo,

ich habe vor zwei Monaten per Internet eine Thailänderin kennengelernt. Im Oktober will ich sie besuchen. Danach haben wir geplant, zu heiraten und zusammen in Deutschland zu leben. Ich würde nun gerne wissen, wie ich hier am Besten vorgehe, was wann wo beantragt werden muß, damit das möglichst schnell und reibungslos über die Bühne geht. Ihre 8-jährige uneheliche Tochter müßte auch mitkommen (Bedingung). Bisher habe ich noch gar keine Erfahrung mit Ausländerrecht, daher würde ich mich über hilfreiche Zuschriften sehr freuen.
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Eifelwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 16.06.2006 um 23:22:50
 
Hallo nochmal! Smiley

Ich glaube, das zentrale Problem geht aus meinem Posting nicht richtig hervor. So wie ich gehört habe, kann eine FZF für das Kind der Ausländerin erst beantragt werden, wenn die Ausländerin selbst hier in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat. Das würde aber bedeuten, daß das Kind in der Zwischenzeit nicht mit nach Deutschland einreisen darf. Offensichtlich wird aber immer davon ausgegangen, daß Kinder so lange bei der Familie bleiben. Eine Unterbringung im Heimatland ist aber organisatorisch nicht machbar. Gibt es denn nicht irgendwie die Möglichkeit, daß die Beiden zusammen einreisen? Und was ist in dem Falle günstiger, Heirat in Thailand oder Deutschland?

LG und vielen Dank im Voraus
Holger
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Zeppelin
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Antwort #2 - 17.06.2006 um 01:09:38
 
Eifelwolf schrieb am 16.06.2006 um 23:22:50:
Gibt es denn nicht irgendwie die Möglichkeit, daß die Beiden zusammen einreisen?

Ja, gibt es. Aber wohl nicht so, wie Du Dir das offenbar vorstellst. (Sorry, dass bei Deinem Posting die Alarmglocken anschlagen.)

Zitat:
Und was ist in dem Falle günstiger, Heirat in Thailand oder Deutschland?
LG und vielen Dank im Voraus
Holger

Noch mal sorry. Den Begriff "günstiger" würde ich in diesem Kontext besser nicht gebrauchen.
Aber gehen wir mal davon aus, dass Du es ernst meinst, und Dir aller Konsequenzen bewusst bist. Unter dieser Bedingung kann man guten Gewissens folgendes empfehlen:

1. Besorgt Euch alle nötigen Papiere für eine Heirat. (Welche das genau sind, findest Du hier im Forum oder bei Deinem Standesamt.)
2. Lade Deine angestrebte Gattin und ihre Tochter zunächst zu einem Besuchstaufenthalt ein - mit allem was dazu gehört. (siehe u.a. http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#68)
3. Nutzt diesen Besuch, um Euren Entschluss zu überprüfen. Sofern Ihr dazu steht, könntet Ihr bei der Gelegenheit gemeinsam zum Standesamt gehen und dort Eure Absicht zur Eheschließung anmelden.
3a. Lass Dich beraten, ob und unter welchen Bedingungen eine Adoption der Tochter Deiner angestrebten Ehegattin möglich ist.
4. Wenn die erfordelichen Verfahren in D eingeleitet sind, reisen Frau und Tochter zunächst wieder zurück in die Heimat.
5. Wenn es von allen Beteiligten - vor allem von Euch allen Dreien-  "grünes Licht gibt, können Frau und Tochter durchaus erneut zu einer Besuchsreise nach D kommen. Es ist nicht verboten, bei einem solchen Anlass auch zu heiraten. (Mit einer Adoption Deinerseits dürfte es zwar nicht ganz so schell gehen, aber wenn die Tochter bei allem dabei ist, werden auch dafür begünstigende Indikatoren geschaffen.)
6. Im Allgemeinen heißt es, man braucht nach der Bestätigung, dass der Heirat nichts im Wege steht, ein sog. Eheschließungsvisum. Das ist aber nur dann zutreffend, wenn aus den Einladungen für die unter 2. und 5. genannten Besuchsaufenthalte oder anderen Angaben hervor geht, dass die gewünschte Einreise dem Zweck der Eheschließung dient. Da aber erst mit dem "Ja" und den Unterschriften beim Standesamt die Eheschließung nicht mehr nur Absicht ist, sondern besiegelt wird / würde, ist alles bis dahin ein gewöhnlicher Besuch.
7. Sollte es zu diesem "Ja" kommen, schnell noch den Wohnsitz anmelden und mit Heiratsurkunde, Meldebescheinigung, Pässen etc. zur Ausländerbehörde (Passbilder ncht vergessen) und den AT für die frisch gebackene Gattin besorgen.
7a. Was aus der Tochter in dieser Situation wird, kann man aus dieser Situation nicht sagen, aber ich gehe mal davon aus, dass das Mädchen bis zu einer Entscheidung über eine Adoption zumindest eine Duldung bekommt - also nicht allein zurück muss. Schlimmstenfalls müsste die Mama nochmal mit ihrer Tochter zurück, bis die Würfel gefallen sind.
8. Lebt als glückliche Familie und vergesst nie, dass ihr damit etwas elementar verbindendes erreicht haben könntet.

Den hier beschriebenen Weg halte ich für den besten, wenn man von vornherein Folgeprobleme (FZF, Scheineheverdacht, potenziellen Eheirrtum etc.) ausschließen will, so weit das eben geht.
Auf den ersten Blick scheint der zeitliche und finanzielle Aufwand hoch zu sein, aber er "rechnet" sich nicht nur in monetärer Hinsicht.

Alles Übrige überlasse ich den Experten im Forum und wünsche meinerseits gutes Gelingen.

Grüße,
Zeppelin
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Eifelwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 17.06.2006 um 07:07:48
 
Tja, offenbar gibt es für das erste Besuchsvisum schon das Problem, daß die Rückkehrbereitschaft schwierig nachzuweisen ist. Sie hat zwar einen Job, aber wer kriegt schon so ohne weiteres einen längeren Urlaub? Und da die Tochter mitkommen soll, kann die Familienbindung auch nicht als Beleg herhalten. Und wenn schon eine Eheschließung beabsichtigt ist, wird im zweiten Fall doch erst recht kein Besuchsvisum mehr ausgestellt. Oder sehe ich das falsch?
Die Vorgehensweisen für das ganze Prozedere sind ja eigentlich klar. Nur wird nirgendwo berücksichtigt, daß hierbei auch ein Kind im Spiel sein kann, das natürlich bei der Mutter bleiben sollte.
Ich hatte gehofft, hier Leute zu finden, die auch schon einmal eine Frau mit Kind geheiratet haben. Gibt es nicht die Möglichkeit, auch bei einem Eheschließungsvisum das Kind mitzunehmen? Ist doch irgendwie natürlich, oder nicht?
Was die Alarmglocken betrifft, die läuten bei mir selbstverständlich auch.  Smiley
Werde mir noch was einfallen lassen müssen, um da jeden Verdacht auszuräumen. Aber wer kann das letztlich schon?
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Abu
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Antwort #4 - 19.06.2006 um 00:20:00
 
Eifelwolf schrieb am 16.06.2006 um 23:22:50:
Ich glaube, das zentrale Problem geht aus meinem Posting nicht richtig hervor. So wie ich gehört habe, kann eine FZF für das Kind der Ausländerin erst beantragt werden, wenn die Ausländerin selbst hier in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat. Das würde aber bedeuten, daß das Kind in der Zwischenzeit nicht mit nach Deutschland einreisen darf. Offensichtlich wird aber immer davon ausgegangen, daß Kinder so lange bei der Familie bleiben. Eine Unterbringung im Heimatland ist aber organisatorisch nicht machbar. Gibt es denn nicht irgendwie die Möglichkeit, daß die Beiden zusammen einreisen? Und was ist in dem Falle günstiger, Heirat in Thailand oder Deutschland?
Bei einer Heirat in Thailand können die Familienzusammenführungs(Fzf)-Visa für Ehefrau und Stieftochter gleichzeitig beantragt werden und beide können - die Genehmigung vorausgesetzt - gemeinsam einreisen. Bei einer Heirat in D bin ich mir nicht sicher, ob Heiratsvisum und FzF-Visum für die Stieftochter gemeinsam beantragt werden können; ich bin aber eher skeptisch, weil die zukünftige Ehefrau zu dem Zeitpunkt noch keinen Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis hat.

Zeppelin schrieb am 17.06.2006 um 01:09:38:
Den hier beschriebenen Weg halte ich für den besten,..
Der von dir beschriebene Weg ist
1. unrealistisch, da - wie Eifelwolf bereits selbst gemerkt hat - die Erteilung eines Besuchsvisum an die thailändische Frau samt Tochter sehr unwahrscheinlich ist.
2. nicht zielführend, da die empfohlene Adoption weder notwendig noch sinnvoll ist.
2. gefährlich, da die Beantragung eines Besuchsvisum in der Absicht, in D zu heiraten (und hiervon ist ja bei einer vorherigen Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt auszugehen) eine Straftat darstellt (§ 95 Abs. 2 Nr. 2), die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.

@ Eifelwolf,

Hat die Dame das alleine Sorgerecht? Ansonsten wird es schwierig mit der Fzf der Tochter...

Abu

P.S. für Eifelwolf (off-topic):
So wie Du das ganze schilderst, würde ich das Ganze irgendwo zwischen mutig und wahnwitzig ansiedeln... 
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Eifelwolf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #5 - 19.06.2006 um 01:52:09
 
@Abu:
Danke, das kam mir auch nicht hundertprozentig koscher vor, was Zeppelin da geschrieben hat.

Ob Mut oder eher Wahnwitz weiß ich selbst nicht so genau!  Schockiert/Erstaunt

Wir führen regen Briefwechsel und ich habe eigentlich einen sehr guten Eindruck. Zumindest habe ich noch keinen Anhaltspunkt gefunden, daß sie in irgendeiner Form unehrlich ist. Trotzdem bleibt mir immer noch ein etwas mulmiges Gefühl bei der Sache. Werde also wachsam bleiben. Noch sind wir ja auch nicht verheiratet. Wie gesagt, im Oktober fahre ich erst einmal zu Besuch. Dann sieht man weiter. Ich fände es halt nur schön, bereits im Vorfeld zu wissen, wie es denn danach weitergehen könnte, wenn ich meine, bzw. wir unsere endgültige Entscheidung getroffen haben.

Bezüglich des alleinigen Sorgerechts habe ich sie auch schon gefragt. Sie sagte ja, mit der Begründung, daß die Tochter ihren Familiennamen trägt. Werde ich aber dann im Oktober nochmal verifizieren. Wo bekomme ich darüber eine verbindliche Auskunft? Standesamt? Geburtsurkunde? Falls nicht, welche Möglichkeiten gäbe es dann noch? Der Vater hat sich schon vor Jahren aus dem Staub gemacht.

LG Holger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 19.06.2006 um 05:30:24
 
Hallo,

ich muß den Vorschlag, die Dame zunächst für eine Prüfung der Alltagstauglichkeit der Beziehung für längere Zeit nach Deutschland einzuladen zustimmen. Und Achtung!!! Aus eigener Erfahrung weiß ich leider, das mind 50% alle Thaifrauen aus rein monitären Intersesse nach Deutschland kommen. Mache darum blos nicht den Fehler bei der Damen den Farang mit der dicken Marie zu spielen. Du wärst nicht der erste der nach allen Regeln der Kunst in den Ruin getrieben und anschließen fallen gelassen wird. Nicht umsonst liegt die Scheidungsrate deutsch-thailändische Ehen bei 80%. Die Botschaft muß daher lauten und konsequent durchgezogen werden. Ich habe nichts, bei mir ist nichts zu hohlen, ich schaufel nicht einen müden Euro nach Thailand, wenn du Geld für die Familie brauchst, mußt Du dir einen Job suchen und es dir erarbeiten. Kommt die Dame dann trotzdem, kann dich nicht erweichen und bleibt trotzdem da, kannst du davon ausgehen, das zumindest etwas Herzblut in der Beziehung steckt. Wenn tatsächlich das Herzblut die Absicheten der Dame bestimmt, wirst du das Paradies auf Erden haben.

Jedoch sind die Hürden für ein Touristenvisum ziemlich hoch geworden und kaum ein Thaimädel kann sie noch erfüllen, es sei denn sie hat geradlinige Verwandte in Deutschland (Mutter, Vater, Bruder, Schwester) die sie besuchen kann.

Es gibt jedoch alternativen. Überprüft einmal, ob für Sie in ihrem Beruf deutsche Sprachkenntnisse von Vorteil sind. Dann kann Sie ein Schulvisum zum Deutsch lernen beantragen. Vorraussetzung dafür ist ein Deutschkurs (z.B. An der VHS) mit wenigsten 20 Unterrichtsstunden pro Woche mit dem Lernziel Europäisches Sprachenzertifikat Deutsch im ersten Jahr und im Zweiten Jahr die Prüfung vor dem Goethe-Institut. Die Sprachschule muß dabei bescheinigen, das die Stundenzahl gegeben ist und ein Platz zur Verfügung steht. Ob sie tatsächlich angemeldet und der Kurs bezahlt ist, spielt zunächst erstmal keine Rolle.  Das Visum wird zunächst für drei Monate ausgestellt, nach drei Monaten ist eine Bescheinigung der Schule vorzulegen, das am Unterricht regelmäßig teilgenommen wurde, dann wird das Visa in der Regel
bis zur Prüfung zum Sprachenzertifikat verlängert. Wird die Prüfung im ersten Anlauf bestanden (was den meisten Thais sehr, sehr schwer fällt) kann das Visum um ein weiters Jahr verlängert werden. Geht sie nicht zur Schule...muß sie nach drei Monaten wieder nach Hause. Tipp: bucht nur ein Onewayticket und schließt eine Reiseversicherung für ein Jahr zum Tagestarif ab (Hanse Merkur). Sollte sie früher abreisen, bekommt Du die Versicherungsprämie erstattet. Und ein Onewayticket ist im Gegensatz zu einem drei-Monat-Ticket) glaubhaft für die Ernsthaftigkeit des Schulbesuch. Des weiteren sollte die Einreise etwa 3 Wochen vor Schulbeginn erfolgen, dies ist zur Aklimatisierierung besser und dient schon zum ersten kennenlernen.

Im Gegensatz zu manchen Behauptungen ist es, zum Leidwesen der Ausländerbehörden, nicht verboten in Deutschland zu heiraten, wenn man nicht mit einem Heiratsvisum eingereist ist. Heiraten gehört zu den perönlichen Freiheitsrechten, die durch das Grundgesetz geschützt sind. Keine visatechnische Anordnung kann das Grundgesetz bzw. das Standesrecht aushebeln, jeder der sich legal in Deutschland aufhält, darf in Deutschland heiraten. Es sei denn es liegt ein Visabetrug vor (dazu später mehr)

Aus diesem Grund kann auch die letzte Alternative seine Süße nach Deutschland zu holen nicht abgelehnt werden, das Heiratsvisum: Dies ist verwaltungstechnisch das aufwendigste und finanziell das teuerste Visum.

Gehe zum zuständigen Standesamt und lasse dir dort erklären welche Dokumente in euerem speziellen Fall benötigt werden. Wenn die Dame noch nicht verheiratet war sind dies: Nachweis des legalen Aufenthaltes und des Wohnsitzes(die Dame nach Einreise beim Einwohnermeldeamt in Deutschland anmelden). Geburtsurkunde, Auszug aus dem Hauspapier, Ledigkeitsbescheinigung des Heimatstandesamtes (Amphoe), Ledigkeitsbescheinigung des Zentralstandesamtes (Auszug aus dem Personenregister beim zentralen Meldeamt in Bangkok), eine Kopie des Reisepasse sowie die Beitrittserklärung (bekommst Du beim Standesamt) mit der die Frau dich bevollmächtigt in ihrem Namen in Deutschland die Ehe anzumelden. Die Thai-Dokumente sind von einem anerkannten Dolmetscher übersetzt gemeinsam mit dem Visaantrag der deutschen Botschaft in Bangkok zur Legalisation vorzulegen. Die Beitrittserklärung wird der Dame bei der Botschaft erleutert und deren Unterschrift und die Passkopie beglaubigt. Liegen alle Dokumente aus Thailand beim Standesamt in Deutschland vor. Bekommst du eine ensprechende Bescheinigung, die Du nach Thailand schickts und mit der Sie eine Vorabgenehmigung zur Einreise beantragt, weil die weiteren Dokumente für die Hochzeit nur beschafft werden können, wenn die Frau in Deutschland ist (nicht vergessen ein Oneway Flugticket und eine dreimonatige Reiseversicherung vorzulegen). Als da sind das Konsularische Ehefähigkeitszeugnis von der Thai-Botschaft in Berlin, für das beide nach Berlin müssen (dafür benötigt man Kopien der Thai-Dokumente, die beim Standesamt abzugeben sind). Dies Dokument ist notwendig um den Antrag auf Befreiung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis stellen zu können.

Bei manchen Ausländerbehörden kann man das Verfahren abkürzen, in dem man die Bescheinigung direkt zum Amt bringt, denn die Genehmigung zur Einreise kommt sowieso von dort. Das hängt von der Kulanz der Behörde ab..einfach mal höflich anfragen.

Hier noch eine Anmerkung bei jedem Besuch auf dem Standesamt bei dem die Dame dabei ist, muß ein Dolmetscher dabei sein muß, manchmal recht es, wenn jemand mit ausreichenden Sprachkenntnissen dabei ist, der dann für den Einzelfall vereidigt wird). Hat dann das OLG grünes Licht gegeben steht der Hochzeit nichts mehr im wege. Wenn das Standesamt mitzieht kann man das Visum verlängern, wenn nicht rechtzeitig vor Visaende eine Trauungstermin zur Verfügung steht (oder man plötzlich krank wird und einen neuen Termin braucht). Die Anmeldung zur Ehschließung ist 6 Monate gültig.

Nach der Hochzeit muß man bei der Thai-Botschaft in Berlin die Ehe registrieren lassen (Internatinale Heiratsurkunde mit Apostille), sonst ist man nach thailändischen Recht nicht verheiratet, dabei wird die Ehe auch im Pass der Dame eingetragen (das geht auf dem Postweg). Beim ersten gemeinsamen Thailandbesuch ist dann die Ehe beim Amphoe anzumelden und der Personalausweis der Frau zu ändern, sonst kann später der Reisepass der Frau nicht von der Botschaft in Berlin verlängert werden.

Ist die Dame bereits in Deutschland sind mit Ausnahme der Beitritterklärung die gleichen Dokumente vorzulegen wie beim Heiratsvisum. Deshalb sollte man schon vor der Abreise der Frau nach Deutschland ein Familienmitglied mit den entsprechenden vordatierten Vollmachten versehen. Auch wenn der Entschluss zu heiraten schon vor der Einreise feststand, sollte die Beantragung, Übersetzung und Vorlage der notwendigen Dokumente erst nach der Einreise in Deutschland erfolgen, sonst könnte das Visum entzogen werden, weil dies unter Vorgabe falscher Tatsachen beantragt wurde (Visabetrug). Hier liegt auch ein weiters Hindernis. Die Beschaffung der Dokumente dauert, wenn es schnell geht, vier Wochen. Standart sind 6 Wochen es kann aber auch ein halbes Jahr dauern, was allein an den Thailändischen Behörden liegt. Wenn die Eheschließung angemeldet ist, kann (muß nicht) das Touristvisa der Frau zur Eheschließung verlängert werden. Auch hier kann eventuell ein Visabetrug unterstellt werden. Hierzu noch ein Tipp: Die offizielle Einladung (Verpflichtungerklärung) sollte jemand anders (ein Familienmitglied der Frau in Deutschland oder ein guter Freund) abgeben und nicht der potenzielle Bräutigam. Das gleiche gilt für die Reiseversicherung. Dann wird es glaubhaft das man sich erst in Deutschland kennengelernt hat und nimmt so der Botschaft und der Ausländerbehörde in Sachen Visabetrug den Wind aus den Segeln.

viel Spaß bei der Umsetzung.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.06.2006 um 11:49:29
 
baerchen.aus.hl schrieb am 19.06.2006 um 05:30:24:
Jedoch sind die Hürden für ein Touristenvisum ziemlich hoch geworden und kaum ein Thaimädel kann sie noch erfüllen, es sei denn sie hat geradlinige Verwandte in Deutschland (Mutter, Vater, Bruder, Schwester) die sie besuchen kann.


Das aber bezeichnet man dann als Besuchsvisum, zumindest wenn es auf Einladung beruht.

Gruß, ULF
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Antwort #8 - 19.06.2006 um 11:52:56
 
Eifelwolf schrieb am 19.06.2006 um 01:52:09:
Bezüglich des alleinigen Sorgerechts habe ich sie auch schon gefragt. Sie sagte ja, mit der Begründung, daß die Tochter ihren Familiennamen trägt. Werde ich aber dann im Oktober nochmal verifizieren. Wo bekomme ich darüber eine verbindliche Auskunft? Standesamt? Geburtsurkunde? Falls nicht, welche Möglichkeiten gäbe es dann noch? Der Vater hat sich schon vor Jahren aus dem Staub gemacht.
Ich denke nicht, daß der Familienname alleine etwas verbindliches über das Sorgerecht aussagt. Ein Indiz dafür, daß sie das alleinige Sorgerecht hat, könnte sein, daß kein Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Falls die Sache akut wird, würde ich eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindeverwaltung über das alleinige Sorgerecht besorgen.

Zitat:
Vorraussetzung dafür ist ein Deutschkurs (z.B. An der VHS) mit wenigsten 20 Unterrichtsstunden pro Woche mit dem Lernziel Europäisches Sprachenzertifikat Deutsch im ersten Jahr und im Zweiten Jahr die Prüfung vor dem Goethe-Institut. ... Wird die Prüfung im ersten Anlauf bestanden (was den meisten Thais sehr, sehr schwer fällt) kann das Visum um ein weiters Jahr verlängert werden.
Eine AE für einen Sprachkurs kann max. auf eine Gesamtdauer von einem Jahr verlängert werden; im Falle eines studiumvorbereitenden Sprachkurs max 18 Monate.

Zitat:
Aus diesem Grund kann auch die letzte Alternative seine Süße nach Deutschland zu holen nicht abgelehnt werden, das Heiratsvisum: Dies ist verwaltungstechnisch das aufwendigste und finanziell das teuerste Visum.
Selbstverständlich kann das abgelehnt werden, z. B. bei fehlender Sicherung des Lebensunterhalts. Ein Visum zum Ehegattennachzug kann hingegen nur in besonderen Ausnahmefällen abgelehnt werden.

Zitat:
Auch wenn der Entschluss zu heiraten schon vor der Einreise feststand, sollte die Beantragung, Übersetzung und Vorlage der notwendigen Dokumente erst nach der Einreise in Deutschland erfolgen, sonst könnte das Visum entzogen werden, weil dies unter Vorgabe falscher Tatsachen beantragt wurde (Visabetrug). ... Hierzu noch ein Tipp: Die offizielle Einladung (Verpflichtungerklärung) sollte jemand anders (ein Familienmitglied der Frau in Deutschland oder ein guter Freund) abgeben und nicht der potenzielle Bräutigam. Das gleiche gilt für die Reiseversicherung. Dann wird es glaubhaft das man sich erst in Deutschland kennengelernt hat und nimmt so der Botschaft und der Ausländerbehörde in Sachen Visabetrug den Wind aus den Segeln.
Solche "Tips" werden hier nicht gerne gesehen.

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Antwort #9 - 19.06.2006 um 12:05:10
 
baerchen.aus.hl schrieb am 19.06.2006 um 05:30:24:
Hallo,

ich muß den Vorschlag, die Dame zunächst für eine Prüfung der Alltagstauglichkeit der Beziehung für längere Zeit nach Deutschland einzuladen zustimmen. Und Achtung!!! Aus eigener Erfahrung weiß ich leider, das mind 50% alle Thaifrauen aus rein monitären Intersesse nach Deutschland kommen. ..


Das ist ja wohl der Gipfel!!! Wo liegen denn die tugendhaften Interessen der beteiligten Herren bei diesem Geschäft ??? Von deren Alltagstauglichkeit mal ganz zu schweigen....  Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #10 - 19.06.2006 um 12:20:09
 
brickbat schrieb am 19.06.2006 um 12:05:10:
Das ist ja wohl der Gipfel!!! Wo liegen denn die tugendhaften Interessen der beteiligten Herren bei diesem Geschäft ??? Von deren Alltagstauglichkeit mal ganz zu schweigen....  Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich

... wobei sich dieses Statement von der kritisierten Äußerung qualitativ nicht wesentlich unterscheidet... Deshalb ein doppeltes :dumm  :dumm

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 19.06.2006 um 12:28:01
 
brickbat schrieb am 19.06.2006 um 12:05:10:
Das ist ja wohl der Gipfel!!! Wo liegen denn die tugendhaften Interessen der beteiligten Herren bei diesem Geschäft ??? Von deren Alltagstauglichkeit mal ganz zu schweigen....  


Wenn es darum geht, nur sexuelle Hingabe auszunutzen und die Betroffene dann wieder zurückzuschicken, kann ich Deine Empörung verstehen.

Wenn es ums Kennenlernen geht, so bedenke, daß diese unsere Gesellschaft sich gegen arrangierte Ehen wehrt, wie sie in bestimmten Migrantenkreisen üblich sind und in Mitteleuropa in gar nicht so stark abweichender Manier (es geht jetzt nicht um "Ehrenmodrde") vor längerer Zeit üblich waren.

Drum prüfe, wer sich ewig bindet...

Nun gibt es da theoretisch mehrere Möglichkeiten: Längeres Kennenlernen im Wohnsitzland des Bräutigams, der Braut oder in einem Drittland. Ich persönlich halte es für keineswegs verkehrt, das voreheliche Kennenlernen im Land des künftig gemeinsamen Wohnsitzes zu versuchen. Mag ja sein, daß man das Klima oder die Hektik nicht verträgt.

Soweit ich weiß, ist man in Finnland recht pragmatisch, es gibt dem Vernehmen nach Heiratsbewerbervisa für ein halbes Jahr ohne Erwerbstätigkeit. Kann mich einmal erkundigen, aber m.W. muß ein Eheschließungstermin dafür nicht feststehen und auch noch nicht alles eingereicht sein, was der Standesbehamte so haben will.

Nochmals, auch ich fände es bedenklich, wenn ohne ernstliche Eheschließungsabsicht Ehebewerbereinladungen oder gar Ketteneinladungen ausgesprochen würden oder man durch grobe Täuschung der Behörden und zumeist auch der Ausländerin damit die Erwerbsunzucht förderte (man hörte schon von Scheinehen zu diesem Zweck).

Mit einer formalistischen Verwaltungspraxis trifft man leider auch viele, deren Ehe auf Zuneigung beruht und durch Trennungszeiten während des Visumsverfahrens gefährdet ist.

Gruß, ULF
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Antwort #12 - 19.06.2006 um 14:26:26
 
brickbat schrieb am 19.06.2006 um 12:05:10:
Das ist ja wohl der Gipfel!!! Wo liegen denn die tugendhaften Interessen der beteiligten Herren bei diesem Geschäft ??? Von deren Alltagstauglichkeit mal ganz zu schweigen....  Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich


Eben in der Gelegenheit, auch ihre Alltagstauglichkeit unter Beweis zu stellen.

Der Gipfel besteht ja wohl eher darin, sich über eine Möglichkeit zur Verifizierung der Tragfähigkeit einer Beziehung im gegenseitigen Interesse aufzuregen.
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Antwort #13 - 19.06.2006 um 17:49:03
 
brickbat schrieb am 19.06.2006 um 12:05:10:
Das ist ja wohl der Gipfel!!! Wo liegen denn die tugendhaften Interessen der beteiligten Herren bei diesem Geschäft ??? Von deren Alltagstauglichkeit mal ganz zu schweigen....  Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich


Ich kann Dich durchaus verstehen. Es gibt Menschen mit einer sehr zweifelhaften Auffassung von "Alltagstauglichkeit". Im weitesten Sinne kann man das aber durchaus gelten lassen. Sofern man darunter versteht, ob man im Alltag zurechtkommt, sowohl miteinander als auch mit den äußeren Umständen, finde ich es legitim. Vielleicht ist der Ausdruck einfach etwas unglücklich gewählt.
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Antwort #14 - 19.06.2006 um 20:00:08
 
baerchen.aus.hl schrieb am 19.06.2006 um 05:30:24:
Aus eigener Erfahrung weiß ich leider, das mind 50% alle Thaifrauen aus rein monitären Intersesse nach Deutschland kommen. Mache darum blos nicht den Fehler bei der Damen den Farang mit der dicken Marie zu spielen. Du wärst nicht der erste der nach allen Regeln der Kunst in den Ruin getrieben und anschließen fallen gelassen wird. Nicht umsonst liegt die Scheidungsrate deutsch-thailändische Ehen bei 80%.


Liegt denn die Scheidungsrate bei deutsch-deutschen Ehen deutlich darunter? Smiley
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