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Namensänderung (Gelesen: 3.087 mal)
Gerechtigkeit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.06.2006 um 15:35:04
 
Ich hab da noch mal eine Frage: Kann man den Vornamen eines Kindes noch nach 2 Jahren wechseln? Der Familienname wird doch bei einer Familienzusammenführung mit Eheschließung und allem drum und dran auch für das Kind geändert, wenn die Frau den Vater des Kindes heiratet, oder?

LG G.
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Blaise
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Antwort #1 - 15.06.2006 um 19:04:17
 
Hallo,

um einen Vornamen ändern zu lassen, muss man bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Namensänderung stellen.

Der Vorname soll nur aus einem wichtigen Grund geändert werden. Das "Nichtgefallen" eines Vornamens ist nicht ausreichend.

Die Entscheidung eines solchen Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühr kann bis zu 255,00 € betragen.

Blaise
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #2 - 15.06.2006 um 19:09:01
 
Zitat von Gerechtigkeit am Heute um 15:35:04:
Zitat:
Ich hab da noch mal eine Frage: Kann man den Vornamen eines Kindes noch nach 2 Jahren wechseln? Der Familienname wird doch bei einer Familienzusammenführung mit Eheschließung und allem drum und dran auch für das Kind geändert, wenn die Frau den Vater des Kindes heiratet, oder?



Hi,

Das sind zwei paar Schuhe, der Familienname wird aufgrund einer gesetzlich vorgesehenen Regeung (§§ 1616 ff BGB) geändert.

Der Vorname des Kindes kann nur aufgrund des NamÄndG geändert werden, wobei da ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigen muß. Zu beachten ist auch noch dass der vorname eines Kindes nach Vollendung des ersten bis zur Volendung des 16. Lebensjahres nur aus schwerwiegenden Gründen des Kindeswohls geändert werden darf. Hab jetzt die passende Ziffer in der NamÄndVwV ned in petto, aber ...

Diese Voraussetzung hat bei mir in 15 Jahren ned vorgelegen Zwinkernd

Grüße
Ronny  Zwinkernd



Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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« Zuletzt geändert: 15.06.2006 um 22:16:41 von ronny »  

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Gerechtigkeit
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Antwort #3 - 16.06.2006 um 11:13:57
 
Danke für die Antworten, das Problem ist, der Vater ist gläubiger Moslem und es war nicht absehbar, dass die Beziehung, mittlerweile Ehe bestand haben wird. Nun haben die aber geheiratet und das Kind hat einen Namen bekommen, der für Muslime eher eine Beleidigung ist. Ich habe vorher auch noch nie so etwas gehört, aber man lernt ja nicht aus  unentschlossen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #4 - 16.06.2006 um 11:30:04
 
Gerechtigkeit schrieb am 16.06.2006 um 11:13:57:
Danke für die Antworten, das Problem ist, der Vater ist gläubiger Moslem und es war nicht absehbar, dass die Beziehung, mittlerweile Ehe bestand haben wird. Nun haben die aber geheiratet und das Kind hat einen Namen bekommen, der für Muslime eher eine Beleidigung ist. Ich habe vorher auch noch nie so etwas gehört, aber man lernt ja nicht aus  unentschlossen



Wer hat die Geburt angemeldet ?

Trägt die evtl. schriftliche Geburtsanzeige der Klinik beide Unterschriften (also von Mutter und Vater) ?

Mir ist da etwas mit Berichtigung des Geburtseintrages im Hinterkopf Zwinkernd

deswegen die Nachfrage Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 16.06.2006 um 13:50:47
 
Gerechtigkeit schrieb am 16.06.2006 um 11:13:57:
das Kind hat einen Namen bekommen, der für Muslime eher eine Beleidigung ist.


Was für ein Name könnte denn das sein? Ist es nicht vielleicht eher ein Problem der Sprache als der Religion?
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Antwort #6 - 17.06.2006 um 18:20:46
 
Beleidigung? Um welchen Vornamen handelt es sich dann?
Etwas "Christian"?

Blaise
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