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Marokkaner in Frankreich illegal, will Deutsche heiraten! (Gelesen: 2.582 mal)
lajyku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Marokkaner in Frankreich illegal, will Deutsche heiraten!
15.06.2006 um 11:25:09
 
Hallo Leute ich habe auch ein riesiges Problem vielleicht könnt ihr helfen,das wäre super.
Das problem ist der war in Deutschland als studend,hatte aber nach 2 jahren kein gültiges Visum mehr und wohnt jetzt in frankreich illegal.Das heisst keine Papiere nichts nur sein normalen ausweis.
Seine freundion kommt aus Deutschland die wollen jetzt heiraten.Das problem ist wie kommt der an pappier etc.ohne das es jemand mitkommt .Da er ja illegal in frankreich wohnen tut.
Und auch nicht nach marokko kann so gesehen.
Die zwei wollen aber so gerne heiraten wissen jetzt aber nicht wo sie heiraten sollen und ob das ginge.
Bitte bitte helft mir.Bin euch sehr dankbar.Könnt auch email schreiben unter lajyku@yahoo.de

                                        Danke an alle
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lajyku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.06.2006 um 11:33:21
 
die zwei wollen nicht in Deutschland leben entweder frankreich oder Marokko.

Aber die Papiere und wie zur Heirat kommen ...Die zwei sind schon seit 3 Jahren verlobt also wirklich liebe.


                          Danke nochmal
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.06.2006 um 12:25:35
 
lajyku schrieb am 15.06.2006 um 11:33:21:
die zwei wollen nicht in Deutschland leben entweder frankreich oder Marokko.

Aber die Papiere und wie zur Heirat kommen ...Die zwei sind schon seit 3 Jahren verlobt also wirklich liebe.


                          Danke nochmal


Hallo,
im Prinzip steht die Antwort ja schon hier im Thread (siehe z.B. AW von Doc).
Ich denke mal, dass sieht nicht sehr gut aus, und dass das Paar sich lieben mag, tut da wenig zur Sache.
So weit ich korrekt informiert bin (ich glaube Ulf hatte dazu irgend wo was geschrieben), ist es auch in Frankreich nicht mehr so einfach zu heiraten.
Um das Problem (legal) aus der Welt zu schaffen, müsste der Betroffene wohl erst mal in seinen Heimatstaat zurückkehren.
Da dies vermutlich zu Problemen bei der Ausreise führen könnte, würde ich eher in den sauren Apfel beißen und mich reuhmütig bei den französischen Behörden melden, damit man - so "sauber" es eben noch möglich ist - außer Landes kommt. Das dürfte aber noch das geringste Übel sein und auch die Verlobte sollte gut aufpassen, wie weit sie mit ihrer "Unterstützung" geht.

Welche Papiere für die unterschiedlichsten Fallkostellationen von Eheschließungen erforderlich sind und woher man die bekommt, steht hier schon an x Stellen im Forum und auch in den FAQ's. Es hängt davon ab, wo die Ehe geschlossen werden soll und welche Staaten beteiligt sind. Also: Sie ist Deutsche, Er ist ?, welche Papiere sind in dem Land gefordert, wo geheiratet werden soll?

Ich will hier niemanden belehren, weiß aber dass die "Versuchung", unter best. Umständen ein Schlupfloch zu suchen sehr groß ist und irgend wann fällt einem das dann "auf die Füße".

Gruß,
Zeppelin
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.06.2006 um 15:27:43
 
Zeppelin schrieb am 15.06.2006 um 12:25:35:
Ich denke mal, dass sieht nicht sehr gut aus, und dass das Paar sich lieben mag, tut da wenig zur Sache.
So weit ich korrekt informiert bin (ich glaube Ulf hatte dazu irgend wo was geschrieben), ist es auch in Frankreich nicht mehr so einfach zu heiraten.
Um das Problem (legal) aus der Welt zu schaffen, müsste der Betroffene wohl erst mal in seinen Heimatstaat zurückkehren.


Die Eheschließungsfreiheit gilt in Frankreich insoweit mehr, als daß ein fehlender Aufenthaltsstatus nicht zum Anlaß genommen werden darf, die Eheschließung zu verweigern.
Es soll zumindest bei französischen Ehegatten möglich sein, nach einer Eheschließung den Aufenthalt zu legalisieren, allerdings muß einem Scheinehenverdacht entgegengetreten werden, was bei langjähriger Liebesbeziehung ja hoffentlich kein unüberwindbares Problem sein sollte.

Beratung durch einen erfahrenen Anwalt vor Ort ist sicher kein Fehler, hatte einen mit Internetauftritt genannt (kenne ihn nicht).

Wenn die Deutsche ihre Freizügigkeit in Frankreich ausüben will, sollte ihr künftiger Ehegatte dabei nicht schlechter gestellt werden als der eines Franzosen mit bis zur Hochzeit fehlendem Aufenthaltsstatus.

Aber wie gesagt, beraten lassen, auch hinsichtlich möglicher Strafverfolgung oder Verzicht darauf seitens der französischen Behörden für die unerlaubte Zeit des Aufenthaltes.

Gruß, ULF
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